ADB:Schuback, Nicolaus
Schuback: Nikolaus S., Doctor der Rechte und Hamburgischer Bürgermeister. – Die fruchtbare Elbmarsch zwischen Harburg und Stade, genannt das Alteland, darf sich rühmen, die Heimath dieses ausgezeichneten Mannes gewesen zu sein. Er war daselbst in der Gemeinde York unweit Buxtehude am 18. Februar 1700 geboren, als Sohn eines dort angesessenen Landmanns, der auch einige Kaufmannschaft betrieben haben soll. Der Vater schickte den begabten Knaben nach Hamburg, wo er die gelehrten Schulen besuchte und bei einem Oheim wohnte. 1720 ging er zur Universität zum Studium der Rechtswissenschaft nach Jena, später nach Leipzig, worauf er sich in Wetzlar praktisch weiter ausbildete und 1725 zu Gießen den juristischen Licentiatengrad erwarb. Nach Hamburg zurückgekehrt und als Advocat Bürger, wurde er 1730 Mitglied des Niedergerichts. Im J. 1737 zum Senator gewählt, zeichnete er sich in allen ihm übertragenen Staatsgeschäften rühmlichst aus. Auch schwierige diplomatische Aufträge erledigte er schnell und glücklich, z. B. auf einer Gesandtschaft nach Kopenhagen 1742 zur Ausführung des sog. Altonaischen Grenzvergleichs. Als Prätor fand er Gelegenheit, sich eine große Popularität zu erwerben, namentlich durch Beweise großen persönlichen Muthes. Die von ihm verfaßte schriftliche Instruction über das Verfahren bei den summarischen sogen. Dielenprocessen wurde von allen seinen Nachfolgern im Präturamte als Richtschnur benutzt. Eine seiner wichtigsten und segensreichsten Arbeiten war die mit zwei Collegen beschaffte Ausarbeitung der im J. 1753 publicirten „Falliten-Ordnung“, als deren intellectueller Urheber S. zu betrachten ist. Im folgenden Jahre 1754 zur Bürgermeisterwürde erhoben und seit 1774 als Generalissimus thätig, starb er 83 Jahre alt am 28. Juli 1783, nachdem er im J. 1782 auf das Präsidium im Senate verzichtet hatte. Bei dieser Gelegenheit wurde ihm die wärmste Anerkennung abseiten des Senats und des ersten bürgerlichen Collegii der Oberalten zu Theil. Man rühmte ihm allgemein nach, daß er in allen Raths- und Staatsgeschäften ebenso redlich und klug im Rath, als kraftvoll in der That und allezeit „suaviter in modo“ sich bewiesen habe.
Als charakteristischen Beweis seiner Gesinnung erzählt man, daß er bei seiner Rathswahl, anläßlich des von ihm üblicherweise veranstalteten amtlichen Gastmahls, dem alle Magnificenzen, Hoch- und Wohlweisheiten in pontificalibus beiwohnten, seinen in der eigenartigen Altenlander Bauerntracht erscheinenden alten Vater zugezogen und ihm einen der Ehrenplätze eingeräumt habe. Ebenfalls aus Pietätsgründen conservirte er das väterliche Haus in York als Familienbesitz.
- Pitiscus, Zum Gedächtniß an Nik. Schuback. – Buek, Die Hamburger Bürgermeister S. 235 ff.