Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Ribbentrop, Georg Julius“ von Ernst Landsberg in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 28 (1889), S. 405–406, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Ribbentrop,_Georg_Julius&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 19:23 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Band 28 (1889), S. 405–406 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Georg Julius Ribbentrop in der Wikipedia
Georg Julius Ribbentrop in Wikidata
GND-Nummer 116503424
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|28|405|406|Ribbentrop, Georg Julius|Ernst Landsberg|ADB:Ribbentrop, Georg Julius}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=116503424}}    

Ribbentrop: Georg Julius R., Rechtsgelehrter, geboren zu Bremerlehe am 2. Mai 1798, † zu Göttingen am 13. April 1874, stammte aus braunschweigischer Familie, sein als Steuerdirector in hannoverschen Diensten gestorbener Vater war ein Sohn des braunschweigischen Kammerraths Ph. Chr. R. Er selbst empfing seine Schulbildung zu Stade, Braunschweig und Kassel, studirte vom Jahre 1814 ab in Göttingen und Berlin, wurde 1817 Accessist bei der Universitätsbibliothek zu Göttingen, erwarb dort am 25. September 1819 die Doctorwürde und trat Michaelis 1820 als Privatdocent an der dortigen Universität auf, welcher seine gesammte Lehrthätigkeit bis ins höchste Alter gewidmet blieb. Im J. 1822 wurde er außerordentlicher Beisitzer des Spruchcollegiums, am 26. April 1823 außerordentlicher Professor, worauf er seine Stellung an der Bibliothek niederlegte, und am 25. April 1832 erfolgte seine Beförderung zu der ordentlichen Professur, welche er bis zu seinem Lebensende versah, nachdem er noch 1844 zum Hofrath und schließlich 1854 zum Geheimen Justizrath ernannt worden war. – Ribbentrop’s Fach war das Römische Recht; als Lehrer desselben hat er unermüdlich gewirkt, mit stets gleicher jugendlicher Kraft und Frische und nicht unbeträchtlichen Erfolgen. Geringer war seine litterarische Productivität; abgesehen von einiger Quellenexegese hat sich dieselbe beschränkt auf sein Werk „Zur Lehre von den Correal-Obligationen“ (1831); dasselbe, wesentlich auf Keller’schen Ideen beruhend, ist für die juristische Dogmengeschichte wichtig geworden durch Aufstellung einer neuen Unterscheidung, welche seither zu lebhaften Controversen und eingreifenden Begriffsvertiefungen Veranlassung gegeben hat. Seiner Richtung nach war R. strenger und correcter Vertreter der älteren historischen Schule.

[406] Augsburger Allgemeine Zeitung 1874, Nr. 108, S. 1656. – Göttinger Nachrichten von der Gesellschaft der Wissenschaften, 1875, S. 268, 269. – Göttinger Zeitung 1874, Nr. 3153 vom 22. April (gütige Mittheilung der königl. Universitäts-Bibliothek Göttingen).