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Artikel „Tanner, Georg“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 382–383, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Tanner,_Georg&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 11:58 Uhr UTC)
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Tanner: Georg T., Humanist und Rechtsgelehrter, geboren zwischen 1515 und 1520 in Eberstorf (od. Emerstorf) in Oesterreich, † gegen Ende des Jahres 1580 oder Anfang 1581 in Wien. T. nennt sich selbst in seinen Briefen Emerstorfensis (auch Eberstorfensis) Pannonicus, Austriacus, und erzählt, daß sein Vater Kaspar „in republica Eberstorfensi D. Maximiliani Quaestor“ gewesen. Der junge T. scheint seine philologische und juristische Ausbildung in Leipzig erlangt zu haben; von 1540–56 bereiste er Deutschland, die Westschweiz, Frankreich und Italien, um sich wissenschaftlich weiter auszubilden; namentlich aber, um griechische Codex-Handschriften zu erwerben oder solche abzuschreiben, und hat sich dadurch um die Codex-Ausgaben verdient gemacht. 1549 finden wir T. in Bourges als Schüler des Baro und besonders des Duarenus; 1550 besuchte er Paris; 1551 ging er nach Basel und trat mit Bonifacius Amerbach in freundschaftlichen Verkehr, dann nach Genf, im November nach Lausanne, wo er Hotomannus kennen lernte; die Zeit vom December 1551 bis anfangs 1552 verbrachte er in Straßburg. Von 1553 bis Spätsommer 1556 hielt er sich mit Basilius Amerbach, dem Sohne des Bonifacius, in Padua auf und hörte mit Ersterem die Vorlesungen der Juristen Panzirolus und Gribaldus, sowie die des Philologen Robertellus. Er nennt in den Briefen an Bonifacius Basilius seinen „Mitschüler“, scheint jedoch mehr dessen Mentor gewesen zu sein und besuchte mit ihm 1554 das Himmelfahrtsfest zu Venedig. 1555 erwarb er in Ancona die Handschrift der synopsis minor, welche er herauszugeben beabsichtigte; 1556 hielt er sich kurze Zeit in Rom auf, kehrte im nämlichen Jahre über Bologna in die Heimath zurück und traf im Herbste 1556 in Wien ein. – Während des Paduaner Aufenthaltes (1553–56) hatte er mit vieler Mühe und Ausdauer eine zweite Abschrift der griechischen Novellen nach dem Original in der Marcus-Bibliothek zu Venedig hergestellt, die er im Frühjahr 1556 an Amerbach mit der Bitte sandte, deren Druck vermitteln zu wollen. Verleger Herwagen scheint jedoch hierzu geringe Lust gehabt zu haben und zog die Sache in die Länge, weshalb T. im Mai 1561 sein Manuscript endlich zurückverlangte, um es anderweitig zu verwenden. Vor der Rücksendung wurde es mit Tanner’s Zustimmung von Heinrich Agyläus in Basel zu dessen verbesserter Uebersetzung „Justiniani principis novellae constitutiones“ etc. (Basil. 1561, 4°) benützt, und somit ist Tanner’s Arbeit wenigstens theilweise auf die Nachwelt gekommen; denn sein Manuscript ging später leider verloren, wodurch die Drucklegung zur Unmöglichkeit wurde. – Eine genaue Darstellung des ganzen Herganges hat Stintzing auf Grund der Quellen in der Einleitung zu seiner Denkschrift „Georg Tanner’s Briefe an Bonif. und Basil. Amerbach 1554–67“ (Bonn 1879, S. 8–15) gegeben.

In Wien wurde T. seinem Ansuchen entsprechend auf Antrag des Rectors und Consistoriums vom 3. Januar 1557 am 8. desselben Monats zum professor graecarum literarum ernannt und erhielt 1560 laut Decret vom 30. August „zu der anderen innehabenden Lectur“ noch die Lectura graece grammaticae. Sein Gehalt betrug 100 fl. Im October dieses Jahres ging er abermals [383] nach Italien, um sich den Doctorhut in Padua zu holen und kam im November über Venedig nach Hause, wo er von seinen Schülern mit Gratulationen und Huldigungsgedichten begrüßt und noch im gleichen Jahre in die philosophische, wie in die juristische Facultät aufgenommen wurde, ein an der Wiener Hochschule keineswegs vereinzelter Vorgang. Seit 1561 nennen ihn die Acten „Jurisconsultus“ und „ordinarius et primarius Graecorum scriptorum interpres“; wiederholt zum „Procurator nationis Austriacae“ erwählt, führte er 1565, dann 1574 das Decanat der Juristenfacultät. Seine Wahl zum Rector (1563) ward auf Betreiben der bei der vorhergehenden und dieser Rectorswahl übergangenen facultas artium durch kaiserliches Rescript vom 23. Octbr. 1563 außer Wirksamkeit gesetzt, weil gegen die Statuten und König Maximilian’s Verordnung „fürsetzlicher Weise gehandelt worden“; die Neuwahl fiel auf M. Georg Müschler, Decan der Artistenfacultät. – In der Wiener Matrikel sind drei Söhne Tanner’s aufgeführt: Kaspar 1565, Georg 1568, Franz unter dem zweiten artistischen Decanate Tanner’s 19. April 1580, zugleich das letzte Datum aus dessen Leben. Da schon 1581 M. Steph. Griessauer Decan der Artisten war, ist anzunehmen, daß T. das Jahr 1580 nicht oder nur kurz überlebte. T. trat auf seinen Reisen mit vielen Gelehrten und namhaften Persönlichkeiten in nähere Beziehung und blieb mit einigen derselben in brieflichem Verkehr. Von 1554–67 unterhielt er mit Bonifacius und Basilius Amerbach (Vater und Sohn) einen im Baseler Archiv aufbewahrten Briefwechsel, den Prof. Stintzing, wie oben erwähnt, 1879 veröffentlichte. Aus diesen Briefen lernen wir T. als einen Gelehrten von gründlicher philologischer Bildung, ausdauerndem Fleiße, regsamem Geiste kennen, welcher die großen Ereignisse des Tages mit offenem Auge verfolgte.

Stintzing, Gesch. d. dtsch. Rechtswissensch. 1. Abth. S. 33–36; Derselbe, G. Tanner’s Briefe an Bonif. u. Basil. Amerbach etc. (Bonn 1879) S. 5–15.