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Artikel „Solbrig, Karl August von“ von Melchior Josef Bandorf in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 34 (1892), S. 554–555, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Solbrig,_Karl_August_von&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 05:37 Uhr UTC)
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Solbrig: Karl August v. S., Irrenarzt, geboren zu Fürth am 17. September 1809, † zu München am 31. Mai 1872. Als Sohn eines praktischen Arztes besuchte er die Vorschulen seiner Vaterstadt, sodann das Gymnasium zu Ansbach und widmete sich auf der Universität München dem Studium der Medicin. Nach dem üblichen Bildungsgange – 1831 wurde er zum Doctor [555] promovirt (Dissertation: De medicamentorum doctrinae fundamento), 1833 absolvirte er die Universitätsprüfung und 1835 das Staatsexamen – bewarb er sich um ein Reisestipendium, um sich über den Stand des Irrenwesens in Deutschland, Frankreich und Belgien zu unterrichten. 1836 führte er diese Reise aus, auf welcher er nicht nur die Einrichtungen der verschiedenen Irrenanstalten dieser Länder eingehendst studirte, sondern auch in anregenden, persönlichen Verkehr zu den damaligen Autoritäten der Psychiatrie trat. Seine Hoffnung, nach der Rückkehr die erworbenen Kenntnisse in der projectirten ersten baierischen Irrenanstalt zu Erlangen verwerthen zu können, blieb vorerst unerfüllt, da die Ausführung sich von Jahr zu Jahr verzögerte und so ließ er sich zunächst zu Fürth als praktischer Arzt nieder. Von dort aus wurde er später mit der Organisation der neuen Anstalt betraut und nach ihrer Fertigstellung 1846 zum Vorstand und Oberarzt derselben ernannt. In dieser Stellung entfaltete er nicht nur ein höchst gedeihliches ärztliches und administratives Wirken, es bot sich ihm vielmehr auch bald Gelegenheit durch seine 1849 erfolgte Ernennung zum Professor honor. an der Universität als Lehrer seines Specialfaches thätig zu sein. Bei der Errichtung von Irrenanstalten in den anderen baierischen Kreisen war er vielfach Berather der Staatsregierung. Die dankbarste Aufgabe, die er auch aufs glücklichste löste, fiel ihm zu, als er den Auftrag erhielt, für Oberbaiern Programm und Bauplan zu einer neuen Anstalt in München zu entwerfen. 1859 übernahm er die Leitung dieser wesentlich nach seinen Angaben hergestellten Anstalt, welche nach den damaligen Anforderungen als Musteranstalt gelten konnte. Gleichzeitig wurde er wieder Honorarprofessor der Universität München. 1864 erhielt er einen Ruf nach Berlin als ordentlicher Professor der Psychiatrie und gerichtlichen Medicin, Director der Irrenabtheilung der Charité und Referent des Irrenwesens im Ministerium. Als er ablehnte, wurde er mit dem Hofrathstitel ausgezeichnet und zum ordentlichen Professor der psychiatrischen Klinik, welche er bereits seit 1861 leitete, befördert. Einige Jahre später erfolgte seine Nobilitirung durch die Verleihung des Ritterkreuzes des Civilverdienstordens der baierischen Krone.

Die litterarische Thätigkeit Solbrig’s beschränkte sich auf einzelne Journalartikel in den Fachblättern meist casuistischen und statistischen Inhalts, selbständig erschien als Broschüre eine forense Studie „Verbrechen und Wahnsinn“, in der Beilage der Allgemeinen Zeitung veröffentlichte er „Psychiatrische Briefe“ und „Die Geisteskrankheit im Zusammenhang mit der jeweiligen Kulturbewegung“.

Vgl. Aerztliches Intelligenzblatt 1872 Nr. 38, Seite 494.