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Artikel „Heresbach, Konrad“ von Leonhard Ennen in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 103–105, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heresbach,_Konrad&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 01:37 Uhr UTC)
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Heresbach: Konrad H., geb. am 2. August 1496, † 1576. Als der Sohn des begüterten Besitzers des Salhofes Hertzbach an der Düssel im Herzogthum Berg erhielt er eine sorgfältige Erziehung. Nachdem er die Schulen zu Werden, Hamm und Münster eine Zeit lang besucht hatte, begab er sich 1512 nach Köln, wo er am 30. October immatrikulirt und als Zögling der Montaner Burse aufgenommen wurde. Im J. 1515 wurde er zum Magister der freien Künste promovirt und trat dann in die juristische Facultät ein. Zur weiteren Ausbildung in der Jurisprudenz und zu seiner Vervollkommnung in der Kenntniß der französischen Sprache besuchte er einige französische Universitäten. Im Sommer 1519 kehrte er als Baccalaureus der Rechte nach Köln zurück. Seinen Lebensberuf glaubte er in der Stellung als akademischer Lehrer zu finden. Darum nahm er im Juli 1521 eine Professur der griechischen Wissenschaften an der Hochschule zu Freiburg an. Nachdem er hier eine kurze Zeit die Erziehung eines jungen Grafen und eines Sohnes des Baseler Buchhändlers Frobenius geleitet hatte, begab er sich Ostern 1522 nach Ferrara, um den juristischen Doctorgrad zu[WS 1] erwerben; die Promotion erfolgte bereits am 22. October. Neben der Rechtswissenschaft beschäftigte sich H. auch mit großer Vorliebe mit den theologischen Zeitfragen und dem Studium der hebräischen Sprache. In Padua hörte er hebräische Grammatik und Erklärung der Psalmen beim Genueser Augustin Justiniani. Von Padua ging er nach Freiburg zurück und übernahm wieder die Lehrstelle für griechische Grammatik. Bald entschloß er sich zur Herausgabe einer vollständigen und gemeinverständlichen Anleitung zur Erlernung der griechischen Sprache, welches Buch in kurzer Zeit sechs Auflagen erlebte. Wegen verschiedener Differenzen mit dem akademischen Senat über Erhöhung seiner Besoldung sehnte er sich nach einem anderen Wirkungskreise. Diesen fand er als Erzieher des jungen Erbprinzen von Cleve. Dem Herzog von Cleve, einem begeisterten Verehrer des Erasmus, war H. als ein Mann empfohlen worden, der besonders geeignet sei, in dem jungen Prinzen eine versöhnliche, irenische religiöse Richtung zu festigen. Keineswegs täuschte man sich in dieser Beziehung in ihm. Am clevischen Hofe hatte der Humanismus, der vielfach als der Vermittler in den bitteren theologischen Streitigkeiten angesehen wurde, freundliche Aufnahme gefunden. H. gehörte zu den Humanisten, ohne gerade äußerlich in den Kreis derselben getreten zu sein und den Willen, sich an ihren Kämpfen gegen die Obscuranten betheiligen zu wollen, kund gegeben zu haben. Von einem großen Theil der Humanisten unterschied er sich dadurch, daß er den Grundprinzipien des Christenthums treu blieb und die christlichen Ideen in Wissenschaft und Leben, in seinen Schriften wie in seiner amtlichen Wirksamkeit mit Entschiedenheit vertreten wollte. Seine Absicht war es, die humanistische Richtung mit der protestantischen und katholischen Kirche zugleich zu versöhnen und seine Kräfte zur Bildung einer Landeskirche aufzuwenden, welche die Anhänger des alten Systems und die Freunde der neuen Grundsätze gleichmäßig befriedigen sollte, den Aberglauben wollte er bekämpfen, ohne den Glauben anzugreifen, die Barbarei beseitigen, ohne die treue Pflegerin der Cultur, die christliche Lehre in ihren