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Artikel „Sauermann, Georg“ von Gustav Bauch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 417, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sauermann,_Georg&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 14:02 Uhr UTC)
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Band 30 (1890), S. 417 (Quelle).
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Sauermann: Georg S., geboren wahrscheinlich 1492 in Breslau, gehörte einer kurz vorher aus Franken eingewanderten Familie an, die bald Aufnahme im Breslauer Patriciat gefunden hatte. Er studirte in Wittenberg, Leipzig und vornehmlich in Bologna Humaniora und Jurisprudenz. In Bologna erwarb er sich den Grad eines Dr. i. u. und war 1513 Rector der Universität. Hutten und Julius v. Pflug waren ihm hier befreundet. 1519 siedelte er nach Rom über und ging von da nach Spanien, von wo er im Gefolge Karl’s V. nach Deutschland zurückkehrte. 1520 übernahm er das Amt eines kaiserlichen Procurators bei der Curie und starb am 31. October 1527 als ein Opfer des Sacco di Roma an Entkräftung infolge der Pest auf der Straße. Seine Schriften, meist rhetorischen Charakters, verrathen neben feiner stilistischer Durchbildung lebhaften Patriotismus und streng kaiserliche Gesinnung. 1518 veröffentlichte er ein Manifest „Maximilian an die Fürsten und Völker Italiens“, 1519 eine an Karl und Ferdinand gerichtete panegyrische Rede auf den Tod Maximilian’s I., 1520 eine Petrus Motta gewidmete Rede an die Spanier (1522 wiederholt und Adrian VI. dedicirt), 1523 gab er eine Rede heraus, die Hieronymus Balbi, Bischof von Gurk, vor Adrian VI. als Gesandter Ferdinand’s I. gehalten hatte, und 1524 endlich veröffentlichte er eine Rede an die christlichen (deutschen) Fürsten über die Religion und die Eintracht. Er war bei Leo X., Adrian VI. und Clemens VII. gern gesehen. Clemens verlieh ihm in Anerkennung seiner lateinischen Beredtsamkeit das römische Bürgerrecht. Paulus Jovius und Pierius Valerianus haben ihn litterarisch verewigt. Karl V. erhob ihn in den Ritterstand, und da der Adel nach seinem Tode von ihm auf seinen Vater Konrad Sauermann 1530 übertragen wurde, ist er der Ahnherr der Grafen Saurma-Jeltsch geworden.

Zeitschrift des Vereins f. Gesch. u. Alterth. Schlesiens, XIX, 146.