ADB:Günther, Johann Arnold
[175] zu verbessern trachteten, und ihre idealen Ziele mit warmer Hingebung, ja Selbstaufopferung verfolgten, gern verzichtend auf den Ruhm der Urheberschaft des erreichten Guten. Zu so ehrenwerther ächt humaner Gesinnung kam bei G. ein ungewöhnlich hoher Grad von Intelligenz. Seine wissenschaftliche Bildung, seine durch Erfahrung fortwährend bereicherten Fachkenntnisse, machten ihn vor Vielen geschickt, nicht nur zur Anregung und Anbahnung, sondern auch zur consequenten Ausführung glücklicher Verbesserungen im Gebiete der hamburgischen Staatsverwaltung. Solche organisatorische Begabung bewies er in noch größerem Maßstabe, seitdem er, in Anerkennung seiner bisherigen Verdienste, am 24. Februar 1792 in den Senat berufen war. Von der Vielseitigkeit seines Geistes, Strebens und Wirkens geben die verschiedenartigsten Acten des hamburgischen Staatsarchivs ein andeutendes Bild, indem sie in fast allen Zweigen die Spuren der segensreichen Thätigkeit Günther’s nachweisen. Ein weites Feld bot seinem rastlosen Eifer die hamburgische Gesellschaft zur Beförderung der Künste und Gewerbe (die sog. patriotische Gesellschaft), deren Zwecke und Institute er zu erweitern und zu vervollkommnen übernahm; nicht minder auch die unter seiner Mitwirkung organisirte und im J. 1788 ins Leben getretene allgemeine Armenanstalt, welche damals in ganz Deutschland als ein Muster galt. – Eine ungemein große Menge kleiner Druckschriften, über Gegenstände der Staatswissenschaft, der Nationalöconomie, des Handels, der Gewerbe, – kurz des allgemeinen Volkswohls, bezeichnen die verschiedenen Zweige seiner Thätigkeit und beurkunden zugleich seinen Fleiß, wie sein schriftstellerisches Talent; nicht minder aber auch seine Bescheidenheit, denn die meisten seiner Schriften sind anonym erschienen. Ueber den Kreis der vaterländischen Interessen hinaus blieb er stets im regen Verkehr mit den Fortschritten der Wissenschaft. Die Jenaische allgem. Litt.-Zeitung z. B. enthält in den Jahrgängen von 1789–1792 etwa 150 kritische Aufsätze aus seiner Feder. Und den Wiener Preis für die beste Beantwortung der Frage: wie dem Wucher auch ohne Strafgesetz zu steuern sei, gewann unter 250 Concurrenten Günther’s eingesandte Abhandlung. Auch seine „Erinnerungen aus den Deutschen Kriegsgegenden, aus der Schweiz etc.“ (1796, erschienen 1806, nach seinem Tode) bezeugen des Verfassers vielseitigen Geist, seinen edeln Charakter, seine alles umfassende Menschenfreundlichkeit. – Die übergroße Thätigkeit, zu der er sich berufen fühlte, verzehrte seine Körperkraft, er verstarb im besten Mannesalter, im 51. Lebensjahre, am 20. August 1805. -
Günther: Johann Arnold G., Licentiat der Rechte, Senator der freien Reichs- und Hansestadt Hamburg. Geboren daselbst den 9. April 1755, eines Kaufmanns Sohn und gegen des Vaters Wunsch den Wissenschaften sich widmend, studirte er die Rechts- und Cameralwissenschaft, Geschichte, Politik und Statistik auf der Universität Göttingen, wo er im J. 1778 den juristischen Licentiatengrad erlangte. Nachdem er sodann, nach damaliger Sitte der jungen deutschen Rechtsgelehrten, in Wetzlar den Reichskammergerichtsproceß kennen gelernt, unternahm er eine längere Reise durch Deutschland, Böhmen und Ungarn. Im J. 1780 nach Hamburg zurückgekehrt, beschäftigte sich der vermögende junge Gelehrte weniger mit der Advocaturpraxis,als vielmehr mit den öffentlichen Angelegenheiten seiner Mitbürger. Er gehörte in hervorragender Weise zu denjenigen wahren Patrioten des damaligen Hamburg, welche aus reinster Liebe zur Vaterstadt das Wohl und Gedeihen des Gemeinwesens mit Rath und That zu fördern bestrebt waren, welche die von ihnen hochgeschätzte Verfassung, sowie die einzelnen Institutionen der Verwaltung zeitgemäß auszubilden, zu entwickeln,- Hamb. Schriftsteller-Lexikon, III. 3 ff., sowie die S. 14 daselbst genannten biograph. Werke.