ADB:Heinrich IV. (Graf von Nassau-Beilstein)
Erzherzogs Maximilian von Oesterreich Gelegenheit hatte, sich bei der Eroberung von Utrecht im J. 1483 rühmlich hervorzuthun. 1486 war er bei der Krönung Maximilians in Frankfurt anwesend. 1495 wurde ihm die Auszeichnung zu Theil, auf dem Wormser Reichstage mit Anderen abgeordnet zu werden, um an den Grenzen Ungarns die zu dem projectirten Türkenkriege wünschenswerthen Vorbereitungen zu treffen. Rühmenswerth ist seine väterliche Sorge für seine Lande, welche ihn veranlaßte, für den Calenberger Cent eine Gerichtsordnung, eine Schultheißen- und Waldförsterordnung, sowie eine Flur- und Feldordnung zu ertheilen, wodurch er sich den Ruhm des ersten uns bekannten Gesetzgebers in den nassauischen Landen ottonischer Linie sicherte. Seine Ehe mit Eva von Sayn war mit 21 Kindern gesegnet; unter diesen seien genannt Johann und Bernhard, welche dann die väterlichen Lande theilten. H. starb am 26. Mai 1499.
Heinrich IV. von Nassau-Beilstein, geb. 1448 oder 1449, Sohn des Grafen Johann I. und der Johanna von Gehmen. Als Lehen- und Würdenträger des Erzbisthums Köln, des Herzogs von Jülich und des Landgrafen von Hessen bewegte er sich vielfach außerhalb seines Landes, ohne die Fürsorge für dessen Wohl aus den Augen zu lassen. Seine Verwandtschaft mit den Herren von Gehmen verhalf ihm zu beträchtlichen Erweiterungen seines Besitzes, während er andererseits durch den Tod seines Oheims Heinrich III. von Nassau-Beilstein (wodurch auch die getrennten beilsteinschen Landestheile wieder vereinigt wurden;) die Kölnischen Pfandschaften Altenwied, Lahr und Lyns erwarb und durch seine Verheirathung mit Eva Gräfin von Sayn außer reichen Geldmitteln und Gefällen die saynschen Leibeignen auf dem Westerwalde d. h. über 100 Bauernhöfe gewann. Seine vielfachen Streitigkeiten und Fehden können wir hier übergehen. Doch sei erwähnt, daß er als Hauptmann in den Diensten des- Lit. wie im vorherg. Art.