ADB:Staal, Hans Jakob von (Solothurner Schultheiß)

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Artikel „Staal, Junker Hans Jakob von“ von Franz Fäh in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 37 (1894), S. 329–330, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Staal,_Hans_Jakob_von_(Solothurner_Schulthei%C3%9F)&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 12:38 Uhr UTC)
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Staal *): Junker Hans Jakob v. St. von Solothurn, geboren 1589, † 1657, vorzüglicher Staatsmann und gewandter Chronist. – Die Väter des solothurnischen Junkers werden uns zum ersten Mal um die Mitte des 13. Jahrhunderts genannt. Sie erscheinen in diesem Zeitpunkte als Hausgenossen zu Straßburg. Zwei Jahrhunderte später treffen wir Angehörige des Geschlechtes zu Wangen im Allgau, unter ihnen einen Hans v. St., der eine Reihe von Jahren das Amt des Bürgermeisters inne hatte. Ein Neffe des Bürgermeisters, wiederum ein Hans v. St., wird 1451 Bürger und nach kurzen Jahren wohlbestallter Stadtschreiber von Solothurn. Seine Enkel rühmen ihm nach, daß er ein gelehrter, doctormäßiger, kluger, weltweiser Mann gewesen sei. Und die Geschichte bestätigt dieses Urtheil. Ihm, dem Freunde des Bruders Klaus von Flüe, ist u. a. ein hervorragender Antheil an den Verhandlungen zuzuweisen, die über die Aufnahme Solothurns in den Bund der Eidgenossen sind gepflogen worden. – Unter den Nachkommen des H. v. St. verdient zunächst noch Erwähnung der 1540 geborene Hans Jakob v. St., der durch gründliche Gelehrtenbildung, staatsmännisches Geschick und vornehmlich auch durch umfassende Sprachkenntnisse sich ausgezeichnet hat.

Der bedeutendste unter seinen Söhnen ist der 1589 geborene Hans Jakob v. St., den wir als den bedeutendsten Vertreter seines Geschlechtes überhaupt anzusehen haben. Gediegene Bildung, klares Urtheil, unbeugsame Energie hoben ihn an Bedeutung weit heraus über die große Mehrzahl seiner Zeitgenossen in Vaterstadt und Eidgenossenschaft. Während einer langen Reihe von Jahren war St. ein geschätztes und zu Zeiten auch ein von den gegnerischen Elementen sehr gefürchtetes Mitglied des solothurnischen Rathes. In seinen spätern Lebensjahren bekleidete er das Amt eines Stadtvenners und endlich dasjenige eines Schultheißen von Solothurn. – 1618 taucht St. zum ersten Mal als Gesandter seines Standes auf einer gemeineidgenössischen Tagsatzung auf. In eben dieser Eigenschaft treffen wir ihn von diesem Zeitpunkte an bis um die Mitte des Jahrhunderts häufig auf eidgenössischen Tagen, wo sein erprobter Rath und seine über die ständischen Sonderinteressen hinausreichende vaterländische Gesinnung ihm eine bedeutsame Stellung anwiesen. In dem weitaussehenden Streite zwischen Zürich und den fünf Orten wegen der Matrimonialgerichtsbarkeit und der Patronatsverhältnisse im Thurgau und im Rheinthal versah St. das schwierige Amt eines Schiedsrichters, und die glückliche Beilegung jenes unerquicklichen Gegensatzes war nicht zum mindesten das Verdienst des wackern Solothurners. Und als kurze Zeit nachher der „Kluser-Handel“ – ein durch solothurnische Amtsleute und Unterthanen auf bernische Zuzüger nach Mülhausen unternommener Ueberfall – die Gemüther in der Eidgenossenschaft so sehr erhitzte, daß ein Bürgerkrieg unvermeidlich schien, war es wiederum St., der unter den denkbar schwierigsten Verhältnissen mit Besonnenheit und unermüdlicher Treue Versöhnung und Frieden herbeiführen half. Auch in andern vaterländischen Fragen zeigte sich St. als ein tüchtiger, zu Rath und That befähigter und bereiter Eidgenosse. Es sei nur noch darauf hingewiesen, daß St. 1649/1650 eines der eifrigsten Glieder jener eidgenössischen Abordnung war, welche am französischen Hofe die Bezahlung der auf 3 Millionen Franken angewachsenen Soldrückstände zu betreiben hatte. Unser Solothurner versäumte indessen nicht, gerade bei dieser Gelegenheit energisch auf die verderblichen Consequenzen der Reisläuferei aufmerksam zu machen.

Neben seiner Thätigkeit als Staatsmann nahm sich indessen St. noch reichlich Zeit, in stillen Stunden Stift und Feder mit Fleiß zu führen. Noch sind [330] eine reiche Zahl von Acten, von seiner eigenen Hand geschrieben, vorhanden, die in gründlicher Sachkenntniß und schätzenswerther Klarheit über solothurnische und eidgenössische Verhältnisse Aufschluß geben. Sodann führte St. eine bereits von seinem Vater angelegte Arbeit, die „Secreta domestica Staalorum“ weiter fort. Diese bis jetzt noch ungedruckte Familienchronik umfaßt in zwei Bänden die Zeit von 1615–1651. Selbstverständlich enthält sie zunächst Aufzeichnungen, welche uns in den engen Kreis der Staal’schen Familie führen; daneben aber bietet das interessante Werk zahlreiche und zum Theil sehr genaue Nachrichten über Begebenheiten, die in jenen Tagen in- und außerhalb der Eidgenossenschaft sich ereigneten.

Zu vergleichen sind: Die Eidgenössischen Abschiede, vornehmlich Bd. V, 2. Abthlg. – A. Hartmann, Junker Hans v. Staal, ein Lebensbild aus dem 17. Jahrhundert; ferner des Verfassers Arbeiten über den Kluser-Handel und seine Folgen (hier Auszüge aus d. Secr. domest.) und über H. J. v. Staal in Bd. 4 der Stocker’schen Zeitschrift „Vom Jura zum Schwarzwald“. – An handschriftlichem Material: Die Rathsmanuale i. Staatsarchiv Solothurn. – Die oben erwähnten Acten, vereinigt in einem stattlichen Sammelband, der seinem vornehmlichen Inhalte nach die Aufschrift „Acta des Cluserhandels“ trägt, im St.-A. Solothurn. – Die „Secreta“, der erste Band (1615–1635) in Abschrift – das Original befindet sich im Besitze der Familie des Freiherrn H. v. Andlau in Freiburg i. Br. – im St.-A. Solothurn; der zweite Band (1635–1651), im Besitze einer solothurnischen Familie, ist nicht leicht zugänglich.

[329] *) Zu Bd. XXXV, S. 332.