Empfohlene Zitierweise:

Artikel „Knauth, Johann Karl“ von Johann Friedrich Voigt in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 16 (1882), S. 274–275, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Knauth,_Johann_Karl&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 10:01 Uhr UTC)
Allgemeine Deutsche Biographie
>>>enthalten in<<<
[[ADB:{{{VERWEIS}}}|{{{VERWEIS}}}]]
<<<Vorheriger
Knaust, Heinrich
Nächster>>>
Knebel, Johannes
Band 16 (1882), S. 274–275 (Quelle).
[[| bei Wikisource]]
Johann Carl Knauth in der Wikipedia
Johann Carl Knauth in Wikidata
GND-Nummer 136089321
Datensatz, Rohdaten, Werke, Deutsche Biographie, weitere Angebote
fertig
Fertig! Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle Korrektur gelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Kopiervorlage  
* {{ADB|16|274|275|Knauth, Johann Karl|Johann Friedrich Voigt|ADB:Knauth, Johann Karl}}    

{{Normdaten|TYP=p|GND=136089321}}    

Knauth: Johann Karl K., Dr. juris und Obergerichtsrath zu Hamburg, wurde am 20. Mai 1800 zu Kirchwärder, in den Vierlanden bei Hamburg, geboren. Sein Vater Christian Gottlob K. war Prediger daselbst, seine Mutter Dorothea v. Spreckelsen war die Tochter eines Hamburgischen Senators. Den ersten Unterricht erhielt er im elterlichen Hause und wurde dann dem von Gurlitt geleiteten Johanneum in Hamburg übergeben. Nach einem einjährigen Besuch des hamburgischen akademischen Gymnasiums bezog er, um die Rechtswissenschaft zu studiren, die Universität Göttingen. Dort promovirte er am 30. März 1822; noch in demselben Jahre wurde er in Hamburg in die Zahl der Advocaten aufgenommen. Er wurde eine Zierde des hamburgischen Advocatenstandes. Gründliche Rechtskenntniß, logische Schärfe des Urtheils, die Fähigkeit, selbst verwickelte Rechtsverhältnisse schnell ins Klare zu bringen, ein außerordentliches Gedächtniß, verbunden mit dem Talent kurz, schlagend und überzeugend zu reden und die Schwächen des von ihm zu bekämpfenden Gegners gewandt zu benutzen, verschafften ihm eine umfangreiche Clientel. Diese war zugleich eine [275] ausgezeichnete, weil er wählerisch verfuhr und Verbindungen mit unedeln Persönlichkeiten ablehnte. Im J. 1859 wurde er vom hamburgischen Senate zum Rath bei Gericht zweiter Instanz – dem Obergericht – erwählt. In dieser Stellung hat er bis an seinen am 8. December 1876 erfolgten Tod eine ausgezeichnete Wirksamkeit geübt; vorzugsweise wurden ihm die wichtigeren und verwickelteren Rechtssachen aus dem Handelsverkehr zur Bearbeitung übertragen. Sein Charakter war tadellos, er hatte lebhaftes Mitgefühl für fremdes Leiden und half demselben liebevoll und werkthätig ab. Schriftstellerische Werke hat er nicht geliefert, doch hat er zu allen Zeiten, wenn wichtige Angelegenheiten in Frage standen, an der öffentlichen Discussion sich betheiligt. Zwischen 1830 und 1840 lieferte er während mehrerer Jahre für die damals in Hamburg erscheinende „Neue Zeitung“ den französischen Artikel und benutzte denselben mit vielem Geschick, um sich über hamburgische Vorkommnisse humoristisch auszusprechen. Seine politische Gesinnung war durchaus freisinnig, doch verlangte er feste, wohlbegründete bürgerliche Zustände. Der Umsturzpartei, welche in den Jahren 1848 und 1849 in Hamburg die Herrschaft zu gewinnen wußte, trat er mit Energie entgegen. Er hat wesentlich dazu beigetragen, daß an die Stelle der Elaborate, welche jene einzuführen versuchte, wohlgeordnete Verfassungszustände in Hamburg verwirklicht worden sind. Als Mitglied der Bürgerschaft der Theilnehmer an Commissionen für den Zweck von Gesetzvorberathungen hat er sich große und von seinen Mitbürgern dankbar anerkannte Verdienste um seine Vaterstadt erworben. – Er blieb unverehelicht.

Hamb. Schriftstellerlexikon, Bd. IV S. 101.