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Artikel „Wagner, Georg Josef“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 40 (1896), S. 500, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Wagner,_Georg_Josef&oldid=- (Version vom 18. Dezember 2024, 10:54 Uhr UTC)
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Wagner: Georg Josef W., Jurist, geboren zu Heiligenstadt im mainzischen Eichsfelde am 9. Januar 1684, † zu Fulda im J. 1752. Er erhielt die Vorbildung an den Schulen seiner Vaterstadt, wandte sich dem Berufe des Vaters, welcher Geheimschreiber beim Oberlandgerichte war, folgend der Rechtswissenschaft zu, anfänglich in Erfurt, wo er 1706 lic. iuris wurde. sodann in Mainz, wo er 1707 die juristische Doctorwürde erwarb. Im selben Jahre (16. August) erhielt er hier als Nachfolger von Raimund Penz die Professur des bürgerlichen Rechts, war seit 1709 auch Syndikus der oberrheinischen Ritterschaft, 1714 Rector der Universität, 1718 Hofgerichtsrath, zuletzt seit 1729 Kanzler in Fulda. Er verfaßte eine große Zahl von Dissertationen, ließ eine Reihe unter seiner Anleitung abfassen und vertheidigen, aus dem Gebiete des Civil-, Kirchen-, Proceß- und Staatsrechts, welche fast ausnahmslos fleißige und Fragen des positiven Rechts für das praktische Bedürfniß gut behandelnde Arbeiten sind.

Waldmann, Biogr. Nachr., S. 9 ff., der 22 Abhandlungen anführt.