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Artikel „Stuler, Peter“ von Theodor Distel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 36 (1893), S. 741–742, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Stuler,_Peter&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 19:45 Uhr UTC)
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Stuler: Peter St. (Stüler, Stieler), fanatischer Lutheraner; geboren (näheres unbekannt) in Frankfurt a. O., war zuerst Kanonikus am Domstift zu Cöln a. Spr. und Hofprediger, seit 1611 Diakonus an St. Petri zu Berlin, entfernte sich 1615 von dort aus Besorgniß vor Nachstellungen heimlich nach Wittenberg. Er hatte nämlich dagegen gepredigt, daß Bildnisse etc., welche an den Katholicismus erinnerten, aus dem Dome fortgeschafft worden waren. Seine Predigten forderten zum Widerstande auf; wenn der Kurfürst (Johann Sigismund), sagte er u. a., reformiren wolle, dann solle er nach Jülich gehen. Nach seiner Flucht verbarg er sich zunächst in dem bei Berlin liegenden Dorfe Schöneberg und verbreitete das falsche Gerücht, die Kurfürstin (Anna von Preußen) habe ihm selbst zur Flucht gerathen. Sein Haus in Berlin wurde inzwischen der Sammelplatz der Mißvergnügten in der Bürgerschaft, seine Frau, welche einen Ausschank von Bernauer Bier führte, sparte dasselbe nicht, um dem entflohenen Gatten Freunde zu erwerben. Man verschanzte das Stuler’sche Haus und demolirte die Häuser der reformirten Hofprediger Füssel und Fink u. a. Calvinisten. Vom Kurfürsten wurde St. zunächst nur das Halten einer Bierstube [742] untersagt; deswegen auf die Milde des Landesherrn bauend, kehrte er zurück und predigte nun offenen Aufruhr, doch der Unwille des Volkes hatte sich ausgetobt. Nun floh er mit Weib und Kind nach Wittenberg. Hier soll er anderweitig befördert worden sein. Weiteres über ihn hat sich nicht ermitteln lassen, doch erwähne ich noch den Leipziger Schöppenspruch, welchen der Kurfürst über ihn unterm 31. August 1615 einholte. Das Urtheil (es soll in der Deutschen Zeitschrift für Kirchenrecht mitgetheilt werden), sprach die Landesverweisung auf die vom Kurfürsten zu bestimmende Zeitdauer aus; doch konnte die Strafe wegen seines Austrittes aus Brandenburg nicht vollstreckt werden. Der sächsische Kurfürst (Johann Georg I.) forderte übrigens unterm 8. April 1616 von seinen Leipziger Schöppen Rechenschaft über ihren Rechtsspruch, weil die Sache einen der wahren evangelischen Religion zugethanen und deshalb bedrängten Prediger betreffe, und erhielt dieselbe unterm 19. darnach.

Bei Zedler ist St. nicht erwähnt, wohl aber bei Streckfuß: 500 Jahre Berliner Geschichte Cap. 9, S. 138. – Müller-Küster, Berliner Chronik Th. 5, S. 528, § 31 und Schmidt, Aeltere Geschichte von St. Petri S. 65. Die den Leipziger Spruch u. s. w. enthaltenden Acten befinden sich im königl. sächs. Hauptstaatsarchive III, 59a, fol. 8, Nr. 80 (I), 364 ff.