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Artikel „Heinrich der Mittlere, Herzog von Braunschweig-Lüneburg“ von Ferdinand Spehr in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 11 (1880), S. 492–495, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Heinrich_der_Mittlere&oldid=- (Version vom 21. Dezember 2024, 13:55 Uhr UTC)
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Heinrich der Mittlere, Herzog von Braunschweig-Lüneburg, geb. 1468, gest. 1532, ein unruhiger, leidenschaftlicher Fürst, ist der Sohn des Herzogs Otto II. und der Großsohn des Herzogs Friedrich des Frommen von Braunschweig-Lüneburg. H. war erst drei Jahre alt, als sein Vater am 7. Jan. 1471 starb. Friedrich der Fromme, der bereits im J. 1457 die Regierung seinem Sohne abgetreten hatte und in ein Kloster gegangen war, verließ dieses und übernahm die Vormundschaft über den Großsohn bis zu seinem am 29. März 1478 erfolgten Tode, worauf Heinrichs Mutter, die Herzogin Anna, unter Mitwirkung weltlicher und geistlicher Räthe und des Raths der Stadt Lüneburg die Vormundschaft über den Sohn weiterführte. Anfangs schien dessen Regierung sich friedlich anzulassen. Im September 1501 ertheilte Kaiser Maximilian I. dem Herzoge H. die Anwartschaft auf die niedere Grafschaft Hoya, wodurch er die Aussicht auf einen reichen Zuwachs seines Fürstenthums erhielt und im Jahre 1506 konnte er das Schloß Winsen an der Luhe einlösen. Um Michaelis 1512 entsagte er in einem zu Minden mit den [493] Vettern Heinrich und Erich abgeschlossenen Vertrage den Ansprüchen des lüneburgischen Hauses auf das Fürstenthum Oberwald (Göttingen). Verderblich war für H. sein Bemühen, nach dem Tode des Kaisers Maximilian I. die Wahl zum römischen Kaiser auf den König Franz I. von Frankreich zu lenken und seine Theilnahme an der Fehde des Bischofs Johann von Hildesheim mit den Herzögen Heinrich dem Jüngeren von Wolfenbüttel und Erich dem Aelteren von Kalenberg. Bei dem Tode des Kaisers Max I. war die alte Eifersucht der verschiedenen Linien der Herzoge von Braunschweig gegen einander aufs neue ausgebrochen. H. von Lüneburg glaubte in dem Enkel des Kaisers Max, Karl V. von Oesterreich, einen Begünstiger des Wolfenbüttel’schen Hauses erblicken zu müssen, und deshalb wirkte er, namentlich bei seinem Schwager, dem Kurfürsten Friedrich dem Weisen von Sachsen mit allen Kräften für die Wahl des Königs Franz I., indem er vorstellte, daß das Haus Oesterreich mit zu großer Gewalt im Reiche geherrscht und die Entwickelung der ständischen Macht gehindert habe. Die Wohlfahrt der gesammten Christenheit fordere die innigste Einigung zwischen Frankreich und Deutschland. Auch bei dem Herzoge Heinrich dem Jüngeren versuchte er seinen Ansichten Eingang zu verschaffen; bei beiden vergeblich. H. sah sich nach anderen Bundesgenossen um, denn bald blieb ihm keine andere Entscheidung als die durch die Waffen. Der Bischof Johann IV. von Hildesheim, ein geborener Herzog von Sachsen-Lauenburg, durch den Umfang seines Stifts, welches allein sieben Grafschaften unter seinen Besitzungen aufzuweisen hatte, übermüthig geworden, hatte von Burchard von Saldern die Rückgabe des Schlosses Lauenstein verlangt, welches dieser verweigerte, indem ihm solches wie andere Schlösser Schulden halber verpfändet sei. Er fand Schutz bei den