ADB:Fichard, Raimund Pius von

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Artikel „Fichard, Raymund Pius von“ von Roderich von Stintzing in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 760, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Fichard,_Raimund_Pius_von&oldid=- (Version vom 26. Dezember 2024, 04:13 Uhr UTC)
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Fichard: Raymund Pius F., Jurist, geb. in Frankfurt a/M. am 7. Mai 1540, † daselbst am 24. Nov. 1584, Sohn Johann Fichard’s d. J., studirte von 1554–56 in Basel unter Coelius Secundus Curio die Humaniora, wird dann von seinem Vater in die Jurisprudenz eingeführt, hält sich bei seinem Oheim Caspar F. in Speyer auf, um daselbst „practicam zu sehen“ und studirt von 1557–59 in Tübingen. Im Herbst 1559 schickt ihn sein Vater mit den Lyoneser Buchführern nach Frankreich: er studirte in Valence, Bourges und Orléans, kehrte aber 1561 wegen des in Frankreich drohenden Krieges zurück. Um Ostern 1562 reiste er in Begleitung des Buchdruckers Ziletti aus Venedig und zweier junger Frankfurter nach Padua, um seine Studien fortzusetzen. 1563 am 23. April wird er in Ferrara zum J. U. D. promovirt. – Nach seiner Heimkehr 1563 wird er Bürger, heirathet auf Empfehlung seines Vaters Katharina Völker und beantragt für sich und seine Frau die Reception in die adliche Zunft, welcher auch die beiderseitigen Eltern angehörten. Das Gesuch ward ohne Angabe von Gründen abgeschlagen und es entspann sich nun eine lange, in ihren Einzelheiten interessante Verhandlung, in welcher die Fichard’sche Familie die Intervention des Raths und selbst des Kaisers ohne durchschlagenden Erfolg erbat. Im J. 1566 ward F. recipirt, die Frau dagegen nicht, bis ihr endlich 1570 gelang, die ihr inzwischen mitgetheilten Gründe – üble Nachreden wegen unziemlicher Vertraulichkeit, welche sie einem jungen Florentiner vor ihrer Verheirathung gestattet haben sollte – zu entkräften. In demselben Jahre wird F. Syndicus der Stadt Frankfurt und somit College seines Vaters. Er hatte die Stadt wiederholt auf Kreis- und Städtetagen zu vertreten; hochangesehen als praktischer Jurist erlag er in voller Manneskraft einem Tertianfieber, erst 44 Jahre alt, drei Jahre nach dem Tode seines Vaters, dessen Consilien zu sammeln er beschäftigt war. – Schriften: Fortsetzung der von seinem Vater begonnenen Sammlung der „Opiniones communes“, Tom. 2, 1569. – „Tractatus cautelarum“, in der von ihm besorgten, von seinem Vater bevorworteten Sammlung der „Tractatus cautelarum“, Francof. 1575 fol., 1582 fol. – Der Urenkel seines Sohnes Johann Christian F. († 1627), Johann Karl F., welcher 1771 als Schöff zu Frankfurt ledig starb, war der letzte des Fichard’schen Geschlechts und Stifter des v. Fichard’schen Familienfideicommisses, welches auf die Familie seiner Mutter, einer Baur v. Eyseneck, überging.

Vgl. Petrejus, Vita Joh. Fichardi. J. Fichard’s Autobiographie u. Annales in Frankfurt. Archiv Bd. I und II, besonders aber das handschriftl. Convolut „Fichard“ auf der Frankf. Stadtbibliothek.