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Artikel „Pelargus, Ambrosius“ von Franz Xaver Kraus in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 25 (1887), S. 327–328, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Pelargus,_Ambrosius&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 12:27 Uhr UTC)
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Pelargus: Ambrosius P. (Storch), Dominicaner, geb. in der Wetterau (wann?), † in Trier 1557, wo er in der Dominicanerkirche beigesetzt wurde. Er hatte in Basel, dann in Freiburg i. B. als Magister die Theologie gelehrt und mehrere Schriften gegen Zwingli und Oekolampadius veröffentlicht, als er 1534 nach Trier versetzt wurde, wo er als Domprediger und Lehrer der Theologie an der Universität eine bedeutende Thätigkeit entfaltete. Im J. 1546 entsandte ihn Erzbischof Johann IV. Von Trier als Procurator auf das Trienter Concil, von welchem er am 10. Mai d. J. eine große Rede hielt. Er ging in derselben Eigenschaft und zugleich als Vertreter Kölns nach Bologna: als Vertheidiger der Verlegung des Concils in diese Stadt zog er sich die Ungnade des Kaisers zu, in Folge deren ihm die Procuratie am 23. August 1547 entzogen wurde. Doch begleitete er seinen Erzbischof 1551 nach Trient, als die Synode dort wieder zusammentrat. Unter seinen zahlreichen Schriften ist der 1534 zu Freiburg gedruckte Sammelband, welcher eine Reihe von gegen die Reformation gerichteten Streitschriften enthält, und der mit Erasmus gewechselte Briefwechsel (Epistolarum ad Erasmum bellaria), Köln 1539, hervorzuheben. Mit letzterem war P. seinerzeit sehr befreundet, wie er denn vor den übrigen Dominicanern sich durch eine entschiedene Werthschätzung der humanistischen Studien auszeichnete; später griff er einzelne Behauptungen des Erasmus in den „Annotationes in ea quae Erasmus non orthodoxe scripsit“ an. Außer einigen weiteren polemischen, exegetischen und ascetischen Schriften („de morte non timenda“) des P. ist die 1548 vor der Trierer Provincialsynode von ihm gehaltene Rede zu erwähnen, welche sich durch edlen Freimuth in Besprechung der Schäden der Kirche vortheilhaft auszeichnet [328] (abgedruckt: Hardouin IX 2063, Hartzheim, Conc. Germ. VI 398, Hontheim, Hist. dipl. Trev. II 121, Blattau, stat. et ord. Trev. II. 106.)

Vergl. Quétif et Echard, Script. ordin. Praedic. II. 158 f. – Marx, Erzstift Trier IV 444.