ADB:Ihering, Sebastian Eberhard
Friedrich der Große ihm den Charakter eines Regierungsdirectors bei, obschon Cocceji zwar die Kenntnisse [14] Ihering’s im ostfriesischen Kammerwesen gelobt, aber ihn zum Director der Regierung nicht geschickt erklärt hatte. – Von Fürst Georg Albrecht war I. (1738) nach Köln zu einem Kreistag gesandt worden, um die Fortdauer der für Ostfriesland 1731, zufolge der Wasserfluthen von 1717 und 1720, erlangten Befreiung von allen Kreislasten auf weitere sechs Jahre zu erwirken. Dies gelang nicht; dagegen verhinderte er, daß der oldenburgische Antrag, die Herrlichkeit Kniphausen als eine unmittelbare Reichsherrschaft dem Kreis zu incorporiren, durchginge. – I. erwarb zwischen Aurich und Leer das sog. Bokzeteler Fehn, vergrößerte dasselbe, indem er 100 Diemat in Erbpacht dazu nahm, und legte dort das nach ihm benannte sogen. Iheringsfehn an, das sein Nachkomme, der Landschaftssecretär Dr. I. (1804–19) noch vergrößerte. – Im Staatsarchiv zu Aurich befinden sich mehrere handschriftliche, auf die Geschichte und die agrarischen Verhältnisse des Amtes Friedeburg bezügliche Arbeiten Ihering’s; darunter auch „Anweisung von der dem Fürsten im Amte Friedeburg zustehenden Jagd- und Forstgerechtigkeit und der jurisdictio forestalis“, 1726; ferner eine umfangreiche Schrift: „Recht der Regenten über die biblische Manier zu leben in 4 Kapiteln verfasset“, 1728–31.
Ihering: Sebastian Eberhard I., aus einer noch jetzt unter den Justizbeamten vertretenen ostfriesischen Beamtenfamilie, wurde geboren als Sohn eines Gerichtsamtmanns Sebastian I. im J. 1700 zu Friedeburg in Ostfriesland. Sein Bruder war der Theologe Joachim Christian I. (1690 bis 1729). Nachdem er 1730 Regierungsrath geworden, erhielt er am 19. Mai 1735 von einem Unbekannten während eines Spazierganges außerhalb Aurichs, den Antrag, in preußische Dienste zu treten. „Man habe in Berlin im Ministerium aus seinen (1731 veröffentlichten) Grundlehren der Privat- oder bürgerlichen Rechtsgelahrtheit der Reichsstände ersehen, daß sein Wissen mit den ostfriesischen Grenzen nicht umschränkt wäre. Seine Erfahrung auch in rebus oeconomico-cameralibus wäre die Hauptsache, welche den König auf ihn zu reflektiren veranlasse“. Der Unbekannte hielt ihm ferner vor, daß er in seiner jetzigen Stellung nicht gut vorwärts kommen werde. I. machte hiergegen verschiedene Einwendungen, betonte, daß seine Familie schon anderthalb Jahrhunderte in ostfriesischen Diensten sei, er sich nicht zu beklagen habe und es ihm schwer fallen würde, sich in einen größeren Wirkungskreis einzuleben. Der Unbekannte verließ ihn, um sein in einem benachbarten Dorfe stehendes Pferd zu besteigen und bat ihn, eine eventuelle Entschließung nach Emden zu melden. Unterm 25. Mai 1735 schrieb man aus Berlin: „S. Majestät erwarte unmittelbar eine Resolution von ihm“. Da die Sache bekannt wurde, ließ der Fürst I. inquiriren, wobei dieser darlegte, daß er nicht die Absicht habe, aus Ostfriesland wegzugehen. Durch die Annexion von 1744 wurde I. preußischer Beamter, auch Kriegs- und Domänenrath. 1746 legte