ADB:Kymaeus, Johannes
Kymaeus: Johannes K. oder Kymeus (Kimeus), geb. im J. 1498 zu Fulda, trat früh in ein Franziskanerkloster, ward dann durch die Predigten Adam Crato’s anderen Sinnes und nahm im J. 1527 die Reformation an. Nachdem er darauf schon Pastor in Allendorf gewesen, bezog er noch im J. 1529 die Universität zu Marburg, wurde darauf Prediger zu Homberg im Hessischen (nicht Homburg), hatte dann Streitigkeiten mit den Wiedertäufern in Münster, ward am 13. November 1536 Magister in Marburg und kam endlich im J. 1538 nach Kassel als Superintendent. Er starb im J. 1552 zu Feldberg, als er seinen Schwiegersohn dort besuchte. – K. war bei der Abfassung der hessischen Ordnung der Kirchenzucht vom J. 1539 thätig und ist wahrscheinlich der Verfasser der Kassel’schen Kirchenordnung vom J. 1539. Von ihm stammt außerdem ein Lied über den Fall Adam’s und Eva’s : „Ich stund an einem Morgen heimlich an einem Ort“, eine Umdichtung einer alten Adamsklage in evangelischem Sinne und ein zweites Lied vom Ende der Welt: „Kein Gottes Wort ist mehr erhört“, die beide in einem Drucke aus dem J. 1550 vorliegen; das letztere gibt in den Anfangsbuchstaben der Strophen seinen Namen in der Schreibart Kimeus. Er hat auch verschiedene kleinere reformatorische Schriften verfaßt, die zu Wittenberg in den dreißiger Jahren des 16. Jahrhunderts erschienen.
- Strieder, Hessische Gelehrtengeschichte, Bd. VII, S. 371 ff. – Jöcher II, Sp. 2188. Rotermund zum Jöcher III, Sp. 995 f. – Wackernagel, Bibliographie, S. 481. – Goedeke S. 198. – Die genannten Kirchenordnungen bei Richter im 1. Bande, S. 290 ff.; die beiden Lieder bei Wackernagel, das deutsche Kirchenlied, Bd. III, S. 1082 f.