ADB:Puteanus, Erycius
Justus Lipsius an, der dem begabten Schüler besonderes Wohlwollen erwies und seinen Studien die Richtung auf das Alterthum gab. Auf seinen Rath und mit seinen Empfehlungen ging P. nach Italien, zuerst nach Padua, dann nach Mailand. Hier fand er bei dem Erzbischof Cardinal Friedrich Borromeo huldvolle Aufnahme und Förderung in seinen Studien; 1601 wurde er zum Professor Eloquentiae in Mailand ernannt, erhielt auch den juristischen Doctorgrad, sowie die Ernennung zum königl. spanischen Historiographen. Durch seine Beziehung zum Cardinal Borromeo bekam er vielfache Anknüpfungen mit den hervorragenden Männern seiner Zeit; mit Päpsten und Fürsten ebensowol wie mit Gelehrten und Kriegsmännern stand er im Briefwechsel, von dessen Umfange die mehr als 16000 Briefe seines Nachlasses Zeugniß gaben. 1603 verlieh ihm der Senat der Stadt Rom das Bürgerrecht für sich und seine Familie. Nach J. Lipsius’ Tode (1606) beriefen ihn unter Zustimmung der Stände von Brabant die Statthalter, Erzherzog Albrecht und Isabella, zu dessen Nachfolger; 1607 trat er die Professur in Loewen an. Seine Lehrthätigkeit erstreckte sich auf die verschiedensten Fächer der Geschichte, der alten namentlich römischen Litteratur, auch wol der Rechtswissenschaft; ebenso vielseitig war seine schriftstellerische Thätigkeit, deren Umfang das kaum vollständige Verzeichniß bei Rotermund, welches 98 Nummern aufzählt, beweist. Zahlreiche Gutachten über staatsrechtliche und andere Fragen wurden von den verschiedensten Höfen (u. a. auch dem polnischen) von ihm erfordert; man überhäufte ihn mit Geschenken und Ehren: die Statthalter ernannten ihn zum königl. Rath und Gouverneur des Kastells zu Loewen, Papst Urban VIII. hob einen seiner Söhne aus der Taufe u. a. m. Die zahlreichen Anerbietungen anderer Stellen, namentlich in Italien, lehnte er jedoch ab; er starb in Loewen am 17. September 1646. – Von seinen [743] Schriften, an denen bereits seine Zeitgenossen vornehmlich die Eleganz des Stiles, weniger aber die Gründlichkeit des Inhalts zu rühmen wußten, sind erwähnenswerth die „Reliquiae convivii prisci“ 1594; „De distinctionibus syntagma“ 1602; „Suada Attica“ zuerst 1615; „Amoenitatum humanarum diatribae XII“ 1615; „De stipendio militari apud Romanos“ 1620; „Pecuniae Romanae ratio“ 1620. „De nundinis Romanis“ 1646; ferner von historischen Schriften: „Historiae Mediceae Epideigma“ 1605; „Historia Insubrica“ 1614; „Historia Cisalpina“ 1614. Einen großen Theil seiner Briefe gab er in verschiedenen Zeiten selbst heraus; nach seinem Tode erschienen noch 4 Centurien, 1662 von seinem Schwiegersohn X. Ant. Misler veröffentlicht.
Puteanus: Erycius P., eigentlich Hendrik van Put (nicht van den Putten), Polyhistor des 16. u. 17. Jahrhunderts. Er war in Venlo in Obergeldern am 4. (8?) November 1574 als Sohn wohlhabender Eltern geboren, erhielt seine Schulbildung in Dordrecht und auf dem Jesuiten-Gymnasium in Köln, studierte dann in Loewen Jurisprudenz, wurde hier auch Baccalaureus der Rechte und schloß sich vornehmlich an- Nic. Vernulaei orat, in funere E. Puteani, 1646. – Praefatio zu der Misler’schen Ausgabe des Apparatus posthumus epistolarum 1662. – J. K. Broers, or. de Er. Put. 1835. – Jöcher III, 1814 ff.; Rotermund (s. o.) VI, S. 1066–1071.