ADB:Luthardt, Samuel Friedrich

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Artikel „Luthardt, Samuel Friedrich“ von Emil Blösch in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 19 (1884), S. 660, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Luthardt,_Samuel_Friedrich&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 04:50 Uhr UTC)
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Luthardt: Samuel Friedrich L., wurde den 17. Januar 1767 in Bern geboren; er gehörte einer zwar „regimentsfähigen“, aber nicht patrizischen, daher von den höheren Staatsstellen ausgeschlossenen Familie an. Zum Advokaten bestimmt, machte er in Bern, dann in Göttingen, seine juridischen Studien und erwarb den Doctorgrad. Im J. 1790 oder 1791 zurückgekehrt, ließ er sich als Rechtsanwalt nieder und erwarb sich bald einen bedeutenden Ruf. Die Ideale der französischen Revolution begrüßte er anfangs mit Eifer, fand sich aber bald von den Ereignissen enttäuscht und wünschte dringend, daß die Schweiz von sich aus politische Reformen durchführen möchte, um der sonst unvermeidlichen Krisis zuvorzukommen. Er wurde Mitglied der im Januar 1798 berufenen außerordentlichen Abgeordnetenversammlung, als es schon zu spät war, und ebenso der am 4. März eingesetzten provisorischen Regierung, als die Franzosen vor den Thoren standen. Als Artillerieoffizier betheiligte er sich zugleich an dem vergeblichen Versuch der Vertheidigung des Landes. Nach der Umwälzung wurde er nach Paris gesandt zur Vertretung der Bernischen Interessen, und bekämpfte dort mit Erfolg die beabsichtigte Theilung der Schweiz in zwei Republiken. Er trat dann in den obersten Gerichtshof, nachher in den helvetischen Senat, im J. 1800 nach einer neuen Verfassungsänderung in den gesetzgebenden Rath und nach Einführung der Vermittlungsakte in den Großen Rath des Kantons Bern, überall politischen Extremen abgeneigt und äußerst thätig für zweckmäßige Pflege und Ordnung des Justizwesens, an dessen Spitze er 1802 eine kurze Zeit stand. Mit eben so viel Einsicht als Muth widersetzte er sich dem für die Ruhe der Schweiz so gefährlichen Anspruche Berns auf die ehemaligen Unterthanenlande, Waadt und Aargau, und, nach dem Sturz Napoleons, der revolutionären Wiederherstellung der alten Zustände mit Hülfe der alliirten Mächte. „So wenig er einst von den französischen Bajonnetten die Freiheit hatte empfangen wollen, so wenig wollte er jetzt die Vorrechte seiner Vaterstadt den österreichischen Bajonnetten verdanken“. Er trat in den Privatstand zurück und verband sich nun – von jeher naturwissenschaftlichen Beschäftigungen zugethan – mit einem hochbegabten, aber mittellosen Mechaniker zur Verfertigung astronomischer und physikalischer Instrumente; in den Erfolgen seines zu einem gewissen Ruhm gelangenden Schützlings fand er seine Befriedigung, bis er am 12. September 1823 starb. „Unter der helvetischen Republik galt L. für einen Aristokraten, unter der Mediationsverfassung für gemäßigt, seit der Restauration für einen Demokraten, und war doch immer derselbe.“

Biographische Nachricht über S. F. L. in „Helvetia“ II, S. 3–21 (von Alb. Rengger). – Luz, Moderne Biographien, S. 183–186.