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Artikel „Mutzenbecher, Friedrich“ von August Mutzenbecher in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 23 (1886), S. 120–121, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Mutzenbecher,_Friedrich&oldid=- (Version vom 7. Oktober 2024, 21:44 Uhr UTC)
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Mutzenbecher: Johann Friedrich M., geb. am 15. Mai 1781 zu Amsterdam, wo sein Vater Esdras Heinrich M. damals Prediger an der deutschen lutherischen Kirche war, † am 17. April 1855 zu Oldenburg. In seinem neunten Jahre siedelte er mit seinen Eltern nach Oldenburg über, besuchte hier bis Michaelis 1798 das Gymnasium und studirte bis zum Herbst 1801 in Göttingen die Rechte. Nachdem er kurze Zeit als Anwalt fungirt hatte, trat er in den oldenburgischen Staatsdienst und fand zunächst eine Anstellung in dem Cabinet des Herzogs, wurde aber vorzugsweise zu diplomatischen Sendungen verwendet, die ihn nach Holland, nach Petersburg und wiederholt und auf längere Zeit (1808–1810) nach Paris führten. Als im Februar 1811 der Herzog Peter in Folge der Einverleibung seines Landes in das französische Kaiserreich Oldenburg verlassen mußte, begleitete M. denselben nach Rußland. Im November 1813 mit dem Herzog in die Heimath zurückgekehrt, blieb er auch ferner im Cabinet thätig, bis ihn der Großherzog August in das Regierungscollegium berief (1832), dessen Leitung er vom Jahre 1833 an als Vicepräsident, dann aber seit 1837 als Präsident mit dem Titel eines Geheimen Staatsraths führte. In dieser Stellung verblieb er bis zu seinem Tode; eine im J. 1851 an ihn ergangene Aufforderung des Großherzogs, den Vorsitz in dem seit 1848 in Wirksamkeit getretenen verantwortlichen Staatsministerium zu übernehmen, glaubte er mit Rücksicht auf seine Gesundheit und sein nahendes Alter ablehnen zu müssen. In dem Generaldirectorium des Armenwesens, dem er seit 1823 als Mitglied und seit 1832 als erwählter Director angehörte, blieb er gleichfalls [121] bis zu seinem Tode thätig. Am 28. December 1852 beging er sein 50jähriges Dienstjubiläum. Wenngleich er einer Feier desselben durch eine Reise sich entzog, so legte doch die herzliche Theilnahme, welche von allen Seiten ihm entgegengebracht wurde, Zeugniß ab von der Anerkennung, der Liebe und der Verehrung, die er in allen Schichten der Bevölkerung sich erworben hatte; das Vertrauen seiner Fürsten und des Landes ist ihm in seltenem Maße zu Theil geworden. – Ein von ihm schon in Rußland verfaßter Aufsatz „Die Einverleibung des Herzogthums Oldenburg in das französische Kaiserreich im Jahre 1811“ ist erst nach seinem Tode veröffentlicht (Magazin für die Staats- und Gemeindeverwaltung im Großherzogthum Oldenburg, Bd. IV, S. 281).