ADB:Gebsattel, Lothar Anselm Freiherr von

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Artikel „Gebsattel, Lothar Anselm Freiherr von“ von Karl Theodor von Heigel in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 8 (1878), S. 485–486, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Gebsattel,_Lothar_Anselm_Freiherr_von&oldid=- (Version vom 21. November 2024, 23:07 Uhr UTC)
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Gebsattel: Lothar Anselm Freiherr v. G., Erzbischof von München-Freising, geboren zu Würzburg am 21. Januar 1761, stammt aus dem alten fränkischen Geschlecht, das seine Abstammung von dem Orte Gebsattel zwischen Rothenburg und Feuchtwangen herleitet, wo es bis ins 14. Jahrhundert begütert war. Schon 1180 tritt ein Gotze de Gebesidel urkundlich auf. Seine Nachkommen erscheinen als Burgmannen des Schlosses Stolberg bei Gerolzhofen, als Besitzer einer Burg zu Uffenheim, als Marschälle des Hochstiftes Würzburg. Eine hervorragendere Rolle spielte Johann Philipp v. G., seit 1599 Fürstbischof von Bamberg, einer der tolerantesten Kirchenfürsten seiner Zeit, der mit den Kurfürsten von Brandenburg und Sachsen und mehreren protestantischen Gelehrten in vertrautem Verkehr stand. Er rief dadurch den Argwohn wach, als beabsichtige er selbst zu convertiren und sein Bisthum in ein weltliches Fürstenthum zu verwandeln. Insbesondere der glaubenseifrige Herzog Maximilian von Baiern wies wiederholt bei Kaiser und Papst auf diese Gefahr hin und erreichte endlich, daß ein förmlicher Proceß eingeleitet wurde. Ehe es jedoch zu ernstlichen Schritten kam, starb Johann Philipp. – Lothar Anselm v. G. war der Sohn des Kreisgerichtsdirectors Philipp Konrad v. G. zu Schweinfurt. Nach Vollendung seiner Studien trat er in den geistlichen Stand und war bei Säcularisirung der geistlichen Fürstenthümer Domdechant zu Würzburg. Als Würzburg an die Krone Baiern überging, wurde er zum Bischof jener Diöcese, später aber zum ersten Erzbischof von München-Freising ausersehen. Pius VI. bestätigte ihn als solchen am 25. Mai 1818, am 1. Novbr. 1821 erfolgte die Consecration. Sein erster Hirtenbrief vom 6. Novbr. 1821 betont das Bedürfniß einer gründlichen Restauration der Religiosität und Kirchenzucht, wodurch nicht nur die Gestalt der Kirche im Gebiet der neubegründeten Diöcese wieder befestigt, sondern auch der Geist der Kirche im Ganzen und in den einzelnen Theilen neu belebt werden sollte. Dazu sollten vor Allem die schon vom tridentinischen Kirchenrath vorgeschriebenen Clericalseminarien beitragen, der Erzbischof ist der Stifter der clericalen Bildungsanstalten in Freising. Der Geist aber, der später hier auflebte, ist nicht derjenige des Stifters; G. war ein mild gesinnter Kirchenfürst und gleich seinem Ahnherrn Johann Philipp v. G. von sanfter Duldsamkeit gegen andere Religionsverwandte. Zwar drohte es gelegentlich des Streites wegen des Vorrangs von Concordat und Religionsedict zu gefährlichem Conflict zwischen ihm und der Staatsregierung zu kommen. Er sollte als erster Kirchenfürst des Königreiches in den Reichsrath eintreten und hatte anfänglich an den Präsidenten, Feldmarschall Fürst Wrede, den Verfassungseid eingeschickt, nahm jedoch – ohne Zweifel auf Befehl der Curie – den zuerst bedingungslos geleisteten Eid zurück, indem er ihn nur mit allen möglichen Vorbehalten zu Gunsten des Concordats ablegen wollte. Als jedoch die Regierung auf ihrem Standpunkt beharrte, legte er selbst eine neue Eidesformel vor, wonach der Eid zu nichts verpflichten sollte, was den Glaubenslehren oder den Gesetzen der katholischen Kirche widerstreite, eine Formel, welche jeder Theil nach seinen Grundsätzen auslegen konnte. Auch gegen den Beschluß der Deputirtenkammer vom 30. Mai 1831, wonach die katholische Geistlichkeit zur Ausübung ihres Amtes bei gemischten Ehen, selbst wenn die Erziehung aller Kinder in der katholischen Kirche nicht zugesichert wäre, nöthigenfalls vom Staat gezwungen werden sollte, erhob das erzbischöfliche Ordinariat energischen Protest. [486] In der Praxis wurde aber, so weit der Einfluß des Erzbischofs reichte, große Nachgiebigkeit bewiesen, wenn auch das kirchliche Princip gewahrt bleiben mußte. Ebenso wurde in einem Ausschreiben vom 19. Novbr. 1841 an die Decanate und Pfarrämter gelegentlich der Exequien für die verstorbene protestantische Königin-Wittwe Karoline ausdrücklich hervorgehoben, man erwarte zuversichtlich, „daß mit Zartheit Alles vermieden werden wird, was in diesem Augenblicke die Wunden des königlichen Hauses noch schmerzlicher machen würde“. Bekanntlich wurde diese Mahnung nicht allseitig beachtet und der Zelotismus einiger Kanzelredner hatte zur Folge, daß in der Kirchenpolitik des baierischen Monarchen von diesem Zeitpunkt an eine entschiedene Wendung eintrat. G. starb, während gerade eine Jubelfeier des 25jährigen Wirkens des Kirchenfürsten vorbereitet wurde, gelegentlich einer Firmungsreise im Städtchen Mühldorf am 1. October 1846.

Al. Schmid, Trauerrede auf den Hintritt Lothar Anselm v. Gebsattel’s. – Generaliensammlung d. Erzdiöcese München-Freising, I. Bd.: Oberhirtliche Verordnungen etc. 1821–46. – Ersch und Gruber, 1. Ser., 55. Thl., S. 308.