ADB:Olearius, Johann Friedrich
Johann O., geb. 1546 zu Wesel in Cleve (s. o.), der Stammvater des Gelehrtengeschlechtes der Olearius, von welchem mehrere Glieder im Dienste der Wissenschaft und der Kirche Tüchtiges leisteten, starb 1623 als Superintendent zu Halle a. S. Das gleiche Amt bekleidete dort dessen Sohn Gottfried (s. o.) Von dessen Söhnen war Johann (s. o.) in Leipzig berühmter Professor der Theologie und Senior der Hochschule, wo er 1713 das Zeitliche segnete. Auch der ältere von Johann’s Söhnen Gottfried jun. (s. o.) starb als Professor in Leipzig 1715. Des 1713 gestorbenen Johann’s jüngerer Sohn, Johann Friedrich ist unser Rechtsgelehrter. Am 25. Juni 1679 zu Leipzig geboren, studirte er dort und in Halle die Rechte, 1699 Magister, 1703 Doctor beider Rechte, widmete er sich dem Lehrberuf und wurde nach der damals üblichen, in Leipzig lange beibehaltenen Bezeichnung der Rechtsprofessoren 1708 prof. ord. titt. de V. S. et de Reg. Jur., 1710 Prof. Institutionum, 1715 Prof. Pandectarum, zuletzt 1720 Prof. Codicis, zugleich Decan und Beisitzer (Assessor) der Juristen-Facultät; [283] außerdem war er Canonicus von Merseburg. Als am Gallustage 1722 nach dem Leipziger Spruche: Saxo, Missnensis, Bavarus, tandemque Polonus die Meißner Nation aus ihrer Mitte den Rector zu wählen hatte, fiel die Wahl auf O. Vier Jahre später, am 4. October 1726 ging er nach vollendetem 47. Lebensjahre mit Tod ab. Als Schriftsteller hat sich O. auf Disputationen civilrechtlichen Inhaltes beschränkt, ihre Zahl ist nicht unbeträchtlich; M. Lipen hat sie in seiner Bibliothek (Bd. II. S. 224) möglichst vollständig zusammengestellt.
Olearius: Johann Friedrich O., Rechtsgelehrter. Der Sproße einer geschätzten, gleichnamigen Gelehrtenfamilie Obersachsens. Sein Urgroßvater war- Jöcher. – F. A. G. Wenckii oratio secularis pp. Lipsiae 1770 p. 65. II. 4.