ADB:Johann VI. (Erzbischof von Trier)

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Artikel „Johann VI., Erzbischof und Kurfürst von Trier“ von Bernhard Endrulat in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 14 (1881), S. 426–427, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Johann_VI._(Erzbischof_von_Trier)&oldid=- (Version vom 25. November 2024, 08:14 Uhr UTC)
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Johann VI., Erzbischof und Kurfürst von Trier, 1556–1567, aus dem Hause der von der Leyen, war seit 1548 Archidiakonus der Trier’schen Kirche und seit dem 22. Octbr. 1555 Coadjutor seines Vorgängers, Johanns V. Seine Inthronisation als Erzbischof erfolgte am 25. April 1556. Ob er als solcher die päpstliche Bestätigung erhalten, ist ungewiß, dagegen steht fest, daß er weder die Priester- noch die Bischofsweihe empfangen hat. Wenige Monate nach seinem Regierungsantritte gelang es J. durch persönliche Verwendung bei dem durch Coblenz reisenden römischen Könige Ferdinand, die Entfernung der kaiserlichen Truppen aus Trier, die dort seit der Fehde mit dem Markgrafen Albrecht von Brandenburg lagen, durchzusetzen. Im folgenden Jahre litt sein Land unter einer Hungersnoth, zu deren Linderung er aus den Speichern seiner Amts-Kellnereien dem Volke Korn unter den menschenfreundlichsten Bedingungen verabfolgen ließ. Während J. im J. 1559 dem Reichstage zu Augsburg beiwohnte, woselbst er sich durch seine Beredtsamkeit, sein Wissen und seinen Eifer für den Katholicismus hervorthat, wurde in seiner Hauptstadt Trier der Versuch gemacht, die Reformation einzuführen. Die bezüglichen Bestrebungen gingen von dem jugendlichen Dr. Kaspar Olevian, einem geborenen Trierer, aus, dem ein Theil des Stadtraths, die Zünfte der Weber, der Schneider und der Schmiede, sowie andere Einwohner der Stadt zufielen. Von den Ereignissen in Trier benachrichtigt, sandte der Kurfürst zunächst einige seiner Räthe nach der Stadt behufs Untersuchung der Verhältnisse und Unterdrückung der reformatorischen Bewegung, später, im September 1559, erschien er selbst. Fruchtlose Verhandlungen wechselten mit zum Theil bedrohlichen Unruhen, so daß der Kurfürst, der Dinge müde, die Stadt bereits am 28. Septbr. wieder verließ, sich nach Pfalzel begab und nunmehr von hier aus die Bürgerschaft Triers durch Zwangsmaßregeln zum Gehorsam gegen ihn und zum alten Glauben zurückzuführen versuchte. Durch strenge Absperrung der Stadt zu Lande und auf der Mosel, durch Abschneiden aller Zufuhren brachte er die Einwohnerschaft, in welcher die katholische Partei wieder die Oberhand gewonnen hatte, bald zur Unterwerfung. Am 26. October zog J. mit einem Fähnlein Fußknechte und 200 Reitern wieder in die Stadt ein und es erfolgte nunmehr das gerichtliche [427] Verfahren gegen die Häupter der reformatorischen Partei, die sich der Verurtheilung zu Strafe und Schadenersatz nur durch Auswanderung und Urfehde entziehen konnten. Der Trierische Reformator Olevian begab sich zunächst nach Heidelberg, woselbst er Hofprediger des Pfalzgrafen wurde, später nach Berleburg und Herborn, wo er für die Sache der Reformation in den Grafschaften Wittgenstein und Nassau thätig war, und starb im J. 1587. Kurfürst J. verließ am 30. December die wieder beruhigte Stadt und begab sich nach Wittlich. Um die von ihm in dem Religionsstreite davon getragenen Erfolge sicher zu stellen, berief er bald darauf Mitglieder des Jesuitenordens nach Trier. Im J. 1560 erhob sich die Stadt Coblenz gegen ihren Kurfürsten. Unter der Behauptung ihrer Reichsunmittelbarkeit verweigerte sie ihm den Eintritt in die Stadt und den Gehorsam gegen seine Befehle. Nachdem Strafandrohungen und Versprechungen sich den Coblenzern gegenüber als unwirksam erwiesen hatten, griff J. zu dem bei Trier erprobten Zwangsmittel: er schnitt der Stadt jede Verbindung zu Lande und zu Wasser ab und führte dadurch in der That im Jahre 1562 ihre Unterwerfung herbei. Coblenz erkannte den regierenden Erzbischof und Kurfürsten und das Erzstift Trier unbedingt und ohne Ausnahme als Herrn und landesfürstliche Obrigkeit an und J. erließ eine neue Raths- und Schöffenordnung, durch welche die Verfassung der Stadt und die bisherige Stellung des Rathes wesentliche Veränderungen erfuhren. Nicht abgeschreckt durch diesen Ausgang des Versuches der Stadt Coblenz, ihre Befreiung von der landesfürstlichen Oberhoheit zu erlangen, erhob sich Trier im J. 1565 von Neuem gegen den Kurfürsten mit dem Anspruche, eine reichsunmittelbare Stadt zu sein, die zwar dem Erzbischof in geistlichen, nicht aber dem Kurfürsten in weltlichen Dingen untergeben sei. Behufs Durchführung ihres Anspruchs suchte die Stadt luxemburgische Hülfe nach und brachte ihre Klage, nachdem Kurfürst J. ähnliche Zwangsmaßregeln gegen sie, wie im J. 1559, angeordnet hatte, vor Kaiser und Reich. Luxemburgische Truppen rückten im J. 1566 in das Trierische Gebiet ein und besetzten die Abtei St. Maximin bei Trier, wogegen der Kurfürst mittels notariellen Actes protestirte. Das Ende des Zerwürfnisses erlebte J. nicht; er hatte schon längere Zeit an der Schwindsucht gelitten und starb an dieser Krankheit am 10. Febr. 1567 zu Coblenz.

Gesta Trevirorum etc. – Leonardy, Geschichte etc.