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Artikel „Sachße, Robert Karl“ von Friedrich von Weech in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 30 (1890), S. 145–146, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Sach%C3%9Fe,_Robert_Karl&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 09:21 Uhr UTC)
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Sachße: Robert Karl S., geboren zu Leipzig am 13. Januar 1804, † zu Heidelberg am 27. December 1859. Auf der Thomasschule zu Leipzig vorgebildet, bezog S. die dortige Universität, um sich dem Wunsche seines Vaters entsprechend, dem Studium der Mathematik zu widmen. Doch umfaßten seine Studien, da er jeder Einseitigkeit abhold war, alle philosophischen Disciplinen. Nachdem er 1829 die philosophische Doctorwürde erworben, siedelte S. nach Heidelberg über, wo er, der schon in Leipzig auch juristischen Studien obgelegen hatte, auf Rath und unter Anleitung seines Verwandten, des berühmten Rechtslehrers Karl Salomo Zachariae, noch ein Jahr lang sich ausschließlich der Jurisprudenz widmete und 1830 zum Dr. juris promovirt wurde. Nach weiterer gründlicher Vorbereitung habilitirte er sich 1833 als Privatdocent an der Universität Heidelberg. Von Kindheit an ein großer Bücherfreund, so daß er schon als Knabe auf die Vergnügungen seiner Altersgenossen verzichtete, um sich mit ersparten Groschen Bücher zu erwerben, fühlte sich S. in hohem Maaße zu der bedeutenden Heidelberger Universitätsbibliothek hingezogen, und füllte die Mußestunden des Privatdocenten mit freiwilliger Arbeit bei der Bibliotheksverwaltung aus. Seine Thätigkeit wurde 1835 durch seine Ernennung zum Bibliothekar anerkannt. Neben seinen Berufsarbeiten an Universität und Bibliothek pflegte S. mit unermüdetem Eifer und gründlicher Sachkenntniß das Studium des deutschen Rechtes in seiner historischen Entwicklung, welche er bis in die ältesten Zeiten hinauf und in ihrer Erscheinung bei den übrigen germanischen Stämmen verfolgte; in einer Reihe von selbständigen Werken und Aufsätzen in Zeitschriften hat er die vielfach neuen Ergebnisse seiner Forschungen niedergelegt. Seine Lehrthätigkeit wurde 1844 durch seine Ernennung zum außerordentlichen Professor anerkannt. Ein stiller anspruchsloser Mann, dessen Aeußeres wol die Vermuthung erregen konnte, daß er unfreundlichen und mürrischen Gemüthes sei, war S. denen, die ihm näher traten, ein lieber und treuer Freund. Seine gediegene Gelehrsamkeit verband sich mit echter Frömmigkeit und einer wahrhaft vornehmen Gesinnung. Viele, die in Heidelberg studirten, haben seine reiche Bücherkenntniß und sein jedes ernste Studium bereitwillig förderndes Entgegenkommen in dankbarer Erinnerung.

Schriften: „Sachsenspiegel oder sächs. Landrecht, zusammengestellt mit dem schwäbischen nach dem Cod. Palat. 167 unter Vergleichung des Cod. pict. 164 mit [146] Uebersetzung und reichhaltigem Repertorium“. Heidelberg 1848; „Das Beweisverfahren nach deutschem mit Berücksichtigung verwandter Rechte des Mittelalters.“ Erlangen 1855, und viele Aufsätze in Zeitschriften.