ADB:Liebeherr, Maximilian von

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Artikel „Liebeherr, Maximilian von“ von Heinrich Klenz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 51 (1906), S. 703–705, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Liebeherr,_Maximilian_von&oldid=- (Version vom 22. Dezember 2024, 15:33 Uhr UTC)
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Liebeherr: Otto Friedrich Maximilian von L., Jurist und Universitäts-Vicekanzler, geboren am 21. Februar 1814 zu Steinhagen bei Kirch-Mulsow in Mecklenburg-Schwerin, † am 13. September 1896 zu Rostock. v. L. stammte aus einem alten norddeutschen Patriciergeschlecht. (Die Stammtafel findet man im V. Jahrgang des Genealogischen Taschenbuchs der adeligen Häuser, Brünn 1880, S. 251.) Sein Urgroßvater Matthäus, ein eifriger Sammler von Münzen und pommerischen Schriften, wurde als Stettiner Burgemeister am 20. März 1731 in den rittermäßigen Reichsadelstand erhoben. Dessen zweiter Sohn, Karl Albert, war preußischer General-Landschaftsrath. Aus seiner Ehe mit Wilhelmine Luise v. Brüsewitz entsproß unseres v. Liebeherr’s Vater, Karl Friedrich Wilhelm, preußischer Major a. D., mecklenburg-schwerinscher Distriktsoberst und Besitzer des im ritterschaftlichen Amte Bukkow gelegenen Allodialgutes Steinhagen; vermählt mit Johanna Charlotte, einer Tochter des Kriegsrathes und Danziger Burgemeisters Haag und der Marie, geborenen v. Hippel.

Ebenso wie seine älteren Brüder Theodor und Helmuth, von denen ersterer später das väterliche Gut übernahm und auf demselben 1869 als charakterisirter Drost starb, während der andere 1877 als pensionirter Oberforstrath in Schwerin verschied, besuchte v. L. die unter dem Rectorate des trefflichen Joh. Friedr. Besser stehende Güstrower Domschule, die er schon Ostern 1832 verlassen konnte, um sich dem Studium der Rechtswissenschaft zu widmen. Nachdem er dann auf den Universitäten Heidelberg, Göttingen und Rostock die vorzüglichsten Lehrer seines Faches gehört und das erste juristische Examen rühmlich bestanden hatte, trat er am 27. Juni 1837 als Auditor und Mitarbeiter absque voto bei den vereinigten Domanialämtern Mecklenburg-Redentin und Poel, deren Sitz Wismar ist, in den Dienst. In dieser Stellung bereitete er sich nebenher auf das Richterexamen vor, welches er im März 1841 ablegte. Am 17. März zur Verwaltung des Richteramtes qualificirt befunden, wurde er am 14. des folgenden Monats zum Assessor bei der Güstrower Justizkanzlei und am 29. Juli 1844 zum Kanzleirath bei derselben Behörde ernannt. Aber bereits am 20. März 1845 erfolgte seine Beförderung zum Justizrath und Versetzung an die Schweriner Justizkanzlei, an welcher er die dritte Rathsstelle erhielt.

Zu Schwerin im bewegten Jahre 1848 in die „mecklenburgische constituirende Versammlung“ als Abgeordneter gewählt, schloß sich v. L. der äußersten Rechten an. Am 11. Mai 1849 wurde er dann an Stelle des ausgeschiedenen Advocaten Dr. Kippe aus Rostock in die aus vier Mitgliedern bestehende Commission, die vom Großherzog für die Verhandlungen mit der Abgeordnetenkammer eingesetzt war, berufen und nach Vereinbarung der constitutionellen Verfassung am 10. October desselben Jahres zum Vorstand des Justizministeriums mit dem Charakter eines Staatsrathes ernannt. Als aber ein halbes Jahr darauf der Großherzog infolge des von verschiedenen Seiten gegen die Aufhebung der alten landständischen Verfassung eingelegten Protestes sich entschloß, die Compromiß-Instanz zu beschreiten, suchte L. mit seinen Collegen (Staatsminister L. v. Lützow, Minister der auswärtigen Angelegenheiten, Staatsrath F. J. G. K. Meyer, Vorstand des Ministeriums des Innern, und Staatsrath Th. Stever, Vorstand des Finanzministeriums) um [704] den Abschied nach, der auch am 12. April 1850 gewährt wurde, und trat am 1. Juli desselben Jahres in die Stelle eines Justizrathes zurück.

Am 6. Mai 1851 verehelichte sich v. L. mit Luise, der ältesten Tochter des Erblandmarschalls im Fürstenthum Lüneburg, mecklenburg-schwerinschen Geheimen Hofrathes und ersten Secretärs der Güstrower Justizkanzlei W. F. Ch. L. v. Meding und der Magdalena geb. v. Pressentin. Dieselbe übte in Rostock als Vorsteherin des zur Verpflegung hülfsbedürftiger alter Frauen Ostern 1860 errichteten Alexandrinenstiftes eine segensreiche Thätigkeit aus, die nach ihrem Tode (11. März 1887) von ihrem einzigen Kinde, Frl. Magdalena v. L., fortgesetzt wurde.

