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Artikel „Nyenstede, Franz“ von Heinrich Julius Böthführ in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 24 (1887), S. 70–74, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nyenstede,_Franz&oldid=- (Version vom 18. April 2024, 04:41 Uhr UTC)
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Nyenstede: Franz N., Bürgermeister zu Riga im letzten Viertel des 16. und im ersten des 17. Jahrhunderts, der durch seine patriotische Thätigkeit und sein weises und gerechtes Verhalten in gefahrvollen Zeiten, sowie durch seine historischen Aufzeichnungen für alle nachfolgende Zeit sich sein Andenken erhalten hat. Er war am 15. August 1540 in der Grafschaft Hoya in Westfalen geboren, wie es scheint in einer nicht ganz mittellosen Familie, denn nach dem Tode seiner verwittweten Mutter entstanden über deren Nachlaß Erbstreitigkeiten unter ihren Kindern, zu deren Beilegung er eine Reise nach seiner Heimath unternahm und seinen Zweck hauptsächlich durch Verzicht auf seinen eigenen Erbantheil auch erreichte. Als 14jähriger Knabe war er 1554 nach Dorpat gekommen und dort in das Handelsgeschäft seines nachherigen Schwiegervaters, des Bürgermeisters Detmar Meyer, eingetreten, dem er auf dem Rathhause zu Dorpat im J. 1558 die mühsam aufgebrachten 60,000 Thaler zählen und einpacken half, mit welchen Dorpat sich den Frieden von dem russischen Großfürsten erkaufte. Von Dorpat aus machte er – ob für das Meyer’sche Handlungshaus [71] oder für ein eigenes ist zweifelhaft – Reisen in Handelsgeschäften nach Pleskau, Nowgorod und Moskau. Jedenfalls legte er schon in Dorpat den Grund zu seiner späteren Wohlhabenheit. Im J. 1571 siedelte er nach Riga über und verehelichte sich hier mit der Tochter seines früheren Dorpat’schen Principals, die an einen Kaufmann Krumhausen verheirathet gewesen, aber alsbald Wittwe geworden war. Sie brachte ihm aus ihrer ersten Ehe eine Tochter ins Haus, welcher er seine ganze Liebe und Sorgfalt zuwandte, zumal das einzige ihm geborene Kind schon im ersten Lebensjahre starb. Er verheirathete sie später 1586 an den Rigaischen Syndikus David Hilchen (s. A. D. B. XII, 394), stattete sie reichlich aus und setzte sie auch zu seiner Erbin ein. N. begründete alsbald nach seiner Niederlassung in Riga ein Handelsgeschäft mit einem sonst nicht bekannten Kaufmann Sebolt Hubbersen, löste dasselbe aber vor dem Antritt seiner Reise nach Deutschland wieder auf, obgleich es ihm, wie er selbst in seinem Handbuch sagt, einen ziemlichen Gewinn abgeworfen hatte. Er beschloß sich auf den Binnenhandel, namentlich mit dem livländischen Adel, zu beschränken, zog deshalb seine im Auslande stehenden Capitalien ein, sah sich später aber doch wieder veranlaßt, an überseeischen Unternehmungen theilzunehmen. Bei seiner günstigen Vermögenslage gedachte er in die Stille des Landlebens auf einem von ihm gekauften Landgute Bresenhof im Sunzel’schen Kirchspiele Livlands sich zurückzuziehen, um dort sorgenfrei bis ans Ende seiner Tage zu leben, Riga aber, wo er ein Haus besaß, nur ab und zu zu besuchen. Da wurde er von dem Riga’schen Rath im J. 1583 zum Mitgliede desselben erwählt. Dieser Ruf zur Betheiligung an der städtischen Verwaltung und Rechtspflege kam ihm sehr ungelegen, da er dadurch seinen Lebensplan durchkreuzt sah; um der Annahme der Wahl zu entgehen, wollte er sein Bürgerrecht aufgeben und eine ansehnliche Summe zum Besten der Armen opfern, doch gab er den Vorstellungen nach, die ihn darauf hinwiesen, daß es Pflicht des Bürgers sei, die ihm angetragenen Aemter anzunehmen. So trat er in