ADB:Rosenbaum, Johann Joseph
Hermesianismus die meisten Professoren des Seminars zu Trier sich unterworfen hatten, ließ sich R. dazu nicht bewegen und wurde deshalb 1842 vom Lehramte enthoben und zum Pfarrer in Andernach ernannt, wo er als Seelsorger sehr eifrig wirkte; später wurde ihm auch die Decanswürde verliehen. Als er 4. Aug. 1859 zum Canonicus honorarius ernannt worden war, mußte er, um die Bestätigung als solcher zu erhalten, eine Unterwerfungserklärung nach Rom einsenden. Im J. 1862 wurde er wirklicher Canonicus zu Trier und Rom begnügte sich diesmal mit der Erklärung, daß R. seit 1859 nichts für das Hermesianische System geschrieben habe. Er schrieb: 1) „De controversia inter rationalismum et supranaturalismum“, 1831; 2) „Beleuchtung der Schrift: ‚Die Fahnenjunker in Trier‘ von Biunde, Scholl, Rosenbaum“, 1832; 3) „Ueber Glauben, Beitrag zur Rechtfertigung der Lehren Hermes’“, 1838; 4) „Blätter zur Orientirung in Sachen des Hermesianismus, herausgegeben von Dr. Biunde und Rosenbaum“, 1838. Außerdem schrieb er für die Bonner Zeitschrift für Philosophie und katholische Theologie viele Recensionen und mehrere größere dogmatische und polemische Abhandlungen.
Rosenbaum: Johann Joseph R., katholischer Theologe, geb. am 17. Jan. 1798 zu Horchheim bei Coblenz, † am 13. April 1867 zu Trier. Er studirte zu Coblenz und Trier, wurde 29. Febr. 1820 zum Priester geweiht, wirkte von 1820–25 als Kaplan zu U. L. Frau in Coblenz, erhielt 1825 die Professur der Dogmatik am Priesterseminar zu Trier. Von der theologischen Facultät zu Bonn erhielt R. das Ehrendiplom eines Doctors der Theologie. Als nach der kirchlichen Verurtheilung des