ADB:Heß, Heinrich Ludwig von

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Artikel „Heß, Heinrich Ludwig von“ von Otto Beneke in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 12 (1880), S. 277–278, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:He%C3%9F,_Heinrich_Ludwig_von&oldid=- (Version vom 25. April 2024, 03:31 Uhr UTC)
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Heß: Heinrich Ludwig von H., ein Literat des 18. Jahrhunderts, vom Schlage der „fahrenden Leute“, und zwar nicht allein in Betreff der Heimathlosigkeit. Geboren den 27. November 1719 „irgenwo in Schwedisch-Pommern“, wie einige Angaben lauten, oder in Gothenburg, wie andere Stimmen meinen, soll er 1743 in Greifswald, 1744 in Leipzig studirt haben, und 1746 in Wismar angestellt gewesen sein. Am letztgenannten Orte machte er sich unmöglich durch seine gegen den Magistrat gemünzte grobe Satire „die Glückseligkeit der ungerechten Richter, nach mathematischer Lehrart bewiesen“. Bald darauf erschien er in Hamburg, wo er u. A. den Umgang des Dichters Friedr. von Hagedorn († 1754) suchte. 1756 finden wir ihn in Stralsund, von wo er um den Verfolgungen [278] des von ihm bitter gekränkten schwedischen Reichsraths zu entgehen, schleunigst nach Hamburg flüchtete, und etwas später in Altona eine noch bessere Wohnstätte fand. Hier erhielt er i. J. 1760 den Titel eines dänischen Justizrathes nebst einer Pension, Gunstbezeugungen, welche er 1767 durch „ebenso falsche als boshafte“ Nachrichten über Dänemark in auswärtigen Zeitungen wieder verscherzte und kaum der Verhaftung entging durch eilige Flucht nach Meklenburg. Für den verlorenen Rathstitel entschädigte ihn 1768 Pfalz-Zweibrücken durch gleiche Charakterisirung. Um 1772 wurde er auch von Schweden wieder zu Gnaden angenommen und zum Regierungsrath ernannt, ja sogar 1775 mit dem Nordsternorden decorirt. Später bekannte er sich auch als königl. Französischer Pensionär. – Von 1771–1782 lebte und schriftstellerte er wieder in Hamburg, machte sich aber auch hier unmöglich durch seine den Rath der Stadt gröblichst beleidigenden pasquillantischen Anmerkungen zum Hauptreceß (dem Grundgesetz der Hamburger Verfassung). Die Schrift wurde den 31. October 1782 durch Henkershand auf dem sog. ehrlosen Block verbrannt und er selbst ausgewiesen, worauf er eine „Warnung an andere arrogante Magisträte“ veröffentlichte. Er zog dann nach Erfurt, zuletzt nach Berlin, wo er den 11. April 1784 sein friedloses Dasein beschloß. – Wenn man die Titel der von ihm verfaßten, im Hamburg. Schriftsteller-Lexicon Bd. III, S. 222–232 ausführlich mitgetheilten 58 Druckschriften betrachtet, so erscheint die Vielseitigkeit dieses schlagfertigen Literaten erstaunlich genug, welcher theologische, juristische, biographische, politische, historische u. s. w. Themata behandelte und gleichzeitig, neben einer ausgedehnten Zeitungscorrespondenz, literarische Klopffechtereien und Satyren ungezogenster, malitiösester Art in die Welt setzte. Ohne diese unedeln Charaktereigenschaften und bei gründlicherer Behandlung seiner Stoffe würde er, ausgerüstet mit vielen Kenntnissen und sehr gewandter Darstellungsgabe, gewiß den besten Schriftstellern seines Jahrhunderts beizugesellen sein. Seine litterarische Fehde gegen den s. g. Freiherrn von Krohne, einen ihm fast ebenbürtigen publicistischen Abenteurer, der es i. J. 1776 bis zum polnischen Geheimen Rath, Brandenburgischen Rothen-Adler-Ritter und Hildburghausenschen Minister im Niedersächsischen Kreise gebracht, – ein hüben wie drüben mit den plumpesten Waffen geführter skandalöser Streit, ist höchst bezeichnend, sowohl für jeden der beiden Gegner, als auch für die damaligen öffentlichen Zustände, die es gestatteten, daß solche problematische Naturen sich gedeihlich entwickeln und eine geraume Zeit feuerwerksmäßig sprühen und prasseln konnten, bis sie verpufften.