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Artikel „Pullet, Samuel“ von Bernhard von Poten in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 26 (1888), S. 709–710, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pullet,_Samuel&oldid=- (Version vom 25. Dezember 2024, 19:00 Uhr UTC)
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Pullet: Samuel P., preußischer Generalmajor, am 10. April 1770 zu Granzow in der Uckermark geboren, stammte aus einer französischen Flüchtlingsfamilie, welche ihren Namen „Poulet“ schrieb; erst 1806 wandelte Samuel P. denselben in „Pullet“ um. Sein Vater war Vorsteher einer Lehranstalt in Stettin; er selbst trat, nachdem er das dortige Gymnasium besucht hatte, am 22. October 1787 als Conducteur in die zu Potsdam neu errichtete Ingenieurakademie; der damalige Mineurmajor von der Lahr war sein Oheim; ein Flügeladjutant des Königs und Freund von Pullet’s Vater, der Oberst von Boulet, wünschte ihn an Kindesstatt anzunehmen, worauf der Vater nicht einging; durch eine Namensverwechslung wurde indessen Pullet’s erstes Patent für den Conducteur von Boulet ausgefertigt. Am 5. April 1790 wurde er Lieutenant, im J. 1793 kam er nach Danzig, mit dessen beiden denkwürdigen Belagerungen seine Lebensschicksale in enger Verbindung stehen; 1804 ward er dort Ingenieur vom Platz. Als solchem lag ihm beim Nahen der französischen Streitkräfte im Winter 1806/7 zunächst ob, die Festung in Vertheidigungszustand zu setzen; als dann die Belagerung begann und ältere Ingenieurofficiere eintrafen, blieb er die Seele des Ganzen und sein geistiges Uebergewicht, verbunden mit einem bescheidenen und tactvollen, aber sehr bestimmten Auftreten schufen ihm eine Sonderstellung; nachdem General v. Laurens am 30. April eine tödtliche Wunde empfangen hatte, Major Bousmard am 5. Mai gefallen war, lag ihm auch der Form nach [710] die Leitung der Vertheidigungsarbeiten ob. Am 10. März 1807 hatte die Berennung der Festung ihren Anfang genommen, in der Nacht vom 5./6. April waren die Laufgräben eröffnet, am 27. Mai übergab Feldmarschall Kalkreuth, mit vollen Kriegsehren abziehend, die Festung, deren Widerstandsmittel erschöpft waren, dem Marschall Lefebvre. Am 27. Juni des nämlichen Jahres ernannte der König den Lieutenant P., mit Ueberspringung des Hauptmannsgrades, unmittelbar zum Major; den Orden pour le mérite hatte er ihm schon früher verliehen. Die damals in Deutschland verbreitete Schmähschrift „Feuerbrände“ beschuldigt P., sich an den bedeutenden Summen, welche gelegentlich der Belagerung durch seine Hände gingen, vergriffen zu haben; der Vorwurf ist durch nichts erwiesen und P. ist gestorben, ohne Vermögen zu hinterlassen. Dagegen ward er berufen, als Mitglied der betreffenden Untersuchungscommission, über das Verhalten derjenigen Officiere zu urtheilen, welche bei den Capitulationen anderer Festungen betheiligt waren. – Im J. 1813 folgte die zweite Belagerung von Danzig. Diesmal gehörte P. zu den Angreifern der seit dem 17. Januar von den Russen berannten Stadt, deren bisherige Blokade im September in eine Belagerung verwandelt wurde. Dem mit der Leitung derselben betrauten russischen General, Herzog Alexander von Württemberg, wurde P., welcher inzwischen Oberstlieutenant und Ingenieurbrigadier geworden war, als Ingenieur en chef beigegeben. Russische und preußische Truppen waren bei der Belagerung zu Lande, russische und englische Schiffe zu Wasser thätig. Siebenundzwanzig Tage nach Eröffnung der Laufgräben unterlag die Stadt; am 29. November unterzeichnete General Rapp die Capitulation. Wie P. es bei der Belagerung an Thätigkeit, Umsicht und Tapferkeit wiederum nicht hatte mangeln lassen, so fehlten seinen Leistungen auch diesmal die äußeren Zeichen der Anerkennung nicht. – Er starb am 22. December 1825, auf einer Dienstreise begriffen, zu Grünberg in Schlesien, als Inspecteur der 2. Ingenieurinspection zu Breslau.

Zeitschrift für Kunst, Wissenschaft und Geschichte des Krieges, 75. Bd., 3. Heft. Berlin 1849. – C. Friccius, Geschichte der Befestigungen und Belagerungen Danzigs. Berlin 1854. – U. v. Bonin, Gesch. d. Ingenieurcorps. 2 Thle. Berlin 1877. 78.