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Artikel „Sander, Wilhelm“ von Julius Pagel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 352, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sander,_Wilhelm&oldid=- (Version vom 27. Dezember 2024, 10:02 Uhr UTC)
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Band 30 (1890), S. 352 (Quelle).
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Sander: Wilhelm S., Arzt, ist zu Karlsruhe am 19. Januar 1796 geboren. Im Alter von 18 Jahren bezog er zum Studium der Medicin die Universität Tübingen, das er in Göttingen und Berlin fortsetzte, absolvirte 1817 die Staatsprüfung in Karlsruhe und bekleidete seit 1819 die Stellung als Regimentsarzt beim 2. badischen Infanterieregiment. Nachdem er 1822 seine Entlassung genommen hatte, machte er eine wissenschaftliche Reise nach Paris und London, war während der Jahre 1823 und 1824 ärztlicher Reisebegleiter des Markgrafen Wilhelm von Baden auf einer Reise durch Italien und Sicilien und ließ sich nach seiner Rückkehr, und nachdem er die bairische Staatsprüfung zurückgelegt hatte, in Augsburg als Arzt nieder. Hier gewann er bald eine sehr bedeutende Praxis und einen solchen Ruf, daß ihn die Regierung 1831 zum Studium der Cholera nach Wien schickte. Die Resultate seiner hier angestellten Beobachtungen legte er in zwei Schriften nieder, die betitelt sind: „Die asiatische Cholera, in Wien beobachtet“ (München 1832) und „Lichtfunken in das geheimnißvolle Dunkel der Cholera“ (Kandern 1836). 1835 siedelte S. von Augsburg nach Rastatt über, wurde schon 1836 zum Medicinalreferenten beim Hofgericht und bei der Regierung des Mittelrheinkreises, sowie 1837 zum Medicinalrath ernannt. S., der am 14. März 1842 starb, war ein ebenso scharfsinniger wie kenntnißreicher, dabei energischer und thatkräftiger Arzt von festem und entschiedenem Charakter. Es rühren von ihm mehrere werthvolle casuistische Abhandlungen in Zeitschriften her, u. A. in den „Annalen der Staatsarzneikunde“ und die selbständig Karlsruhe 1840 erschienene Sammlung: „Obergerichtsärztliche Gutachten über nicht tödtliche und tödtliche Verletzungen“.

Vgl. Biogr. Lexicon etc. herausgegeben von A. Hirsch V, 167.