Herzögen Erich dem Aelteren und Heinrich dem Jüngeren, sowie bei den Bischöfen von Minden und Bremen. Bischof Johann dagegen wußte Herzog d. M. und mehrere kleine Landesherren für sich zu gewinnen. In der Charwoche 1519 fiel er mit gewappneter Hand in das Stift Minden ein, eroberte die Stadt Minden und nahm das feste Schloß Petershagen. Nun brachen die Herzöge von Braunschweig auch ihrerseits in das Stift Hildesheim und sengten und brennten in demselben umher und wandten sich dann in das Lüneburgische. Bischof Johann und H. d. M. eilten den Verbündeten nach und erfochten auf der Haide bei Soltau am Tage St. Peters und Pauls, am 29. Juni 1519 einen vollkommenen Sieg. Ueber 3000 Mann blieben todt auf dem Schlachtfelde, Herzog Erich der Aeltere und Herzog Wilhelm, Bruder Heinrichs des Jüngeren, geriethen, nebst 136 Edelleuten in Gefangenschaft und Heinrich der Jüngere entging derselben mit genauer Noth. Schon früher hatten die Kurfürsten von Mainz, Sachsen und Brandenburg eine Vermittelung zwischen den beiden streitenden Theilen angestrebt. Als nun an demselben Tage, an welchem Bischof Johann und H. d. M. die Schlacht gewannen, auch die Wahl Karls V. zum römischen Kaiser erfolgt war und dieser das Verfahren des Bischofs, der sich weigerte, die Gefangenen auf freien Fuß zu setzen, als offene Auflehnung und als Ungehorsam erachtete, wurde die angedrohte Acht über den halsstarrigen Bischof wirklich ausgesprochen, von dem nun seine eigenen Bundesgenossen abfielen. Die Vollstreckung derselben wurde dem Könige von Dänemark übertragen. Es entbrannte der mehrjährige Kampf, welcher unter dem Namen der Hildesheimischen Stiftsfehde bekannt ist und dem Bischofe Johann das ganze Bisthum mit Ausnahme der Stadt Hildesheim und dreier Aemter kostete. Die Herzöge Erich und H. waren durch umfassende Werbungen dem Bischofe, welcher sich mit dem Muthe der Verzweiflung wehrte, mehr als gewachsen und nur der tapfere Widerstand der kleinen Festung Peine rettete ihn vom gänzlichen Verderben. Herzog Heinrich von Lüneburg, von der gegen den Bischof ausgesprochenen [494] Acht des Kaisers und des Reichs gleichfalls betroffen, mußte bald die Ueberzeugung gewinnen, daß Kaiser Karl V. ihm sein Verhalten bei der Kaiserwahl so leicht nicht vergeben werde. Um den möglichen Folgen zu entgehen begab er sich nach Frankreich, zunächst um seinen zweiten Sohn, der sich daselbst aufhielt, zurückzuholen. Im Februar 1520 kehrte er in die Heimath zurück, aber es wurde ihm klar, daß der Groll des Kaisers ihm einen ruhigen Aufenthalt in seinem Lande nicht gestatten würde. Rasch entschlossen nahm er im Mai 1520 seine beiden Söhne Otto und Ernst zu Mitregenten an und begab sich zum zweiten Male nach Frankreich, um dort die Beilegung der Zerwürfnisse mit dem Kaiser abzuwarten. In der Hoffnung, diese so bald herbeigeführt zu sehen, fand er sich getäuscht. Da die Dauer seines Aufenthalts in Frankreich sehr ungewiß war und seine Länder durch seine Abwesenheit sehr litten, entschloß sich H. die Regierung des Fürstenthums auf seine drei Söhne Otto, Ernst und Franz zu übertragen. Es geschah dieses durch die Urkunde vom 22. Juli 1522, in welcher sich H. nur vorbehielt, die Regierung wieder übernehmen zu können, wenn seine Söhne vor ihm söhnelos versterben sollten. H. begab sich wieder nach Frankreich zu