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Artikel „Osterloh, Ernst Robert“ von M. P. in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 52 (1906), S. 725–726, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Osterloh,_Ernst_Robert&oldid=- (Version vom 22. November 2024, 00:34 Uhr UTC)
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Osterloh: Ernst Robert O., Dr. jur., königlich sächsischer Geheimer Hofrath und ordentlicher Professor des Civilprocesses an der Universität Leipzig, wurde geboren am 13. März 1813 in Dresden. Er besuchte die dortige Kreuzschule bis 1831 und studirte alsdann in Leipzig die Rechte. Von 1840 an war er daselbst Advocat. Unmittelbar aus diesem praktischen Beruf wurde er 1850 zum ordentlichen Professor in Leipzig ernannt. In [726] den Jahren 1869–73 war er stellvertretendes Mitglied des Staatsgerichtshofes. Er gehörte weiter der Verwaltungsdeputation an und leitete beinahe 15 Jahre lang das kgl. Convictorium an der Universität Leipzig, wobei er nicht unwichtige Reformen vornahm.

Um das sächsische Proceßrecht hat sich O. große Verdienste erworben. Sein umfassendes 1195 Seiten starkes zuerst im J. 1843 erschienenes Werk „Der ordentliche bürgerliche Prozeß nach Königlich Sächsischem Rechte“ (2 Bde., Leipzig) hat vier, seine „Summarischen bürgerlichen Prozesse nach Königlich Sächsischem Rechte“ (1845) haben drei Auflagen erlebt. Auch auf dem Gebiete des gemeinen deutschen Civilproceßrechtes war der unermüdlich schaffende Gelehrte litterarisch thätig; so gab er u. a. im J. 1856 ein „Lehrbuch des gemeinen deutschen ordentlichen Civilprozesses“ (2 Bde.) heraus. Seine ganz besondere Aufmerksamkeit widmete O. endlich stets den Bestrebungen zur Reform des Civilproceßrechts. Im J. 1865 ließ er unter dem Titel „Die Reform der Civilprozeß-Gesetzgebung in Sachsen und in Deutschland“ (158 S., auch abgedruckt in der Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung zunächst für das Königreich Sachsen N. F., Bd. 26, S. 289 ff.) eine Kritik der damals veröffentlichten Entwürfe einer Sächsischen und einer in Hannover berathenen für die Deutschen Bundesstaaten bestimmten Civilproceßordnung erscheinen. 1870 erstattete er im Auftrage der ständigen Deputation des deutschen Juristentages für den Deutschen Juristentag ein „Gutachten über einen Entwurf einer Prozeßordnung für den Norddeutschen Bund“ (154 S.; auch abgedruckt in der oben genannten Zeitschrift N. F. Bd. 34, S. 193 ff.)

Auch außerhalb seines Berufes suchte und fand O. Fühlung mit der akademischen Jugend. So war er zehn Jahre lang Vorsteher und zugleich treuer Berather des Universitäts-Sängervereins zu St. Pauli.

Am 20. August 1884 verschied der hochverdiente Gelehrte als Senior der juristischen Facultät im 72. Lebensjahre, nachdem er noch beinahe bis zum Schlusse des Sommersemesters seine Pflichten als Lehrer erfüllt hatte.

Außer den schon erwähnten Arbeiten hat O. noch einen Commentar zur sächsischen Civilproceßnovelle vom 30. December 1861, mehrere akademische Programme (1860, 1864, 1868, 1880) und Abhandlungen in der „Zeitschrift für Rechtspflege und Verwaltung zunächst für das Königreich Sachsen“ verfaßt.

Vgl. Haan, Sächsisches Schriftsteller-Lexikon. Leipzig 1875, S. 247 und Bericht des abtretenden Rectors der Universität Leipzig Max Heinze über das Studienjahr 1883/84, S. 11.
M. P.