ADB:Greve, Johann de
Greve: Johann de G. Ihm gebührt unter den ersten, welche sich dem empörenden Gebrauche der Folter entgegensetzten, eine bedeutende Stelle. Als er 1620 und 21 seine wichtige Abhandlung von der Folter schrieb, welche unter dem Titel: „Tribunal reformatum in quo sanioris et tutioris judiciae via judici Christiano in processu criminali commonstratur, rejecta et fugata tortura, cujus iniquitatem, multiplicem fallaciam atque illicitum inter Christianos usum, libera et necessaria dissertatione aperuit Johannes Grevius Clivensis, quam captivus scripsit in ergastulo Amsterodamensi“, 1624 zu Hamburg erschien, war er als remonstranter Prediger verhaftet. Oeffentlich hatte er sich seit dem Beginne seines Predigtamtes 1605 im Dorfe Heteren zum Remonstrantismus bekannt. 1610 als Prediger nach Heusden gegangen, ward er 1618 seines Amtes entsetzt und nach Waalwyk in Brabant verbannt. Von der Provinzial-Synode zu Leiden im folgenden Jahre vorgefordert, schlug er die Unterzeichnung der ihm vorgelegten Acte ab und kehrte nach seinem Verbannungsort zurück. Als er sich 1620 zu Emmrich aufhielt, gelang es seinen Feinden, ihn zu verhaften und ward er nun ins Zuchthaus zu Amsterdam gebracht. Bücher und Schreibmaterialien blieben ihm anfangs versagt und er hatte viel zu dulden, bis er nach Aufhebung des Bücherverbots die Möglichkeit erhielt, sich mit dem Studium der Jurisprudenz zu beschäftigen und seine Schrift von der Folter auszuarbeiten. Bald nachher wußte er, mit des Dominicus Sapina Hülfe, aus der Haft zu entkommen, blieb aber mehrere Monate heimlich in Amsterdam, wo er im Verborgenen in der remonstrantischen Gemeinde wirkte, bis er 1622 nach Hamburg zog und sich darauf in Holstein aufhielt. Auf einer Reise nach Speier scheint er sein Leben eingebüßt zu haben, denn seitdem hört man nichts weiter von ihm.
- [648] Vgl. van der Aa, Biogr. Woordenb., Glasius, Godgel. Nederl. und Paquot, Memoir. I. p. 545 ss.