das Rathscollegium ein und wurde zum Zeugniß des ihm gewordenen Vertrauens und der Anerkennung seiner Tüchtigkeit schon nach zwei Jahren als jüngstes Rathsglied zum Bürgermeister erwählt. Später, 1590, erhielt er die Würde eines Burggrafen und 1611 den Vorsitz im Rathe als wortführender Bürgermeister. Es war für Riga eine schwere Zeit angebrochen und es sollten alsbald die Verhältnisse noch schwieriger werden durch die blutige Auflehnung der Bürgerschaft gegen den Rath, – den sogenannten Kalenderstreit, in welchen N. hineingezogen wurde und durch Milde, Klugheit, Gerechtigkeit und Muth sich bewährte. Der geistliche Staat des Ordens und der Bischöfe hatte seine Mission erfüllt, die kirchliche Reformation hatte zersetzend auf denselben eingewirkt und das livländische Staatengebilde konnte aus eigener Kraft sich der anstürmenden russischen Macht nicht erwehren. Russische Heere hatten das Land überzogen, Schlösser wie Bauerhütten niedergebrannt, die Felder verwüstet und die Menschen, die nicht durch die Flucht in die Tiefe der Wälder sich gerettet hatten, niedergemacht oder in die Sclaverei abgeführt. Im J. 1561 hatte daher, Schutz suchend, zunächst Ehstland sich Schweden angeschlossen, der letzte Ordensmeister Gotthard Kettler (s. A. D. B. XV, 680) sein Amt niedergelegt und dagegen Kurland als Herzogthum von der Krone Polen zu Lehen empfangen; die Ritterschaften Livlands hatten sich dem König von Polen unterworfen, wobei sie zur Sicherung ihrer Rechte und ihres Glaubens das Privilegium Sigismundi Augusti erlangt hatten. Nur die Stadt Riga konnte sich zur Unterwerfung unter Polen noch nicht entschließen, sie hing mit Zähigkeit an der doch sehr losen, nur durch Sprache, Religion und Handelsverkehr aufrecht erhaltenen Verbindung mit ihrem Mutterlande; sie hoffte trotz aller Erfahrung noch auf Hilfe von Kaiser und Reich; zugleich fürchtete sie aber auch, und das mit vollem Rechte, Gefahr für [72] ihren evangelischen Glauben. Zwanzig Jahre zog sie daher die Unterwerfungsverhandlungen mit Polen hin und erst als jede Aussicht auf eine andere Rettung vollständig geschwunden war und als die politische Lage nichts anders übrig ließ, gab die Stadt Riga der unausweichlichen Nothwendigkeit nach und ihre Deputirten schlossen am 14. Januar 1581 zu Drohiczin den Unterwerfungsvertrag ab. Obgleich das Corpus Privilegiorum Stephaneum und die Versicherungsschrift über die ungehinderte Ausübung des Augsburgischen Glaubensbekenntnisses erwirkt war, so war dies der Bürgerschaft doch nicht genügend, sie behauptete, die Delegirten hätten ihre Instruction überschritten, indem sie nachgegeben hätten, daß hinsichtlich der Stadtbefestigung, des directen Handels des litthauischen Adels mit dem Auslande und des Eigenthums an dem bischöflichen Hof der König die Entscheidung bis zu seiner Ankunft in Riga sich vorbehalten habe. Die allgemeine Unzufriedenheit steigerte sich noch mehr, als König Stephan bei seinem Aufenthalt in Riga im Frühjahr 1582 die Einräumung einer Kirche für den katholischen Gottesdienst forderte und erzwang und später noch mit seiner Genehmigung ein Jesuitencollegium in Riga sich niederließ. Die unter der Bürgerschaft herrschende Gährung und Widersetzlichkeit gegen den Rath war im fortwährenden Wachsen und endlich kam es zum offenen Ausbruch. Die Veranlassung dazu gab die Einführung des Gregorianischen Kalenders. Der Rath hatte durch den unter Androhung einer hohen Geldstrafe am 15. November 1584 wiederholten Befehl des Königs sich zu derselben genöthigt gesehen und unter Zustimmung der Geistlichkeit im J. 1584 die gottesdienstliche Weihnachtsfeier