ADB:Garding, Andreas
Joh. v. Göckhausen zur Ordnung der Kirchenverhältnisse des Landes Hadeln gebraucht, 1526, er wird daher an der Kirchenordnung von diesem Jahre wesentlich betheiligt sein. Noch 1527 muß er dort die Kirchenvisitation gehalten haben, wofür die Gemeinde Altenbruch ihm 100 M. zahlte; 1531 berief ihn der letzte katholische Abt des St. Michaelisklosters in Lüneburg wegen der Drohungen der lutherischen Bürgerschaft als ersten lutherischen Prädicanten mit 152 M. Gehalt an die Klosterkirche. Im Jahre darauf schon wurde der Convent selbst lutherisch. Zu den städtischen Pastoren gehörte G. nicht, wird daher auch auf den Tagen, welche die Geistlichkeit der Hansestädte abhielt, nicht gefunden.
Garding: Andreas G., auch Gerding, Carding, † 1556; dessen Geschichte fast stets falsch angegeben ist. Seine Herkunft ist ungewiß; als schon bewährter Theologe wurde er unter Herzog Magnus von Lauenburg von dessen Kanzler- Nachweisungen in Brönnenberg’s vaterl. Archiv, 1840. I. S. 38; L. A. Gebhardi, Kurze Geschichte des Klosters St. Michaelis, S. 68. Hadeler Chronik, S. 135.