Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Nicolaus de Blonie“ von Johann Friedrich von Schulte in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 621, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Nicolaus_de_Blonie&oldid=- (Version vom 19. Dezember 2024, 23:08 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
Nächster>>>
Nicolaus von Kosel
Band 23 (1886), S. 621 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Nach Wikipedia-Artikel suchen
Nicolaus de Blonie in Wikidata
GND-Nummer 100954928
Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|23|621|621|Nicolaus de Blonie|Johann Friedrich von Schulte|ADB:Nicolaus de Blonie}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=100954928}}    

Nicolaus de Blonie, de Plowe. Unter diesem Namen tritt der Verfasser einer Schrift „Tractatus de sacramentis“ auf, welche viel gebraucht wurde, da sie bis 1499 schon zehnmal gedruckt, auch in verschiedenen Handschriften überliefert ist; einzelne Theile derselben sind separat gedruckt im Tract. universi juris Bd. 14 und 15 und in Handschriften vorhanden. Sie enthält eine praktische Anleitung über die Sacramente, die Censuren, Irregularitäten etc., bietet ein besonderes Interesse dadurch, daß sie aus Auftrag des Bischofs Stanislaus I. von Posen (1427-1438) gemacht, vom Capitel approbirt und dem Clerus zum Gebrauche vorgeschrieben wurde, mithin wol eines der ältesten officiellen Handbücher ist. Ueber den Verfasser selbst geht aus seinen Schriften und den Handschriften nur hervor, daß er decretorum Doctor, Prediger in Plock, darauf Kaplan des Bischofs von Posen war. Letzteres und der Name N. de Blonie ist durch eine am 20. October 1438 von Johannes de Gluszyno vollendete Handschrift der Zaluski’schen Bibliothek (Estreicher, Bibl. polska XV. i XVI. stol.) festgestellt; de Plowe kommt in Ausgaben und Handschriften vor. Ob ein Ortsname oder Familienname vorliegt, ist nicht zu entscheiden; in der Provinz Posen, auch im übrigen Preußen gibt es keinen Ort dieses Namens. Außer dem genannten Werke hinterließ er „Sermones“, die ebenfalls schon im 15. Jahrhundert wiederholt gedruckt worden sind.

Meine Gesch. d. Quellen u. Lit. des can. Rechts, III. 1, S. 443 ff.