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Artikel „Richey, Johann“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 435–436, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Richey,_Johann&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 16:07 Uhr UTC)
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Richey: Johann R., Rechtsgelehrter, des berühmten Prof. Michael R. (s. u.) einziger Sohn, geboren am 14. December 1706 zu Stade, wo sein Vater damals Rector war, bevor er (1713) nach Hamburg übersiedelte. Gründlich unterrichtet im Johanneum und akademischen Gymnasium, studirte der talentvolle Jüngling die Rechtswissenschaft in Leipzig 1728 ff., bereiste dann Deutschland, die Schweiz, Frankreich und Holland, wo er zu Utrecht 1732 Licentiat d. R. wurde, und kehrte nach Hamburg zurück. Die ausgezeichneten Eigenschaften und die reichen Kenntnisse des jungen Mannes machten ihn rasch bekannt und geachtet, und als im J. 1734 der Senat, neben der Reichshofraths-Agentur in Wien, auch einen Gesandtschaftsposten am kaiserlichen Hofe zu errichten sich veranlaßt sah, betraute er mit demselben den jungen R., dem er den Charakter eines Syndicus verlieh. Nur 4 Jahre bekleidete er diese ehrenvolle Stelle, zur höchsten Zufriedenheit des Senats, geschätzt und mit Auszeichnung behandelt von den hohen Staatsmännern Wiens, mit welchen er zu verhandeln hatte oder sonst bekannt [436] geworden war. Seine Gesandtschaftsberichte galten als mustergültig durch ihren höchst interessanten Inhalt, den seine feine Beobachtungsgabe dortigen Personen, Zuständen und Ereignissen abzugewinnen und taktvoll darzustellen wußte, wie durch ihre elegante Form. Der Senat wie seine Vaterstadt beklagten daher seinen Verlust schmerzlich, als er im 33. Lebensjahre am 9. Februar 1738 zu Wien verstarb. - Seine allgemeine Beliebtheit, auch im Auslande, sprach sich in Trost-Gedichten und Briefen aus, die sein Vater von allen Seiten erhielt. Er hatte einige kleine juristische Schriften auf Universitäten verfaßt - wichtiger für Hamburg war seine Abfertigung Voltaire’s, die er gleich nach absovirter Universitätszeit im J. 1732 schrieb. Voltaire hatte nämlich in seiner Histoire de Charles XII die unerhörtesten Verläumdungen gegen Hamburg und die Hamburger ausgesprochen, welche er beschuldigte, daß sie die Einäscherung der aufblühenden Stadt Altona durch den General Steenbock, dem sie dafür Geld gegeben, bewirkt u. s. w. Dagegen nun schrieb der junge R. in dem damals allgemein gelesenen Journal „Bibliothèque raisonnée etc.“ T. 9 (1732) S. 469 in französischer Sprache eine Rechtfertigung Hamburgs, deren wahrheitsgetreuer Inhalt um so überzeugender wirken mußte, als der Ton ein höchst maaßvoller und würdiger war. Voltaire sah sich auch durch diese Widerlegung seiner frivolen Behauptungen veranlaßt, einige derselben in der späteren Auflage seines Werks zurückzunehmen.

S. Langermann, Hamb. Münzen und Medaillen, S. 155-160. - Nachrichten von Niedersächs. berühmten Leuten, Bd. II, S. 151. - Hamb. Schriftstellerlexikon, Bd. VI, S. 261.