nach dem neuen Kalender abhalten lassen. Die Bürgerschaft, welche darin den Anfang der Katholisirung zu sehen glaubte, hatte sich von derselben ferngehalten; als aber der Tag gekommen war, auf welchen nach dem alten Kalender Weihnachten einfiel, drang man in die Kirchen, zündete die Lichter vor den Altären an und sang geistliche Lieder ab. Mitwirkend war dabei in hervorragender Weise der Schulrector Möller, der auch am folgenden Tage einen Gottesdienst im Schullocal für seine Schüler veranstaltete, zu welchem außer diesen noch viele andere Personen sich einfanden. Wegen dieser Widersetzlichkeit gegen die Anordnungen des Raths und weil er in einem Gespräche mit dem Oberpastor Neuner unehrerbietige Reden gegen den König ausgestoßen hatte, ließ der Bürgermeister Ecke ihn auf das Rathhaus fordern und behielt ihn dort im Arrest. Kaum war dies bekannt geworden, so sammelte sich auf dem Markt ein tumultuarischer Haufe, das Rathhaus wurde gestürmt und Möller befreit; dann ging es nach den Wohnhäusern der mißliebigen Rathspersonen Ecke und Welling und des Oberpastors Neuner, dem man die Veranlassung zu Möller’s Arretirung zur Last legte. Man drang in die Häuser ein, demolirte, plünderte und raubte und suchte sich der genannten Personen zu bemächtigen. Da war es N., welcher sich den Tumultuanten entgegenstellte, durch Vorstellungen und Drohungen den Unfug zu hemmen suchte, das Haus des gleichfalls mißbeliebigen Stadtvogts Tastius, an das schon die Leitern angelegt waren, noch zeitig von der beabsichtigten Plünderung bewahrte, mit Hilfe einiger wohlgesinnten Bürger die Aufwiegler aus den bereits erstürmten Häusern hinausdrängte, rettete, was noch zu retten war und den schon aus seinen Wunden blutenden Oberpastor Neuner aus den Händen seiner Angreifer befreite und ihm das Leben rettete. Für kurze Zeit war damit die Ruhe wiederhergestellt. Die Bürgerschaft gewann jedoch alsbald in dem Procurator Martin Giese einen Führer, durch dessen Einwirkung der Rath jegliche Autorität und Macht verlor. Mehrere Personen des Raths waren zu ihrer persönlichen Sicherheit aus der Stadt entwichen; gegen Tastius und Welling wurde die Beschuldigung erhoben, in dem Vertrage zu Drohiczin die Stadt verrathen, Religion und Kirche preisgegeben zu haben; sie wurden deshalb [73] von der aufrührerischen Partei vor dem Rathe zu Gericht gezogen, in den Kerker geworfen, durch die Folter zu den gewünschten Geständnissen gebracht und von dem unter dem Drucke der Aufrührer stehenden muthlosen Rest des Rathes zum Tode verurtheilt. N. allein, überzeugt von der Schuldlosigkeit des Angeklagten, stimmte dem Urtheile nicht bei, sondern übergab ein abweichendes Votum, in welchem er darauf antrug das Urtheil auszusetzen, entweder bis zu einem eingeholten Gutachten einer Universität oder bis zur nachzusuchenden Entscheidung des Königs. Als das vom Rathe gefällte Urtheil vollstreckt werden sollte, machte N. sich anheischig, die Verurtheilten mit Daransetzung seines Lebens vom Schaffot gewaltsam zu befreien, wenn nur 40 bewaffnete Männer aus den Freunden derselben sich ihm anschließen wollten. Aber Niemand fand sich zu seiner Unterstützung, so sehr war alles von der aufrührerischen Partei in Furcht und Schrecken gesetzt. Nach der Hinrichtung der beiden Rathsglieder verließ N. die Stadt, kehrte aber auf Aufforderung und unter Garantie des Herzogs von Kurland, welcher die Streitigkeiten zwischen Rath und Bürgerschaft zu vergleichen suchte und in N. den dazu unentbehrlichen Mann sah, wieder zurück. Die gewaltthätige Herrschaft der Bürgerschaft dauerte indessen noch mehrere Jahre