ADB:Staudinger, Adam
Staudinger: Adam St., Kanonist, geb. zu Bodenheim am 11. Octbr. 1696, † zu Bamberg im Juli 1762. Er war im J. 1717 in den Jesuitenorden eingetreten, an den Ordensgymnasien zu Heidelberg und Würzburg Lehrer gewesen, hatte darauf in Heidelberg nochmals die Theologie und das kanonische Recht studirt, das Doctorat im kanonischen Rechte erworben und eine Zeit lang Philosophie gelehrt. Im J. 1732 wurde er Professor der Moral in Würzburg, 1736 aber wieder nach Heidelberg zurück beordert. Hier trug er durch neun Jahre das kanonische Recht als Professor an der juristischen Facultät vor. Aus dieser Zeit ist interessant, daß der Provinzial Joh. Haas ihm das Halten von Privatvorlesungen untersagte, weil diese morgens von 8–9 stattfanden und er dadurch im Messelesen behindert werde, der Jesuitengeneral Franz Retz hingegen dieses Verbot aufhob und die Privatvorlesungen ihm wie seinem Amtsvorgänger ferner zu halten gestattete. Von 1745 an wurde er Rector verschiedener Ordenscollegien, insbesondere in Fulda, Speier, Erfurt, zuletzt 1759 in Bamberg. Schriften: „Diss. de iureiurando.“ 1738. „D. de officio iudiciis ecclesiastici et civilis. eod. D. de usuris. eod. D. de simonia.“ 1739. „D. de renuntiatione.“ 1740, alle in Heidelberg erschienen.
- Ruland, Series p. 110 sq. – Acta saecul. Acad. Heid. p. 222. 305. – E. Winkelmann, Urkundenbuch II. Nr. 2082. – Wie Hautz, Gesch. II, 265 dazu kommt, ihn 1731–1733 in Heid. can. Recht dociren zu lassen, ist nicht klar. Im Orbis literatus academius Germanico-Europaeus 1737 Fol. kommt er 1737 als Professor der jur. Fac. in Heid. vor.