ADB:Herrmann, Christian Gotthilf

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Artikel „Herrmann, Christian Gotthilf“ von Albert Schumann in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 218, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Herrmann,_Christian_Gotthilf&oldid=- (Version vom 15. November 2024, 13:23 Uhr UTC)
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Herrmann: Christian Gotthilf H., Dr. phil., preußischer Consistorialrath und Generalsuperintendent, wurde am 8. Februar 1765 zu Erfurt geboren, studirte nach erhaltener Gymnasialbildung daselbst und in Göttingen Theologie und Philosophie, habilitirte sich darauf mit gutem Erfolg für letzteres Fach an der Universität seiner Vaterstadt und erlangte 1790 an derselben eine außerordentliche Professur, sowie gleichzeitig das Diaconat an der protestantischen Reglerkirche, das er 1798 mit der gleichen Stelle bei der Kaufmännergemeinde vertauschte. Von 1792 ab wirkte er ferner zugleich namentlich als Religionslehrer am Erfurter Rathsgymnasium und entwickelte in dieser, wie in allen seinen übrigen Functionen, eine hervorragende Wirksamkeit; sein 1796 herausgegebenes „Lehrbuch der christl. Religion zum Gebrauche an Gymnasien etc.“ erfuhr 1799 schon eine zweite Auflage. Die Vereinigung Erfurts und des Eichsfeldes mit dem preußischen Staate führte ihn, nachdem er vorübergehend die „Erfurter gelehrte Zeitung“ redigirt hatte, 1803 als Generalsuperintendenten an das neu errichtete Landes-Consistorium nach Heiligenstadt, wo er zugleich als erster protestantischer Pfarrer seit der Gegenreformation des ausgehenden 16. und beginnenden 17. Jahrhunderts thätig war; in diesen Stellungen überdauerte er hierauf die westfälische Occupation, erst 1816 kehrte er als Consistorialrath nach Erfurt an die inzwischen neu gebildete Bezirksregierung zurück, übernahm in der Folge auch die Leitung der im sogen. evangelischen Ministerium vereinigten Stadtgeistlichkeit; auf einer Visitationsreise starb er indeß plötzlich schon am 26. Aug. 1823. Außer dem oben genannten Lehrbuche sind ein 1791 von ihm geschriebenes Programm: „Kant und Hemsterhuis in Rücksicht ihrer Definitionen der Schönheit nebst einigen Einwürfen gegen letzteren“, die von ihm 1809 zu Duderstadt gehaltene erste protestantische Predigt „über den Werth der öffentlichen Gottesverehrung“ und mehrere Beiträge zur Erfurter Localgeschichte „Anecdota ad historiam Erfurtensem pertinentia“ (Part. I. 1820) an die Oeffentlichkeit gelangt.