ADB:Graßmann, Gottfried Ludolf

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Artikel „Graßmann, Gottfried Ludolf“ von Carl Leisewitz in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 9 (1879), S. 593–595, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gra%C3%9Fmann,_Gottfried_Ludolf&oldid=- (Version vom 29. März 2024, 10:39 Uhr UTC)
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Graßmann: Gottfried Ludolf G., Pastor in der Parochie von Sinzlow und Kortenhagen im Regierungsbezirk Stettin, landwirthschaftlicher Schriftsteller und königl. preußischer Regierungscommissar für Landesculturangelegenheiten, gestorben den 31. August 1798. Nach den Angaben des Sinzlow’schen Kirchenbuchs ist er am 3. April 1738 zu Landsberg a. d. Warthe, wo sein Vater damals Bürgermeister war, geboren. In Ermangelung einer sicheren Kunde von seinen Jugendjahren und seinem Bildungsgange ist nur zu sagen, daß er nach Absolvirung der theologischen Studien und der weiter erforderlichen Vorbereitungen zunächst als Pastor zu Wittmannsdorf bei Luckau angestellt wurde; später übernahm er die Predigerstelle am Arbeitshause zu Stargard in Pommern und von da wurde er in das Pfarramt zu Sinzlow und Kortenhagen berufen, welches er im Mai 1768 angetreten und bis zu seinem Tode bekleidet hat. G. war ein sehr strebsamer und thätiger Mann, von edlem Charakter, mit Scharfsinn und Energie in dem Maße ausgerüstet, daß er ein gemeinnütziges Wirken in größerem Umfange weit über die Grenzen seines pfarramtlichen Bereichs hinaus entfalten konnte. Neben seiner seelsorgerischen Thätigkeit, über welche noch heute die günstigsten Urtheile an der Stätte seines einstmaligen Wirkens gefällt werden, befaßte er sich mit der Leitung einer ziemlich umfangreichen Landwirthschaft, wodurch ihm Gelegenheit geboten war, sich selbst den Zugang zu einer größeren und segensreichen Wirksamkeit auf dem Gebiete des wirthschaftlichen Lebens zu bereiten. Schon in den ersten Jahren seines Wirkens zu Sinzlow vermochte er nicht nur eine große Umsicht bei der Leitung des landwirthschaftlichen Betriebes zu bekunden, sondern auch seine Intelligenz durch theoretische Aufklärung vieler Beziehungen des Feldbaues, wie der Viehzucht zu bethätigen. Dabei erzielte er solche Erfolge, daß er bald als einer der geachtetsten Landwirthe in weiteren Kreisen seines Vaterlandes angesehen wurde. Durch dieses Bewußtsein ermuthigt und von dem Verlangen beseelt, die von ihm auf einem freieren und erleuchteten Standpunkte gewonnenen Aufklärungen zum Wohle der Landwirthe Norddeutschlands weiter zu verbreiten, ergriff er auch eine schriftstellerische Thätigkeit, die ihm noch schönere und edlere Frucht eintragen sollte. Als Verfasser der seit 1774 erschienenen periodischen Schriften: „Berliner Beiträge zur Landwirthschaftswissenschaft“ hat G. viel Anregung und Belehrung in die Kreise der märkischen und pommerischen Landwirthe zu tragen, namentlich auch den Gemeinsinn dort mehr zu beleben oder zu wecken gesucht. Sein Rath wurde von erfahrenen Grundbesitzern nicht selten begehrt und damit war ihm willkommener Anlaß zur litterarischen Bearbeitung der fraglichen Gegenstände von allgemeinerem Interesse gegeben. Seinem Scharfblicke konnten die in den landwirthschaftlichen Zuständen jener Zeit herrschenden Mängel und Gebrechen nicht entgehen, er wußte auch durch umfassende Beobachtungen und Studien geeignete Mittel und Wege zur Abstellung derselben aufzufinden. Nachdem er vielfach mit Wort und That bemüht gewesen, insbesondere die mit der Dreifelderwirthschaft verbundenen Mißstände in der Benutzung und Eintheilung der Felder zu verringern resp. zu beheben und seine darauf abzielenden Schriften dem Staatsrathe in Berlin zur Kenntniß gekommen waren, wurde er von der königl. preußischen Regierung in Pommern aufgefordert, seinem Vorschlage gemäß einen Plan zur Auseinandersetzung (Separirung) ganzer Gemeinden mit ihren Ländereien auszuarbeiten. Der von ihm auf Grund dessen entworfene Plan erschien 1774 in Berlin bei Lange; in demselben waren die folgenden drei Postulate gestellt: 1) Separirung aller in der Nähe der Gehöfte liegenden Garten- oder Baumgrundstücke behufs deren Reservirung für die freieste Privatbenutzung, [594] 2) die Ausschließung aller Ländereien besserer Qualität von der Gemeinweide und deren Beschränkung auf die Grundstücke resp. Gemarkungstheile von geringer Qualität, 3) die Einkoppelung der Gemeinweiden selbst. Diesem Plane gemäß wurden auf allerhöchsten Befehl Friedrichs II. auch Feldeintheilungsversuche seitens der Regierung in Pommern veranstaltet, mit deren Erfolgen die betheiligten Interessenten sich befriedigt zeigten.