Grundlagen zu erschüttern. Am 1. September 1523 trat er sein Amt als Erzieher des jungen Prinzen an, der eben in’s achte Lebensjahr getreten war. Lehrer und Schüler waren verwandte Naturen. Ihr ursprüngliches Verhältniß ist deshalb später in das des älteren zum jüngeren Freunde übergegangen. Der Vater des Prinzen, Herzog Johann, in dessen Händen die Besetzung der meisten [104] kirchlichen Pfründen des clevischen Herzogthums lag, verlieh dem von ihm außerordentlich hochgeschätzten Erzieher seines Sohnes ein Canonicat am Stifte zu Xanten und die Anwartschaft auf die Propstei zu Rees. Bald gewann H. auch einen großen Einfluß im Rathe des Fürsten und bei den wichtigsten Regierungszverhandlungen war Heresbach’s Rathschlag maßgebend. Am 28. Juni 1534 erhielt er die Ernennung als clevischer geheimer Rath. Hiermit erhielt die Stellung, welche er bis dahin im Staatsrath nur vertraulich versehen hatte, eine legale Grundlage und einen amtlichen Charakter. Zu Heresbach’s Zeit waren die politischen Fragen mit den kirchlichen so enge verwachsen, daß ein politischer Charakter ohne bestimmte kirchliche Färbung nicht denkbar war. H. gehörte zu der versöhnlichen Cassander’schen Richtung in der katholischen Kirche, stand in freundschaftlichem Verkehr mit den am Rheine wohnenden Vertretern dieser Partei und bemühte sich im Herzogthum Cleve die von Cassander befürwortete kirchliche Reform durchzuführen. Bei seinem Landesherrn fand er für seine Bestrebungen geneigtes Gehör und die protestantisch gesinnten Elemente im Clevischen setzten auf das einträchtige Zusammenwirken des Fürsten und seines einflußreichen Rathes große Hoffnungen. H., der Kanzler Lars, genannt Oligschläger, und Cassander wirkten zusammen, um dem Lande eine kirchliche Verfassung und Norm des Glaubens zu geben, wodurch die alten Mißbräuche abgestellt, aber die Grundsätze des hergebrachten Glaubens nicht über Bord geworfen werden sollten. Schwierigkeiten, welche mehr der allgemeinen Kirchengeschichte angehören, hinderten die Erreichung des Zieles. Bis zu einem förmlichen Anschluß an die Protestanten wollte er weder selbst vorgehen noch seinen Fürsten drängen; er legte Gewicht darauf in der katholischen Kirche zu bleiben und auch das Herzogthum Cleve dem katholischen Bekenntniß zu erhalten. H. kannte recht wohl die Bedeutung, welche die Schule für seine Reformpläne habe. Es war aber nicht die Volksschule, sondern die gelehrte Schule, welcher er seine Pflege angedeihen ließ. Es gelang ihm seine Thätigkeit für das Schulwesen durch Gründung einer Hochschule zu Duisburg zu krönen. Auch eine Reform des Clevischen Rechtes ließ sich H. angelegen sein, eine Reform, die sehr zu Gunsten des Römischen Rechtes ausfiel. H. war und blieb der Vertraute des alten wie des jungen Herzogs, der bescheidene Freund der herzoglichen Familie. Der Einfluß, den er unter dem Vater besessen, blieb unter dem Sohne in erhöhtem Grade maßgebend. H. hatte nie sonderliche Neigung für das Leben eines Kirchendieners bewiesen; er hatte die Pfründen nur angenommen, weil er sie als eine Gnade seines Fürsten, als Lohn für geleistete Dienste angesehen. Leichten Herzens resignirte er auf seine Benefizien, sobald er ein Weib fand, dem er seine Liebe schenkte. Diese Frau war Mechelt von Dunen, die er am 26. Februar 1536 heirathete. Sie entstammte einem alten Rittergeschlechte, welches seit Jahrhunderten im Clevischen ansässig war. Sie, die früher in einem Kloster gewesen, brachte ihrem Manne das auf einer Rheininsel unterhalb Wesel gelegene Gut Lorward in die Ehe. Mechelt starb am 12. December 1560 in Wesel, wo sie in der Wilibrordskirche beigesetzt wurde. Zwei Jahre darauf