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Artikel „Hennings, Simon“ von Karl Ernst Hermann Krause in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 781–782, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Hennings,_Simon&oldid=- (Version vom 28. Dezember 2024, 18:03 Uhr UTC)
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Hennings: Simon H., † 21. Juli 1661. Sein Vater Ambrosius H., ein Lübecker († 1642), war bis 1638 deutscher Prediger an der Marienkirche zu Bergen in Norwegen, dort ist Simon am 19. April 1608 geboren und bis 1627 erzogen, studirte und promovirte (1631) in Rostock, reiste unter großen Fährlichkeiten nach dem Rhein und wurde 27. Mai 1632 zum Pastor der deutschen Gemeinde in Kopenhagen erwählt, bald auch zum Hofprediger der dort lebenden Königin Maria Eleonore von Schweden ernannt. Er fand großen Anklang beim Hofe und in der Pestzeit durch treue Seelsorge auch im Volke. Er war wohlhabend, verlor sein Gut aber durch Seeraub, und eine Handelskrisis, auch in einem dänischen Aufruhr vielleicht wegen des dänischen Unglücks in Deutschland. 1651 wurde er wohl um Geld zu erpressen, beim Könige Friedrich III. der Kuppelei und der Theilnahme an der angeblichen Verschwörung des Grafen Ulfeld gegen das Leben des Königs angeklagt. Bekanntlich mußte das Hauptwerkzeug dieser Anklage Dina Winhofer dafür als falsche Angeberin mit dem Leben büßen. Aber wie Graf Ulfeld selbst, so verließ auch H. Dänemark, ging nach Rostock, wo er Vorlesungen hielt, dann zum Grafen [782] Ulfeld nach Stralsund und von da nach Stockholm. 1655 wurde er durch den König Karl Gustav von Schweden zum dritten Domprediger in Bremen ernannt, wo er zunächst in theologische Zänkereien gerieth, in der Pest von 1656 sich aber wieder verdient machte. Sein Sohn Ambrosius H. geb. 9. März 1638 zu Kopenhagen, wurde 1663 ebenfalls Domprediger in Bremen, 1667 aber wegen derselben Zänkereien durch die schwedische Regierung nach Verden versetzt, wo er, seit 1675 Hauptpastor am Dom, 26. Febr 1690 starb.

Theatr. Europaeum VII. ad ann. 1651. Rotermund, Brem. Gel. Lex. I, 197 ff.