ADB:Hantzsch, Andreas
Georg H. (s. u.), hatte von 1587–99 in Mühlhausen eine Druckerei besessen, druckte zuerst 1601 in Hildesheim. In demselben Jahre verordnete der Magistrats unterm 23. März Inspectoren über die Druckschriften, behielt sich aber die General-Inspection vor. Den 10. Mai 1603 wurde vor dem Rathsstuhle ein von den kurfürstlichen Räthen bei dem Reichs-Kammergericht zu Speier erwirktes Mandat wider die Stadt-Buchdruckerei verlesen, von Seiten des Magistrats aber beschlossen, das Mandat nicht anzuerkennen. Der daraus erwachsene Streit wurde bis zum J. 1614 mit großer Bitterkeit von beiden Seiten fortgeführt, bis er mit diesem Jahre einschlief. Es kann nicht mit vollkommener Sicherheit angenommen werden, daß H. bis zu jenem Jahre in Hildesheim druckte. Das letzte mit seinem Namen bezeichnete Buch ist aus dem J. 1609.
Hantzsch: Andreas H., Buchdrucker in Hildesheim, ein Sohn von- Vgl. Grotefend, Geschichte der Buchdruckereien in Hannover und Braunschweig. Geßner, Buchdruckerkunst, Bd. IV. 186. Gräße, Lehrbuch III. 1. S. 193.