Von Schwerin wurde v. L. am 17. April 1855 als Rath an den höchsten Gerichtshof des Landes, an das Oberappellationsgericht zu Rostock versetzt. Diesem gehörte er indes nur drei Jahre an, denn am 22. April 1858 erfolgte seine Ernennung zum Justizkanzlei- und Consistorialdirector daselbst. In ersterer Stellung erhielt er bei der Gerichtsreorganisation (am 29. September 1879) die Amtsbezeichnung als Landgerichtspräsident und wirkte als solcher sowie als Vorsitzender der ersten juristischen Prüfungscommission (gleichfalls seit 1858, nachdem er schon 1852–55 Mitglied derselben gewesen war) bis zum 1. Juli 1887. Die Stellung eines Consistorialdirectors bekleidete er bis an seinen Tod, das ihm am 18. April 1872 übertragene Nebenamt eines ersten großherzoglichen Provisors des Klosters zum heiligen Kreuz (zur Auferziehung und Unterhaltung mecklenburgischer Jungfrauen vom Adel und Bürgerstande) nur bis zum 21. Juni 1886.

Neben den Aemtern eines Justizkanzlei- und Consistorialdirectors wurde v. L. am 1. September 1870, nachdem der Geh. Rath Dr. Karl Friedrich v. Both wegen zunehmender Augenschwäche in den Ruhestand getreten war, mit den Functionen eines[WS 1] Vicekanzlers und Curators der Landesuniversität, sowie eines großherzoglichen Commissarius bei der Immediatcommission vorläufig betraut, bis er am 28. Februar 1875 zum wirklichen Vicekanzler und Curator ernannt wurde. Als solcher ließ er sich dann über 21 Jahre lang die Hebung der Rostocker Universität aufs eifrigste angelegen sein, indem er nicht nur für schleunige Besetzung der erledigten Lehrstühle und Gewinnung tüchtiger Lehrkräfte Sorge trug, sondern auch die Errichtung mehrerer neuer Ordinariate und Extraordinariate sowie akademischer Institute veranlaßte, wobei er sein Hauptaugenmerk auf die damals der Vervollständigung in einigen Disciplinen noch bedürftige philosophische Facultät richtete.

v. Liebeherr’s mannichfache Verdienste fanden reichliche Anerkennung. Der Großherzog verlieh ihm am 28. Februar 1876 die Insignien eines Großkomthurs des mecklenburgischen Hausordens der Wendischen Krone und bei seinem 50jährigen Dienstjubiläum am 27. Juni 1887 den Charakter eines Geheimen Rathes mit dem Prädicat „Excellenz“. Die Landesuniversität ehrte ihn nach und nach durch Zuerkennung der Würde eines Ehrendoctors von Seiten aller vier Facultäten: am 30. Juli 1879 wurde er zum Dr. juris wegen seiner Fürsorge für die Universität, sowie wegen seiner hervorragenden Leistungen als praktischer Jurist und als juristischer Examinator ernannt; gelegentlich der Feier von Luther’s 400jährigem Geburtstage am 10. November 1883 wurde er zum Dr. theol. wegen seiner 25jährigen Wirksamkeit als Consistorialdirector ernannt; bei seinem 50jährigen Dienstjubiläum 1887 erhielt er die Würde eines Dr. phil. und im J. 1894 die eines Dr. med. Die Stadt Rostock endlich verlieh 1887 dem Jubilar, da er sich viel an gemeinnützigen Unternehmungen betheiligt hatte, auch dem Vorstande des Kunstvereins, sowie des Concertvereins angehörte, das Ehrenbürgerrecht.

[705] Als Schriftsteller ist L. nur selten hervorgetreten. Im J. 1848 veröffentlichte er eine Schrift „über Volkssouveränetät und die Frage, ob die Versammlung der mecklenburgischen Abgeordneten eine constituirende sei“. Vom 30. December 1848 bis zum 26. Mai 1849 war er Mitredacteur (mit Dethloff, Faull und – bis Nr. 14 einschl. – Rohde) des Mecklenburgischen Volksblattes (Nr. 1–22). Im J. 1850 ließ er „Andeutungen über die Reform des Mecklenburgischen Rechtes“ erscheinen. Schließlich ist noch im J. 1871 ein Vortrag von ihm „Ueber Hexerei“ gedruckt worden, worin von einem Röbeler Hexenproceß aus dem Jahre 1659 gehandelt wird.

Vgl. „Rostocker Anzeiger“ 1887[WS 2] Nr. 146 (wo ich besonders Liebeherr’s Verdienste um die Rostocker Universität bis zum Jahre 1887 im Einzelnen ausgeführt habe), und „Rostocker Zeitung“ 1896 Nr. 430.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: eine
  2. Vorlage: 1837; ist offenbar ein Druckfehler und muss 1887 sein, da die Verdienste bis zum Jahr 1887 aufgeführt werden.