ADB:Hameaux, Wilhelm
Hameaux: Wilhelm H., Jurist, geb. am 29. April 1807 zu Grünberg in Oberhessen, studirte in Gießen, bestand das Examen für den Acceß und ward gleichzeitig zum Dr. juris promovirt am 18. Januar 1830, erhielt aber das Diplom erst, nachdem er von der Verpflichtung zur Disputation dispensirt war am 18. Decbr. 1832. Nachdem er seine Schrift „Die usucapio und longi temporis praescriptio“ (Gießen 1835, 8. 230 S.) publizirt und, wie er in der Vorrede sagt, bereits fast 6 Jahre lang „juristischen Unterricht“ in Gießen ertheilt hatte, bewarb er sich um Zulassung als Privatdocent. Die Facultät sprach sich günstig über den Bewerber aus, meinte aber, daß bei nur 59 Studenten neben schon vorhandenen 2 Privatdocenten kein Bedürfniß für einen dritten bestehe. Der Senat empfahl das Gesuch, das Ministerium aber lehnte es ab, weil H. sich der zweiten Staatsprüfung nicht unterzogen habe. Auf erneuertes Ansuchen willfahrte endlich das Ministerium am 24. Septbr. 1836 dem Wunsche des Petenten. H. hat indeß die ihm ertheilte Venia legendi nicht mehr benutzen können. Schon am 9. Febr. 1837 ist er gestorben, ohne, wie es scheint, Vorlesungen angekündigt oder gehalten zu haben. Die einzige von ihm publicirte Schrift hat ihm, wie auch die Facultät hervorhebt, eine gewisse Geltung erworben. Er vertritt darin die damals mit Beifall aufgenommene seitdem aber wieder verlassene Ansicht, daß nach der Justinianischen Gesetzgebung die usucapio ausschließend für Mobilien, die longi temporis praescriptio dagegen nur bei Immobilien Anwendung leide und führt dieselbe in ihren Consequenzen durch.
- Nach Mittheilungen des Hrn. Prof. Gareis aus den Gießener Facultätsacten.