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Artikel „Syo, Karl Josef de“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 289–290, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Syo,_Karl_Josef_de&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 09:01 Uhr UTC)
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Syo: Karl Josef de S., praktischer Jurist, geboren am 26. März 1810 in Düren (preuß. Rheinprovinz) als Sohn eines Weinhändlers, † am 11. Mai 1884 zu Köln am Schlagfluß, der zu einer Lungenentzündung trat. Er legte die Volksschule und das Gymnasium in Düren zurück, machte am 16. Septbr. 1828 das Maturitätsexamen, studirte in Bonn seit 30. Octbr. 1828 erst zwei Semester Theologie, sodann fünf Semester die Rechte, machte nach Zulassung des Justizministers, welcher die Entbindung vom folgenden sechsten juristischen [290] Semester vom Ausfall des Examens abhängig machte, am 14. Juli 1832 in Köln die erste juristische Prüfung, arbeitete als Auscultator in Köln, legte hier am 8. Januar 1834 die zweite Prüfung „gut“ zurück, wurde, nachdem er daselbst die Referendarzeit zugebracht und die dritte Prüfung in Berlin bestanden hatte, am 23. Novbr. 1836 zum Landgerichtsassessor ernannt und am 19. December in Köln eingeführt. Mit Erlaß vom 13. März 1837 wurde er zum Friedensrichter ernannt und am 1. April ihm Wipperfürth angewiesen, wo er auch im J. 1840 Mitglied des katholischen Kirchenvorstands wurde, am 1. Mai 1841 zum Friedensgericht Aachen II versetzt, am 25. Septbr. 1844 vom König „in Betracht seiner Uns angerühmten Tüchtigkeit, Berufstreue, zuverlässigen rechtschaffenen Gesinnungen und übrigen guten Eigenschaften“ zum Landgerichtsrath in Aachen, am 1. Octbr. 1863 zum Appellationsgerichtsrath in Köln ernannt. Hier blieb er seit 1. Octbr. 1879 als Oberlandesgerichtsrath thätig. Als er im J. 1882 das 50jährige Dienstjubiläum feierte, wurde ihm der Rothe Adlerorden 3. Cl. mit der Zahl 50 verliehen. – Beantragt war vom Präsidenten Dr. Heimsoeth der niedrigere Kronenorden 3. Cl. mit der Motivirung (neben den auf die Amtsführung bezüglichen Angaben): „er ist streng kirchlicher Katholik. Aeußerungen einer staatsfeindlichen Gesinnung sind von ihm nicht bekannt.“ – Wegen Schwäche war er am 28. Octbr. 1833 als untauglich zum Militärdienste erklärt. Er gehörte dem preußischen Abgeordnetenhause vom Jahre 1851 bis zu seinem Tode an, war von vornherein Mitglied der „katholischen Fraction“, betheiligte sich als solches an allen bedeutenden Handlungen der Partei: so 1852 an dem Antrage, die Ministerialrescripte gegen das Studium in Rom aufzuheben, an dem Antrage vom 9. März 1853 auf Dotation der katholischen Kirche in Grundstücken, und stand in allen Fragen und Abstimmungen zur Mehrheit der katholischen Fraction wie des Centrums. Persönlich war er ein durchaus hochachtbarer Mann, fern von Fanatismus, liebenswürdig und pflichttreu. – Die biographischen Angaben fußen auf Acten. – Seine einzige litterarische Arbeit ist: „Das die Kirchenfabriken betr. Decret vom 30. Dezbr. 1809 übersetzt und unter Berücksicht. der darauf bezügl. preuß. Gesetze erläutert.“ Köln 1861, 1864 (mit Erläuterung der erzbischöfl. Verordnung vom 31. Jan. 1849 u. a.).