ADB:Veltheim, Hans Freiherr von

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Artikel „Veltheim, Hans Freiherr von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 39 (1895), S. 593–594, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Veltheim,_Hans_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 01:57 Uhr UTC)
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Veltheim: Hans Freiherr v. V., Forstmann, geboren am 1. Juli 1798 in Braunschweig, † am 24. Juli 1868 im Badeorte Harzburg. Er war der dritte Sohn des Kammerherrn, Kammer- und Schatzrathes Friedrich v. V. zu Destedt. Schon im siebenten Lebensjahre durch den Tod seines Vaters heimgesucht, wurde er nebst fünf Geschwistern von der Mutter mit Ernst und Liebe erzogen. Nach dem Besuche des Gymnasiums zu Braunschweig erlernte er das Forstwesen praktisch bei dem Forstmeister Julius Heinrich v. Uslar zu Herzberg, dem Vater des nachmaligen herzoglich braunschweigischen Kammerpräsidenten, einem ausgezeichneten Praktiker, der überhaupt viele Forstwirthe für ihren späteren Beruf vorbereitet hat. Hierauf absolvirte er seine forstwissenschaftlichen Studien an der Forstakademie Dreißigacker und an der Universität Berlin und trat dann als Forstauditor in den herzoglich braunschweigischen Staatsforstdienst. Am 7. Februar 1823 zum Forst- und Jagdjunker ernannt, fungirte er einige Jahre als Adjunct des Oberforstbeamten zu Helmstedt, wurde aber schon am 14. Juli 1826 zum Forstmeister in Stadtoldendorf befördert. Am 18. November 1830 rückte er zum stimmführenden Mitgliede der herzoglichen Forstdirection in Braunschweig auf; in die Examinations-Commission daselbst hatte man ihn schon im Jahre zuvor, und zwar zugleich als Vorsitzenden, berufen. Am 10. September 1833 erhielt er den Titel als Kammerrath, nachdem ihm bereits am 17. April desselben Jahres die Charge eines Hofjägermeisters zu Theil geworden war. 1860 wurde er zum Viceoberjägermeister und wenige Monate darauf zum Oberjägermeister ernannt. 1862 übernahm er als „Finanzdirector“ das Präsidium in den drei Sectionen (Domänen, Forste, Berg- und Hüttenwerke) der Kammer, sowie in der Bauabtheilung. Diese Staatsämter bekleidete er bis zu seiner Pensionirung, die zu Anfang des Jahres 1866 erfolgte; seine Hofämter behielt er aber noch bei. Der Tod ereilte ihn in Harzburg, wohin er sich behufs Stärkung seiner leidenden Gesundheit begeben hatte.

V. war ein klar denkender, praktischer, vielseitig durchgebildeter Forstmann von eminenter Arbeitskraft, eisernem Fleiße, lauterem Charakter und gewinnendem Wesen. Als Mitglied der Kammer richtete er u. a. sein Hauptaugenmerk auf die Befreiung der Forste von lästigen Servituten. Hierbei verstand er es vorzüglich, die oft recht complicirten Geschäfte bei den bezüglichen Gemeinheitstheilungen [594] und Ablösungen einfach und glatt zu erledigen; die büreaukratische Vielschreiberei war überhaupt nicht seine Sache. Bemerkenswerth war sein ausgezeichnetes Personengedächtniß und sein vorzüglicher Ortssinn im Walde. Ein nur einmaliger Aufenthalt in einem Bestande genügte vollständig zu seiner Orientirung auch für später. Dem forstlichen Vereinswesen brachte er reges Interesse und warme Sympathien entgegen. Wiederholt wohnte er den Versammlungen der deutschen Land- und Forstwirthe bei, einige Male als deren erster Präsident. Auch der Verein für Land- und Forstwirthschaft in Braunschweig und der Harzer Forstverein wählten ihn häufig zum Vorsitzenden. Charakteristisch für seine ganze Richtung ist ferner, daß er bereits eine „Anweisung zu Versuchen über den vortheilhaftesten Grad der Durchforstungen in mittelwüchsigen Beständen“ (abgedruckt in Ganghofer’s Schrift: Das forstliche Versuchswesen, 2. Band, 1884, S. 231 u. f.) verfaßte und auf Grund derselben comparative Durchforstungs-Versuche im Oberforste Königslutter ausführen ließ. In dem bezüglichen Arbeitsplan ist bereits die höchst zweckmäßige Numerirung sämmtlicher Stämme der Probefläche vorgeschrieben, weil es nur auf diese Art möglich ist, den infolge verschiedenen Grades der Durchforstung auch verschiedenen Zuwachs der einzelnen Stammclassen ermitteln und feststellen zu können. Für die zukünftige Praxis der Durchforstungen ist gerade diese Ermittelung, wie jetzt wohl allseitig anerkannt sein dürfte, von besonderem Werthe. V. kann hiernach mit als ein Prodromus des heutigen forstlichen Versuchswesens betrachtet werden, das in Bezug auf die Durchforstungsversuche noch nicht allenthalben so weit gehende Forderungen stellt.

Grunert, Forstliche Blätter, 16. Heft, 1868, S. 285. – Monatschrift für das Forst- und Jagdwesen, 1868, S. 454. – Bernhardt, Geschichte des Waldeigenthums etc. III, S. 95, Bemerkung 135. – Privatmittheilungen. – Heß, Lebensbilder hervorragender Forstmänner etc. 1885, S. 383.