trat H. zum zweiten Mal in die Ehe mit einer Verwandten der Verstorbenen, Mechelt v. Loe. Diese Frau machte den bereits 66jährigen Mann so glücklich, daß sie von ihm der Stab seines Alters genannt wurde. Gleich nach seiner ersten Vermählung hatte H. den Hof verlassen und für immer seinen Wohnsitz auf dem Gute seiner Frau auf der einsamen Rheininsel genommen. Die einfache alte Wohnung hatte er durch ein schönes Landhaus ersetzt. Ohne seinem segensreichen Einfluß auf die Regierung des Herzogthums zu entsagen, führte er ein einfaches, aber glückliches Landleben. Hier starb er auch am 14. October 1576 und wurde in Wesel neben seiner ersten Frau beerdigt. „Um diese Zeit, schreibt der Chronist Hermann Weinsberg, ist [105] der berühmte Doctor Conradus Heresbachius im Land von Cleve, zwischen Rees und Wesel auf dem Lauerweerth gestorben, hat viele Bücher geschrieben, war unser Schwager; sein Bruder Peter H. hat meines Vaters Schwester zur Ehe gehabt, die noch lebt.“ Wenn H. auch im Herzen der römischen Kirche entfremdet war, so werden ihn doch die Protestanten als einen der Ihrigen nicht in Anspruch nehmen können. H. lebte und starb in einer Zeit, in welcher die später durch das Trienter Concil und die Bemühungen der Jesuiten festgestellte Scheidung zwischen dem alten und neuen Glauben noch nicht strenge abgegrenzt war und Manche sich noch mit Recht als Mitglieder der katholischen Kirche betrachteten, die eine Reihe von später dogmatisirten Glaubenssätzen verwerfen zu müssen glaubten. Von den uns erhaltenen Druckschriften Heresbach’s sind zu nennen: „Theodori Gazae introductionis grammaticae libri quatuor“; „De laudibus graecarum literarum oratio“; „Strabonis geographicorum commentarii“; „Herodoti libri IX latine“: „Herodoti de genere vitaque Homeri libellus“; „Thucydidis de bello Peloponnesiensium Atheniensiumque libri VIII“; „Rei rusticae libri quatuor, universam rusticam disciplinam complectentes, una cum appendice oraculorum coronidis vice adiecta“; „De educandis erudiendisque principum liberis“; „Diarium seu quotidianae preces“; „Psalmorum Davidicorum simplex et dilucida explicatio“; „Celeuma exhortatorium ad praeparationem christiane moriendi“; „Christianae iurisprudentiae epitome“; „Epistola factionis anabaptisticae Monasteriensis“; „Historia anabaptistica de factione Monasteriensi“; „Historia factionis excidiique Monasteriensis“. Andere Druckschriften von ihm, von welchen keine Exemplare auf uns gekommen, sind: „Liturgia Basilii graece et latine“; „Epitropicus de tutelis et miserabilium personarum cura“; „De ponderibus et mensuris“; „Dictionarium graeco-latinum“. Handschriftlich hat er hinterlassen: „Synodica, episceptica“; „In laudem iurisprudentiae“; „Pinacidium in Homeri utrumque poema“; „De sacerdotio Christi e Suida, graece et latine“; „De votis monasticis“; „De aggerum iure“; „Apologia ducatus Gelriae“; „Dialogus de Burgundionum bello non denunciato, in ducatum Juliacensem irruptione“; „Dialectica“; „De germanorum moribus“; „De extremis temporibus conjectura“; „De religione“; „Profectio italica“; „Abusuum reformatio“; „Acta de colloquio Ratisbonensi“; „De triplici corona detrahenda pontifici Romano cum collectaneis de religione.“

Hartzheim, Bibliotheca Coloniensis. – v. Steinen, Quellen zur westfälischen Geschichte. – Herm. Hamelmann, Illustrium virorum qui Westphali fuere etc. – Mithof, Nachricht von d. Leben, Schriften und Verdiensten Konr. Heresbach’s. – v. Bianco, Die alte Universität Köln, I. – Wolters, Konrad v. Heresbach u. der clevische Hof zu seiner Zeit. – Hermann Weinsberg, Gedenkbuch, I u. II.

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: zn