ADB:Finkelthaus, Sigismund
Περὶ ὰθανασἰας ψυχῦς“ öffentlich in griechischer Sprache vertheidigen konnte. Gewisse Meinungsdifferenzen der Leipziger Juristenfacultät und des dortigen Schöppenstuhles, mit deren Beseitigung 1660 eine kurfürstl. Deputation beauftragt wurde, führt man auf die Autorität von F. einerseits und Benedict Carpzov andererseits zurück. Die wichtigsten Schriften von F. sind: „Tractatus de iure patronatus ecclesiastico“, 1639 u. ö.; „Controversiae feudales“, Lips. 1630 u. ö.; „Observationes practicae“, Lips. 1636 u. ö. Letzteres Werk erlangte bei den Praktikern großes Ansehen.
Finkelthaus: Sigismund F., Jurist, geboren 1580 zu Leipzig, 1609 Doctor der Rechte, 1615 Rector der Universität, 1636 Ordinarius der Juristenfacultät, seit 1639 auch Bürgermeister, außerdem Mitglied des Schöppenstuhles und Präses im Consistorio, † 1644 am 12. August in Dresden, wo er in Amtsgeschäften anwesend war, liegt begraben in der Paulinerkirche zu Leipzig. 1641 hatte er das während des Krieges zerstörte Collegium Petrinum wieder aufbauen lassen. Er war des Griechischen in dem Maße mächtig, daß er eine in dieser Sprache geschriebene Dissertation „- Ge. Henr. Goetzii Vita Sigismundi Finckelthaus, Lübec. 1723. – Jurist. Büchersaal 1. Stück (1737), S. 56. – C. F. Hummel, De ordinariis Lips. Ed. II. p. 33. – v. Gerber, Die Ordinarien der Juristenfacultät zu Leipzig (Gratulationsschrift zu von Wächter’s Professorenjubiläum) S. 33.