weiter, bis im J. 1589 eine nach Riga gesandte königlich polnische Commission eine Untersuchung veranstaltete, die Anführer Giese und Brinken zum Tode verurtheilte, über mehrere andere mitbetheiligte Personen andere Strafen verhängte und zugleich die Stellung und Macht des Raths wieder herstellte. Diesem bürgerlichen Aufruhr hatte einestheils das Verlangen zu Grunde gelegen, eine größere Betheiligung an dem Stadtregiment, namentlich die entscheidende Stimme bei der Verwaltung der Stadtfinanzen zu erlangen, anderentheils aber ungeschmälert das durch die polnische Herrschaft bedrohte evangelische Glaubensbekenntniß erhalten zu sehen und wenn möglich überhaupt die polnische Herrschaft wieder los zu werden. Zu diesem Zwecke hatte Giese, als auch er seine Hoffnung auf das deutsche Reich aufgeben mußte, sich nach Stockholm begeben, um die schwedische Regierung zur Occupation Riga’s zu bewegen. Was die polnische Herrschaft bedeute, hatte man an ihrem Vorgehen in Livland während der seit 1561 verflossenen Jahre ersehen, wo sie im Widerspruch zu den Zusagen im Privilegium Sigismundi Augusti die Verwaltungs- und Gerichtsstellen nicht mit deutschen Eingeborenen, sondern soweit irgend möglich war mit Polen besetzte, ein katholisches Bisthum in Wenden gründete und den Katholicismus auf jegliche Art wieder einzuführen und auszubreiten sich bestrebte. N. hatte unterdessen als Bürgermeister der Stadt sein Amt fortgeführt, war als Deputirter der Stadt 1590 nach Warschau gegangen und erhielt 1591 den Vorsitz im neu gegründeten Waisengerichte, einer Vormundschafts- und Nachlassenschaftsbehörde, übertragen. Sein Schwiegersohn, der Riga’sche Syndikus Hilchen, war von dem livländischen Adel neben anderen Personen zum Mitgliede einer Deputation erwählt, welche in Warschau gegen die Eingriffe in die Landesprivilegien Schutz und Abhilfe suchen sollte. Es gelang ihnen durchzusetzen, daß zur Untersuchung der Sache eine Commission angeordnet wurde, zu deren Glied und nebenbei zugleich zum königlichen Secretär und Wenden’schen Landgerichtsnotar auch Hilchen ernannt wurde. Die Arbeiten in dieser Stellung, zu denen auch der Entwurf eines livländischen Landrechts gehörte, nahmen seine Zeit so ganz in Anspruch, daß für seine Aemter im Rath auf seine Verwendung ein Stellvertreter in der Person des Dr. Jacob Godeman berufen wurde. Mit diesem kam er jedoch in so große Uneinigkeit, daß er sich zu einer Realinjurie gegen ihn hinreißen ließ, worauf dieser ihn nicht nur deswegen belangte, sondern ihn auch der Verrätherei gegen die Stadt anklagte. Hilchen wurde auf diese Anklage hin auf dem Rathhause festgehalten und erlangte seine Freilassung nur auf Caution Nyenstede’s, worauf er Riga verließ. [74] Als der Rath das Erscheinen Hilchen’s vor sein Forum forderte, konnte oder wollte N. dasselbe nicht erwirken. Er kam deshalb mit dem Rathe, welcher Hilchen in contumaciam verurtheilte, in Zerwürfniß, stellte den Besuch des Rathhauses ein und soll nach der Erzählung in der Wieken’schen Chronik sogar Hausarrest erhalten haben. Infolge dessen wurde er genöthigt seine Aemter niederzulegen. Die Bedeutung des Mannes bewirkte aber, daß es nach fünf Jahren zu einem friedlichen Ausgleich kam und er am 11. October 1605 wieder in seine Aemter und Würden feierlichst eingesetzt wurde. Er blieb nun hochangesehen in seiner amtlichen Wirksamkeit bis zu seinem im J. 1622 erfolgten Tode; er hatte sonach die ganze Zeit der polnischen Oberherrschaft überlebt und noch die neue Zeit der schwedischen Regierung eintreten sehen, welche ein Menschenalter zurück von der Bürgerschaft erwünscht wurde.