In Anerkennung seiner bereits allgemeiner geschätzten Verdienste um die Landwirthschaft wurde G. zum königl. Regierungscommissar in Landesculturangelegenheiten ernannt und damit war ihm weitere willkommene Gelegenheit geboten, seinem Verlangen nach gemeinnützigem Wirken mehr und mehr Rechnung zu tragen. Durch seine neuen amtlichen Befugnisse war es ihm leichter gemacht, die Bedürfnisse in verschiedenen Kreisen der Landwirthe kennen zu lernen und dabei wichtige Beziehungen nach beiden Seiten hin zu pflegen; er konnte nun mit größerem Nachdruck seine geläuterten Ansichten geltend machen, mit besserem Erfolge an der Hebung der landwirthschaftlichen Zustände arbeiten und so vermochte er auch durch seine amtlichen Berichte viel im Interesse der Provinz Pommern zu thun.

Ungeachtet einer solchen vielseitigen, mühevollen Wirksamkeit entwickelte G. noch eine ziemlich fruchtbare litterarische Thätigkeit; hatte er dieselbe mit der Abhandlung „Wie ein Land in Ermangelung des Düngers fruchtbar zu erhalten“, 1773, eröffnet, so konnte er sich im folgenden Jahre schon die Aufgabe stellen, seinen „Plan zur Auseinandersetzung ganzer Gemeinden mit ihren Ländereien in Gegenden, wo das Erdreich von verschiedener Güte und Beschaffenheit ist“, der Oeffentlichkeit zu übergeben. Dieser Abhandlung folgte die Schrift: „Bestimmung des Landes zum reichlichen Unterhalte einer Bauernfamilie“, 1776. Ganz besondere Aufmerksamkeit erregte seine Abhandlung: „Ueber die allgemeine Stallfütterung des Viehes und die Abschaffung oder Beibehaltung der Brache“, 1788. Diese Arbeit trug ihm eine kaum erwartete Auszeichnung ein, indem derselben von der königl. Akademie der Wissenschaften zu Berlin der Preis zuerkannt wurde. Eben so viel Beachtung in den Kreisen der Landwirthe fand auch seine 1790 erschienene Schrift: „Ueber das Nutzbare und Fehlerhafte bei der Eintheilung des unterm Pfluge stehenden Ackers in drei Felder, verglichen mit der in neuerer Zeit an jene Stelle eingeführten Koppelwirthschaft“. Mit dieser Abhandlung eröffnete er den ersten Jahrgang der „Neuen Berliner Beiträge zur Landwirthschafts-Wissenschaft“, deren Herausgabe von ihm, um mehrfachen Aufforderungen nachzukommen, übernommen war. In derselben Zeitschrift, Jahrgang 1793/94, veröffentlichte er seine „Untersuchungen, ob die Koppelwirthschaft in den königl. preußischen Staaten anwendbar sei, oder nicht“, wiederum eine sehr zeitgemäß erschienene Arbeit, in welcher die Vorzüge der Koppelwirthschaft, sowie deren aus Mecklenburg bekannt gewordenen Mängel dargethan, aber auch die Wege zur Umgehung der letzteren nachgewiesen wurden. Außer den inzwischen von ihm verfaßten kleineren Schriften: „Ueber die Nutzbarkeit des Torfes in der Feuerung“, sowie „Anlegung der Hecken und lebendigen Zäune“, gab er noch eine größere Arbeit von volks- und staatswirthschaftlicher Bedeutung unter dem Titel heraus: „Ueber Meliorationen in der Landwirthschaft und Meliorationspächter, welche letzteren durch solche Pachtungen als bürgerliche Personen zum eigenthümlichen Besitze sowol landesherrlicher als auch adelicher Landgüter gelangen können, ohne daß hierdurch einem Landesgesetze, in welchem Staate es auch sei, entgegen gehandelt würde.“ Soweit bekannt schloß hiermit seine von hervorragenden Leistungen zeugende litterarische Thätigkeit.

Wenn es G. gelungen war, so manche Verdienste um die Landwirthschaft ohne jegliche Zurücksetzung seines geistlichen Amtes sich zu erwerben, so ward ihm auch die Achtung und Zuneigung seiner Pfarrgemeinde in hohem Grade zu Theil. Dies [595] bezeugte dieselbe nicht nur durch einen sehr regelmäßigen Kirchenbesuch, sondern auch durch mannichfache Kundgebungen anderer Art, welche ihm den Aufenthalt zu Sinzlow so werth machten, daß er sich nicht mehr entschließen konnte, von dieser Stätte, wo er selbst Land und Leute lieb gewonnen, wieder zu scheiden, obschon ihm dazu mehrfach Anlaß geboten war. G. war zwei Mal verheirathet, zuerst mit einer Pastorstochter Beata Elisabeth Auer, welche ihm einen Sohn und eine Tochter gebar; später als Wittwer von dieser Gattin mit Regina Elisabeth Sagebaum, Tochter des Rectors Sagebaum zu Stettin, welcher letzteren Ehe zwei Söhne und eine Tochter entsprossen, die auch ihren Vater überlebten. Aus seiner Nachkommenschaft gingen geachtete Männer des geistlichen und des Lehramtes hervor, und erst vor kurzem beschloß einer seiner Enkel ein bewegtes Forscherleben, dessen Früchte noch der Gegenwart angehören.

Neue Berliner Beiträge zur Landwirthschaftswissenschaft, 1792–94 und deren Vorgänger von 1774 an; Ersch und Gruber, Encyklopädie; Privatmittheilungen und Parochialacten von Sinzlow.