ADB:Stephani, Eduard
[90] wesentlichen Antheil gehabt. Von 1871 bis 1884 vertrat er Leipzig in den ersten fünf deutschen Reichstagen und wirkte hier namentlich an dem Zustandekommen des Jesuitengesetzes (1872), des Gesetzes wegen Errichtung eines Invalidenfonds (1873) und des Militärgesetzes von 1874 mit. Mit dem Rückgange der nationalliberalen Partei zu Ende der siebziger und ihrer Spaltung zu Anfang der achtziger Jahre trat auch die Wirkung von Stephani’s Thätigkeit zurück. Aber wenige haben mit solchem Fleiß wie er in der undankbaren stillen Arbeit in den Commissionen ausgeharrt. Er war kein glänzender Redner; dafür war er häufig in der Budgetcommission, in der Militärcommission und unausgesetzt von 1878 bis 1884 als Vorsitzender der Petitionscommission, unermüdlich vollends als Vorstandsmitglied der nationalliberalen Partei thätig. Und mit derselben Emsigkeit wie in Berlin und mit demselben Streben, die Gegensätze auszugleichen, arbeitete er seit 1877 in der zweiten sächsischen Kammer. Im deutschen Reiche war er der Führer der sächsischen Nationalliberalen.
Stephani: Eduard St., geboren am 29. Octbr. 1817, † am 13. August 1885. St. war der Sohn eines Pfarrers in Beucha bei Leipzig. Er studirte in Leipzig Jura und ließ sich dann als Rechtsanwalt dort nieder. Als Mitglied der „Maikäfer“, eines von politischen Bestrebungen erfüllten, liberal gesinnten Leipziger Freundeskreises, wuchs er in die Theilnahme an der Verwaltung Leipzigs hinein und wurde politisch zu einem der Hauptvertreter des gemäßigten Liberalismus, der vor 1848 die unbefriedigenden deutschen Zustände durch eine Reform der Bundesverfassung bessern zu können glaubte. In dem engern wie in dem weitern Kreise, um Vaterstadt und Vaterland, hat er sich große Verdienste erworben. Für die Gemeinde Leipzig war St. thätig seit Anfang 1848 als Stadtverordneter, seit dem Juli 1865, bis wohin er auch die Geschäfte des Gustav-Adolf-Vereins führte, als Vicebürgermeister, und in dieser Stellung, die er bis zum 30. Septbr. 1874 bekleidete, hat er den besten gemeinnützigen Einrichtungen der Stadt, vor allem dem 1872 eingeweihten Johannishospital seinen Stempel aufgeprägt. 1867 wurde er in den norddeutschen Reichstag gewählt; an der Gesetzgebung dieses Parlaments, besonders an dem Unterstützungswohnsitzgesetz, hat er- Vgl. Friedrich Böttcher, Eduard Stephani. Ein Beitrag zur Zeitgeschichte, insbesondere zur Geschichte der nationalliberalen Partei. Leipzig 1887.