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Artikel „Migazzi zu Wall und Sonnenthurm, Christoph Bartholomäus Anton Graf“ von Karl Werner in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 21 (1885), S. 717–718, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Migazzi,_Christoph_Graf&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 01:12 Uhr UTC)
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Migazzi: Christoph Bartholomäus Anton Graf M. zu Wall und Sonnenthurm (geb. zu Innsbruck am 23. Novbr. 1714, † zu Wien am 15. April 1803), entstammte einer altadeligen Familie aus dem Veltlin (genealogische Nachweisungen über dieselbe bei Wurzbach, Biograph. Lex., Bd. 18, S. 248 ff.); sein Vater war Regierungsrath in Innsbruck, seine Mutter stammte aus dem altadeligen südtirolischen Geschlechte der Prato. Den priesterlichen Stand wählend erhielt er seine geistliche Erziehung im deutschen Collegium zu Rom, und nahm nach seiner Rückkehr in sein Vaterland nacheinander mehrere geistliche Ehrenstellen als Domherr in Brixen und Trient, sodann als Prior zu St. Leonhard in Borghetto und zu St. Aegyd in Valsugana ein. Kaiser Franz I. Stephan ernannte ihn zum Auditor rotae für die deutsche Nation, die Kaiserin Maria Theresia betraute ihn während des österreichischen Erbfolgekrieges mit diplomatischen Missionen. Im J. 1751 postulirte ihn der Cardinalerzbischof von Mecheln, d’Alsaca[WS 1], zu seinem Coadjutor; aus Anlaß dessen erhielt er die Bischofsweihe mit dem Titel eines Erzbischofs von Carthago i. p. i.; im nächstfolgenden Jahre wurde er nach Madrid gesendet zur Unterzeichnung des zwischen Oesterreich und Spanien geschlossenen Vertrages zu Aranjuez (1. Juni 1752). Im J. 1756 nach Oesterreich zurückgekehrt, erhielt er das Bisthum von Waizen in Ungarn, welches er indeß schon im nächstfolgenden Jahre mit dem Wiener Erzbisthum zu vertauschen hatte. Vier Jahre später wurde ihm neuerdings das Bisthum Waizen zur Verwaltung zugewiesen, so daß er länger als zwanzig [718] Jahre über beide Bisthümer zugleich gesetzt war, bis er in Folge einer Anordnung Kaiser Josephs II., welcher die Vereinigung zweier Bisthümer in einer Person als unstatthaft erklärte, auf das ungarische, sehr reich dotirte Bisthum verzichtete, als dessen uneigennütziger Inhaber er sich durch eine Reihe kirchlicher und gemeinnütziger Stiftungen und Anstalten bewährt hatte. Im Jahre 1761 wurde er vom Papst Clemens XIII. mit dem Purpur geschmückt. Er war bereits ein betagter Mann, als die Epoche der Josephinischen Kirchenreformen hereinbrach; er behauptete während derselben eine kirchlich treue charaktervolle Haltung, welcher auch Kaiser Joseph seine Achtung nicht versagte. Vermochte M. keine Aenderung in den allgemeinen kirchenpolitischen Anschauungen des Kaisers zu erwirken, so wollte seinerseits dieser ihn doch in den Functionen seiner Diöcesanadministration nicht beirren, und die Auctorität des Bischofes im Interesse der kirchlichen Disciplin aufrecht erhalten sehen. M. stand dem Wiener Erzbisthum durch 46 Jahre vor und erlebte noch das erste Decennium der Regierung des Kaisers Franz II.; über den in diese letzte Epoche seiner geistlichen Verwaltung fallenden Conflict des Wiener Bibelgelehrten J. Jahn mit dem Wiener Erzbischofe ist oben Bd. XIII, S. 666 berichtet.

Vgl. Wurzbach’s Lexikon und die daselbst angeführte Litteratur.


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