ADB:Warnstedt, Adolf Eduard Friedrich Johannes von

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Artikel „Warnstedt, Adolf Eduard Friedrich Johannes von“ von Carsten Erich Carstens in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 41 (1896), S. 179, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Warnstedt,_Adolf_Eduard_Friedrich_Johannes_von&oldid=- (Version vom 24. November 2024, 18:17 Uhr UTC)
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Warnstedt: Adolf Eduard Friedrich Johannes v. W., geboren am 9. April 1813 in der Stadt Schleswig, Sohn des Kammerherrn Franz Ludwig v. W., Besitzers der adeligen Güter Loitmark und Espenis. Vorbereitet auf dem Gymnasium in Plön und dem Pädagogium zu Ilfeld am Harz, studirte er die Rechte auf den Universitäten in Kiel und Göttingen und bestand Michaelis 1837 das juristische Amtsexamen in Kiel mit dem ersten Charakter. Er ward darauf Amtssecretär auf dem Amthaus zu Reinbeck, 1840 commissarischer Amtmann zu Traventhal und 1842 Mitglied der schl.-holst. Landeskanzlei in Kopenhagen. Den gleichzeitigen Ruf zum Professor der Nationalökonomie in Kiel an Stelle des nach Leipzig berufenen Professors Georg Hanssen, lehnte er ab, sowie gleichfalls später 1852 die Berufung als Nachfolger Falk’s (s. A. D. B. VI, 539). Bei aller Liebe zur Wissenschaft zog er doch die praktische Laufbahn vor. 1850 ernannte ihn die juristische Facultät in Kiel zum Ehrendoctor und 1859 die philosophische Facultät in Göttingen zum Dr. philos. Bei der Märzrevolution 1848 in Kopenhagen legte er freiwillig sein Amt als Departementschef der Kanzlei nieder und trat im October d. J. als Rath in die schl.-holst. Regierung in Schleswig. Während dieser Zeit war er auch Abgeordneter zur schlesw-holst. Landesversammlung. Als aber 1851 das dänische Regiment in den Herzogthümern wieder eingesetzt ward, legte er auch hier sein Amt nieder. Er machte darauf zunächst längere Reisen in Deutschland, bis er im Herbst 1852 als Regierungsrath in Merseburg angestellt ward. 1853 folgte er dann einem Ruf als vortragender Rath in das k. hannoversche Ministerium, wo ihm vorzugsweise die Angelegenheiten der Göttinger Universität übertragen wurden. – Verschiedene Berufungen nach Weimar, Altenburg, selbst nach Berlin lehnte er ab und ward dafür zum Geheimen Regierungsrath ernannt, auch mit dem Guelphenorden geschmückt. Am 1. April 1868 ging er nach Göttingen als Curator der Universität. Hier wirkte er, bei der Universität wie in der Stadt in hoher Achtung stehend, bis körperliche Schwäche ihn 1888 nöthigte, seine Emeritirung nachzusuchen. Er starb am 20. Mai 1894. Für sein engeres Vaterland Schleswig-Holstein führte er die geistigen Waffen. In der ersten Periode erschien von ihm: „Rendsburg, eine holsteinische Stadt und Festung“ (1850); „Das Kronwerk der Festung Rendsburg“ (1851). In der zweiten Periode: „Schleswig-Holsteins Recht, Deutschlands Pflicht und der Londoner Tractat“ (1863 in 3 Aufl.); „Staats- und Erbrecht der Herzogthümer Schleswig-Holstein“ (1864 in 3 Aufl.); „Das Recht der Erstgeburt in dem S.-H. Fürstenhause“ (1864); „Urkundliche Beiträge zur S.-H. Frage“ (1865); „Die Oldenburger und Brandenburger Erbansprüche auf das Herzogthum Schleswig-Holstein“ (1865). Diese Schriften, wenn auch in erster Linie der politischen Wirkung innerhalb der augenblicklichen Sachlage gewidmet, sind zugleich alle von wissenschaftlicher Bedeutung.

Alberti, Schriftstellerlexik. II, 338. Forts. II, 358.