ADB:Feistmantel, Rudolf Ritter von

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Artikel „Feistmantel, Rudolf Ritter von“ von Richard Heß in: Allgemeine Deutsche Biographie, herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Band 6 (1877), S. 608–610, Digitale Volltext-Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=ADB:Feistmantel,_Rudolf_Ritter_von&oldid=- (Version vom 5. November 2024, 02:22 Uhr UTC)
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Feistmantel: Rudolf Ritter v. F., Forstwirth, geboren am 22. Juli 1805 zu Ottakring (bei Wien), dem Landgute seines Vaters, des Hof- und Gerichtsadvocaten Dr. Franz F., † am 7. Februar 1871 zu Wien. Er erhielt seine allgemeine Ausbildung auf dem Gymnasium und der Universität zu Wien, seine forstliche 1825–27 in Mariabrunn, wo er mit Auszeichnung absolvirte. Seine dienstliche Laufbahn gestaltete sich schließlich zu einer glänzenden. 1828 Directionspracticant beim niederösterreichischen Waldamt zu Wien; 1829 Forstübergeher [609] (Unterförster) zu Hadersdorf (bei Mariabrunn); 1831 desgleichen zu Alland (nächst Heiligenkreuz); 1834 provisorischer Waldamtsingenieur zu Wien; 1838 Bergrath und Professor der Forstwissenschaft an der Berg- und Forstakademie in Schemnitz; 1847 der Hofkammer für Münz- und Bergwesen zur Dienstleistung aggregirt; 1848 Sectionsrath im österreichischen Finanzministerium; 1851 Ministerialrath und als solcher zugleich technischer Chef des Forstwesens im Kaiserstaat, in den verschiedenen Ministerien, denen nach und nach die Leitung des Forstwesens übertragen wurde. Im J. 1865 (oder schon 1864?) wurde er durch Verleihung des Leopoldsordens in den Ritterstand erhoben; im März 1869 erfolgte, auf sein eigenes Ansuchen, seine Pensionirung nach mehr als 40jähriger activer Dienstleistung. Seine letzten Lebensjahre waren durch einen vom Forstmeister Tschuppik veranlaßten, sehr heftigen litterarischen Streit mit diesem getrübt. Feistmantel’s litterarische Leistungen sind: „Die Forstwissenschaft nach ihrem ganzen Umfange und mit besonderer Rücksicht auf die österreichischen Staaten, systematisch dargestellt“, 4 Abtheilungen, 1835–37 (1. Forstnaturlehre, 2. Forsterziehung, 3. Forstbenutzung, 4. Forstverwaltung). „Allgemeine Waldbestandstafeln etc.“, 1854. „Die politische Oekonomie mit Rücksicht auf das forstliche Bedürfniß“, 1856. „Der Streit über die Bewirthschaftung des Wiener Waldes, 1871. Außerdem viele Abhandlungen in Fachzeitschriften (Oesterreichische Zeitschrift für den Landwirth, Gärtner und Forstmann, André’s ökonomische Neuigkeiten, Allgemeine Forst- und Jagdzeitung etc.). – Am hervorragendsten hiervon ist jedenfalls „Die Forstwissenschaft“, wenigstens die speciell forsttechnischen Theile (2–4). Die Schwächen der naturwissenschaftlichen Abtheilung (1) hat namentlich Ratzeburg (cfr. die später citirte Quelle) beleuchtet, vielleicht etwas zu scharf und tendentiös (weil F. in seinem Werk, bei Aufführung der deutschen Forstlehranstalten, Neustadt, wo Ratzeburg wirkte, ignorirt hatte). Der rein forstliche Theil ist, wie gesagt, entschieden eine in einzelnen Partien sogar bedeutende Leistung, welche davon Zeugniß ablegt, daß der Verfasser, theoretisch und praktisch durchgebildet, sein Gebiet übersah und die forstlichen Verhältnisse seines Vaterlandes genau kannte. Das Werk wird daher stets einen ehrenvollen Platz in der Litteratur behaupten. Seine Verdienste als Lehrer werden durch viele ausgezeichnete Schüler, welche von Schemnitz aus in die Praxis eintraten, hinreichend bezeugt, und würde er vielleicht den forstlichen Lehrstuhl nicht aufgegeben haben, wenn ihn nicht ein gefährliches Halsübel hierzu genöthigt hätte. Die größte Anerkennung aber gebührt seinem reformatorischen Wirken in der österreichischen Forstverwaltung. Nachdem er schon 1837 seine diesfallsigen Vorschläge dem Kaiser Ferdinand in einer ausführlichen Denkschrift überreicht hatte, war sein Bestreben – von seinem zweiten Eintritt in die Beamtenlaufbahn an – unablässig darauf gerichtet, das vaterländische Forstwesen zu vervollkommnen. Er verfaßte das Forstgesetz vom 3. December 1852, gab Anstoß zu einer besseren Forstwirthschaft in den Staatswäldern etc., steigerte die Forsterträge, hob das forstliche Unterrichtswesen, führte Forststaatsprüfungen ein und förderte das Forstvereinsleben. Man kann diese Verdienste nur dann gebührend würdigen, wenn man sich die großen Schwierigkeiten vergegenwärtigt, welchen solche Reformen – bei den ewigen Fluctuationen in den maßgebenden höheren Kreisen Oesterreichs, den ununterbrochenen Personen- und hierdurch bedingten Systemwechseln – begegnen mußten. Ohne diesen activen und passiven Widerstand, welchen F. in seiner nothgedrungen contra Tschuppik (seinen Amtsnachfolger) gerichteten Streitschrift, den Wiener Wald betreffend, mit feinem Takt andeutete, würde – wie aus eingeweihten österreichischen Fachkreisen wiederholt in der Publicität begründet wurde – manche Institution auf forstlichem Gebiete [610] getroffen worden sein, welche unterblieb, würde manche Einrichtung anders sich gestaltet haben. Tschuppik’s Broschüre: „Der Wiener Wald und Ministerialrath Ritter v. F. Ein Beitrag zur Geschichte des österreichischen Staatsforstwesens“ (1870) fand daher, auch schon wegen der Maßlosigkeit ihrer Ausfälle, in vorurtheilsfrei denkenden und gerecht urtheilenden Kreisen die allgemeinste Mißbilligung. Feistmantel’s Name, auch in Deutschland von gutem Klang, wird in Oesterreich stets eines hohen Ansehens sich erfreuen, mit Liebe und Verehrung genannt werden.

v. Wedekind, N. Jahrb., 21. Heft, Anlage F zu S. 81. Allg. Forst- u. Jagdz., 1865, S. 34; 1869, S. 139 u. 226; 1871, S. 187. Fraas, Gesch. d. Forstw., S. 612. Ratzeburg, Forstl. Schriftstellerlexikon, S. 175. Oesterr. Monatschr., 19. Bd. S. 63; 21. Bd. S. 173. Böhm. Forstvereinsschrift, H. 74, S. 105.