König Franz, dessen getreuer Anhänger er zu allen Zeiten geblieben war. – Heinrichs Söhne übernahmen die Regierung unter schwierigen Verhältnissen. Das Land war unter der großen Schuldenlast fast erdrückt, die Dörfer durch die Fehde verwüstet, der Landmann verarmt, die fürstlichen Schlösser, Zölle, Zinsen fast sämmtlich verpfändet. Zwei der Brüder, Otto und Franz fühlten sich der mit kräftigem Flügelschlage nahenden neuen Zeit nicht gewachsen, sie legten ihren Antheil an der Regierung in die Hände des Bruders Ernst, der mit fester Hand neue geregelte Zustände für das Fürstenthum Lüneburg herbeiführte. In Wittenberg, am Hofe seines Oheims, des Kurfürsten Friedrich des Weisen erzogen, hatte er schon früh Luthers Lehre auf der Universität Wittenberg kennen gelernt und sich ihr mit aller Aufrichtigkeit hingegeben. Bald nach dem Antritte seiner Regierung begann er die Reformation im Fürstenthum Lüneburg einzuführen. Diesem Beginnen suchten namentlich die höheren Prälaten mit aller Kraft entgegenzuwirken. Sie bewogen H. d. M. zur Rückkehr in die Heimath. Dieser traf am 14. April 1527 unerwartet im Fürstenthum ein und erklärte, daß er ungeachtet seiner Verzichtleistung und der noch auf ihm lastenden Reichsacht, die Regierung wieder übernehmen wolle. Nach kurzem Aufenthalte zu Winsen an der Luhe begab er sich nach Lüneburg. Sollte das begonnene Werk der Reformation zu Ende geführt werden, so durfte dem Herzog H. kein Einfluß auf die Regierung des Herzogthums eingeräumt werden. Ohne Säumen beriefen die Herzöge Ernst und Franz einen Landtag nach Scharmbeck, auf welchem sich die Stände mit großer Stimmenmehrheit für Einführung der evangelischen Lehre im Fürstenthum entschieden. Wenn H. d. M. sich auch nicht als Anhänger des neuen Glaubens zeigte, so war er doch ebensowenig ein Eiferer für die römisch-katholische Kirche. Der alte Glaube, so äußerte er, gefalle ihm zur Zeit noch besser als der neue, doch halte er dafür, daß sie im Grunde beide nichts taugten. „Bin wol zufrieden, wenn ich glaube, was Gott mir ins Hertze giebt.“ – Als H. unmittelbar nach dem Tode seiner ersten Gemahlin Margarethe sich der schönen Anna von Campe, der er schon früher in Liebe zugethan gewesen, zu Lüneburg antrauen ließ, entfremdete er sich die Liebe seiner Söhne und verlor er das Vertrauen der Bürgerschaft vollends. Mißmuthig war er nach Frankreich zurückgekehrt, doch zog es ihn bald zur Heimath zurück, in welcher er 1529 eintraf. Erst 1530, kurz vor seinem Tode, hatte der Kaiser auf Fürbitte seiner alten Gegner Erichs des Aelteren und Heinrichs des Jüngeren ihn von der Reichsacht losgesprochen. Einsam verlebte H. seine letzten Tage in Zurückgezogenheit in Wienhausen, wo [495] er am 27. Februar (nach andern am 19. oder 25. Februar) 1532 starb und in der dortigen Klosterkirche begraben liegt. Vermählt war er mit Margarethe, Tochter des Kurfürsten Ernst von Sachsen, welche am 7. Decbr. 1528 starb. Noch in demselben Jahre heirathete er, wie bemerkt, Anna von Campe, welche ihm bereits früher zwei Söhne geboren hatte, Heinrich, welcher, weil er Ansprüche auf Lüneburg machte, gefangen genommen wurde und im Gefängnisse zu Celle gestorben ist und Franz Heinrich, der in den französischen Religionskriegen umgekommen ist.

Havemann, Geschichte der Lande Braunschweig und Lüneburg, Th. II.