ADB:Herquet, Franz
vorigen, geboren zu Fulda am 9. Sept. 1802, studirte zu Göttingen und Marburg, wurde 1827 Rechtsanwalt zu Fulda und starb als solcher am 30. März 1869. Trefflicher Kenner des Fuldaischen Privatrechts. Er schrieb: „Die Begrenzung der deutschen Bundesgewalt in ihrer Beziehung zu den Landesverfassungen der einzelnen Bundesstaaten. In den Grundzügen dargestellt“, 1861 – „Das lebenslängliche Gehaltrecht der abgewählten Bürgermeister. Rechtsanschauungen über die Frage“, 1864.
Herquet: Franz H., Sohn des- Nach Privatmittheilungen des Sohnes, Staatsarchivars Herrn Dr. Karl Herquet in Aurich. – Zarncke, Litter. Centralblatt, 1869, S. 501.