In der Zeit der bürgerlichen Unruhen war N. fast der einzige von den Gliedern des Raths, welcher der Verfolgung entging und, zwischen den Parteien stehend, von beiden Seiten anerkannt und geschätzt wurde. Er hatte sich aber auch bei der Verwaltung der Stadt die mannigfachsten Verdienste durch bessere Einrichtung vieler Administrationszweige erworben. Religiöser Sinn, Patriotismus, Rechtsgefühl, Muth und Entschlossenheit in Gefahren hatten ihn ausgezeichnet. Zur Bezeichnung der Grundsätze, nach denen er handelte, mögen ein Paar Notizen dienen, welche er in sein Exemplar des Rigaischen Stadtrechts eingetragen hat. Er schrieb hinein: „Geschenke verblenden den Richter und Gunst bei den Ansehnlichen verkürzt dem Armen sein Recht“ und ferner „Gott, unterweise Du meine Sinnen, daß ich Deine Rechte erkenne und nicht suche eigene Ehre noch anhange schädlicher Lehre, oder suche Jemandes Gunst, Ansehn, Hoheit, Gut, Geld oder Kunst, sondern möge sprechen nach meiner Einfalt schlecht, allein was christlich, billig, ehrlich und recht, nu ich untüchtig bin gekoren, da ich nicht zu geboren.“ Er hat nicht nur den Kindern seiner Geschwister, welchen er fortzuhelfen versuchte und vielen seiner Verwandten, sondern auch anderen, namentlich den Armen der Stadt, viele Wohlthaten erwiesen, und zu dem Zweck auch eine Armenanstalt gegründet, welche noch heute besteht und seinen Namen trägt und zur Versorgung armer Bürgerwittwen bestimmt ist. N. hat auch eine livländische Chronik verfaßt, welcher für die ersten Zeiten der livländischen Geschichte zum Theil einige jetzt verlorene Quellen zu Grunde zu liegen scheinen und welche namentlich für die von ihm miterlebte Zeit von besonderem Werthe ist. Sie ist zugleich mit seinem Handbuche, einer Aufzeichnung meistens persönlicher Verhältnisse und Erlebnisse, welche beide nur handschriftlich sich erhalten hatten, im zweiten Bande der Monumenta Livoniae antiquae von G. Tielemann herausgegeben worden.

Vgl. Monumenta Livoniae antiquae, Bd. II S. I–VIII, Bd. IV S. 265 bis 273. – Gadebusch, Abhandlung von Livländischen Geschichtsschreibern, S. 81–91. – Recke und Napiersky, Liv-, Esth- und Kurl. Schriftsteller-Lexikon, Bd. III S. 333. – Bergman, Die Kalenderunruhen in Riga, Leipz. 1806, S. 89–91. 156. 157. 166–174. – L. Napiersky’s Einleitung zu Valentini Rascii, conrectoris Rigensis, tumultus initia et progressus. Riga 1855. – Böthführ, Die Riga’sche Rathslinie. Riga 1877 S. 152. 153. 155–157. – (H. Diederichs), Herzog Gotthards von Kurland Friedensvermittelung zwischen Rath und Bürgerschaft der Stadt Riga im Jahre 1586. Mitau 1884.