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Artikel „Holler, Leonhard von“ von Johann August Ritter von Eisenhart in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 758–759, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Holler,_Leonhard_von&oldid=- (Version vom 24. Dezember 2024, 02:25 Uhr UTC)
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Holler: Leonhard Ritter v. H., bairischer Ministerialbeamter, geb. zu Wolfsbach bei Amberg in der oberen Pfalz am 15. Febr. 1780, gest. zu München am 3. Febr. 1851. Widmete sich zu Landshut dem Studium der Rechtswissenschaft, promovirte dortselbst im Januar 1804 und schrieb aus diesem Anlasse: „Geschichte und Würdigung der deutschen Patrimonialgerichtsbarkeit mit besonderer Rücksicht auf Bayern“ (Landshut 1804. 8.). Schon im folgenden Jahre (18. Febr. 1805) wurde er Stadtcommissär und Polizeidirector der bisher freien Reichsstadt Schweinfurt, am 23. Mai 1806 Rath bei der Landesdirection der Provinz Bamberg, am 15. September 1808 Rath der Kirchensection des Staatsministeriums des Innern (Oberkirchenrath), 1815 functionirender Vorstand dieser Section und Mitglied der Commission zur Berathung eines Polizeistrafgesetzbuchs, endlich bei der im J. 1817 durchgeführten neuen Formation der Ministerien Ministerialrath im Ministerium des Innern. Als die baierische Regierung im Sommer 1814 die 1807 abgebrochenen Arbeiten für ein Concordat mit dem römischen Stuhle wieder aufnahm, erwuchs für H. eine höchst wichtige und umfassende Geschäftsaufgabe. Mit dem besonderen Vertrauen des damaligen Ministers Grafen Montgelas beehrt, verfaßte H. während jener für Baierns Verfassungsgeschichte so bedeutsamen Periode (1814–1822) auch nach der Entfernung Montgelas’ die hervorragendsten Concordats-Actenstücke, wobei er gründliche Kenntnisse des Kirchenstaatsrechtes an den Tag legte, seltene Redactionsgabe bewies und die Rechte des Staates gegenüber den Ansprüchen des römischen Stuhles mit Geschick und Gewandtheit – wenn auch nicht immer [759] mit Erfolg zu vertreten wußte. So fertigte er im October 1814 „Die Diöcesanverfassung des Königreiches und die hierarchische Verfassung in Baiern“; die weit angelegte Arbeit enthält die Grundzüge des damaligen baierischen Kirchenrechtes, und entstand aus ihr im December 1814 ein „förmlicher Concordatsentwurf“. Beide Schriftstücke bilden die Grundlage für die gleichfalls von H. entworfenen späteren Instructionen an den im August 1815 aufs Neue beim päpstlichen Stuhle beglaubigten Gesandten Baierns, Bischof von Häffelin. Die erste Instruction ist vom 5. August 1816 und gibt eingehende Bemerkungen zu den einzelnen Artikeln der eingelegten zwei Concordatsentwürfe (nämlich jenes vom December 1814 und eines abgekürzten). Gestützt auf letzteren eröffnete Häffelin sofort die Unterhandlungen. Eine zweite noch besonders hervorzuhebende Instruction trägt das Datum des 9. Februar 1817. Sie ist das umfangreichste Actenstück, welches im langen Verlaufe der Concordatsverhandlungen ausgearbeitet wurde, und enthält die wiederholte Weisung, das Concordat „auf Bestellung und Besetzung der Bisthümer“ zu beschränken, der Einmischung von Puncten jedoch, über die nothwendig Discussionen eintreten, auf alle mögliche Art auszuweichen, Vorschriften, welche der ebenso ehrgeizige als eitle Gesandte v. Häffelin, der nach dem Purpur strebte, nicht kräftig vertrat, und daher um so weniger durchsetzte. H. wohnte ferner einigen wichtigen Ministerialconferenzen über das Concordat bei, und nahm an der Redaction der sogen. 2. Verfass.-Beilage, dem Religionsedicte vom 26. Mai 1818 thätigen Antheil. 1823 wurde er ganz unerwartet seines Hauptreferates über Kirchensachen enthoben, Ende 1825 bei der Regierungsveränderung nach dem Tode des Königs Max Joseph in den Ruhestand versetzt und lebte seitdem in völliger Zurückgezogenheit. In seiner Jugend veröffentlichte er mehrere Artikel in Zeitschriften, so in Kapler’s Magazin für kath. Religionslehre, Jahrg. 1802.

Bayerischer Landbote, Jahrg. 1851, Nr. 43. 44. 45. – v. Sicherer, Staat und Kirche in Bayern v. 1799–1821. S. 189–245.